Einige wiederholt von Mitgliedern der natur&ëmwelt a.s.b.l. (RCS F9032) gestellte Fragen.

NB: Die Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga a.s.b.l. (LNVL) trägt erst seit 2012 (Fusion mit Natura und Haus vun der Natur) den neuen Namen natur&ëmwelt a.s.b.l.

  • Kann man mit einer Überweisung sowohl den Mitgliedsbeitrag bei der ASBL zahlen als eine Spende für die Fondation Hëllef fir d'Natur machen?

    Nein: Beide Organisationen haben ihre eigenen Bankkonten. Nur Spenden die auf ein Bankkonto der Stiftung eingezahlt werden geben Anrecht auf ein Zertifikat für Steuerermäßigung.
    Fondation Hëllef fir d'Natur CCPLLULL LU89 1111 0789 9941 0000
    natur&ëmwelt a.s.b.l. CCPLLULL LU07 1111 0089 0982 0000

  • Finanziert der jährlich einkassierte Mitgliedsbeitrag nach der Fusion von 2012 jetzt zusätzlich die Stiftung natur&ëmwelt Fondation Hëllef fir d'Natur?

    Nein. Auch wenn die Berichte der Stiftung seit jeher in der Zeitschrift Regulus von natur&ëmwelt a.s.b.l. erscheinen, so sind beide nach wie vor zwei eigenständige Organisationen. Von Gesetzes wegen und wegen der unterschiedlichen Gesellschaftsformen muss jede ihren jeweiligen finanziellen Verpflichtungen nachkommen.

  • Werden nach der Fusion von 2012 die Einnahmen der Mitgliedsbeiträge für die Finanzierung von zusätzlich übernommenem Personal verwendet?

    Nein. Die Finanzierung dieses Personals bleibt bestehen wie vormals: ein beschränkter Teil dieser Ausgaben wird von Eigenmitteln (z.B. Spenden) beglichen; der größte Teil konnte und kann durch Konventionen mit dem Staat abgedeckt werden als Entgelt für Dienstleistungen des betreffenden Personals im Auftrag diverser Staatsverwaltungen, Syndikate usw.

  • Kommen Einnahmen der Mitgliedsbeiträge den Partnervereinigungen von natur&ëmwelt a.s.b.l. (wie SNL, CTF, Amiperas usw. ) zugute?

    Nein. Die Partnervereinigungen der ASBL selbst zahlen einen von unserer Generalversammlung festgelegten Jahresbeitrag und unterstützen außerdem konkret unsere Aktionen, wie z.B. Dag an der Natur, Gréngen Zuch usw.

  • Welches ist die beste Art zur Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags?

    Außer der Überweisung (Konto CCPLLULL LU07 1111 0089 0982 0000) ist die automatische Zahlung per Lastschriftmandat (domiciliation) bei weitem die praktischste Form – für Sie und für uns – und nachhaltigste Form. Nicht nur dass unsere Vereinigung für nachhaltiges Handeln wirbt und es selbst praktiziert, sie sollte das auch von ihren Mitgliedern erwarten dürfen. Der Jahresbeitrag ist relativ gering, und der administrative Aufwand für die traditionelle Art der Einkassierung, sei es über unsere Kassierer oder per Korrespondenz, ist demnach verhältnismäßig hoch.
    Formular Mandat im Internet: www.luxnatur.lu/mandat.pdf
    Beitrag 2015: 12 €, Familienmitglied: 20 €, Ehrenmitglied: 50 €

    Jeder Euro den wir durch Minderung unseres administrativen Aufwands einsparen können, kommt demnach nicht nur direkt der Natur- und Umweltschutztätigkeit zugute, sondern erhöht zusätzlich die Nachhaltigkeit unserer Tätigkeit als Vereinigung durch die Reduzierung unseres globalen ökologischen Fußabdrucks !

  • Wenn man seinen Mitgliedsbeitrag über ein Lastschriftmandat jährlich einkassieren lässt, erhält dann die Sektion in der man Mitglied ist diesen Beitrag?

    Ja. Eine Sektion hat in allen Fällen Anrecht auf einen Anteil am Mitgliedsbeitrag ihrer Mitglieder.

  • Muss jedes Jahr ein neues Lastschriftmandat erstellt werden?

    Nein. Ein Mandat ist im Prinzip solange gültig wie es nicht vom Mitglied gekündigt wurde. Ein neues Mandat wäre nur erfordert wenn man die Bank, das Bankkonto oder den zu zahlenden Beitrag ändert. In dem Fall ersetzt das neue Mandat das vorherige.

  • Wird das Mandat an die Bank geschickt ?

    Nein. Im Gegensatz zum früheren Einzugsermächtigungsverfahren wird das Mandat (Original, nicht eine Kopie !) an uns geschickt und nicht mehr an die Bank :
    natur&ëmwelt a.s.b.l., Sekretariat, 5 route de Luxembourg, L-1899 Kockelscheuer

  • Wie weiss man ob man schon ein Mandat erstellt hat ?

    Falls ein Lastschriftmandat bei uns erfasst wurde erscheint auf der Mitgliedskarte der Vermerk « per Lastschrift kassiert ». Erscheint dieser Vermerk nicht (mehr), wurde das Mandat gekündigt, oder es liegt ein Irrtum vor. Man kann das auch beim Sekretariat nachfragen, wegen dem Datenschutz jedoch nur schriftlich (secretariat@naturemwelt.lu).

  • Kann man ein Lastschriftmandat kündigen?

    Ja. Ein Mandat kann nur schriftlich gekündigt werden, sei es an die Bank oder an uns. Die Kündigung kann nicht retroaktiv gültig sein. Jedoch kann das Mitglied innerhalb von 8 Wochen einen schon von uns einkassierten Beitrag bei der Bank zurückfordern, oder auch bei uns.

  • Kann man ein Mandat erstellen zur Zahlung des Beitrags einer anderen Person ?

    Ja. Dazu muss im Formular sowohl die Adresse des Mitglieds angegeben sein als auch Name, Adresse und Unterschrift des Inhabers des Bankkontos. Gleiches geht auch per Überweisung : in dem Fall muss im Text der Überweisung ein Hinweis mit dem Namen des betreffenden Mitglieds stehen (« Beitrag 2015 für x y »).

  • Wenn das bestehende Lastschriftmandat gekündigt wird, ist damit gleichzeitig die Mitgliedschaft gekündigt ?

    Nein. Man kann ohne weiteres sein Mandat kündigen und Mitglied bleiben, muss dann jedoch seinen Beitrag auf andere Weise begleichen. Will man die Mitgliedschaft kündigen, sollte man das schriftlich ans Sekretariat melden : dadurch erlischt automatisch auch das Mandat.

  • Wieso wurde mein Beitrag nicht kassiert, obschon ich ein gültiges Mandat habe ?

    Möglicherweise war zum Zeitpunkt des Bankeinzugs ungenügend Geld auf dem Konto. Um das zu vermeiden sollte ihr Konto nicht auf Null gesetzt werden.


    Haus vun der Natur Kräizhaff, route de Luxembourg, L-1899 Kockelscheuer
    Tel. 29 04 041 - Fax. 29 05 04 - Email: secretary@luxnatur.lu - Web: http://www.luxnatur.lu