LNVL-Position (2000)

Wege zu einer Naturwirtschaft

 
Highlights:

Soziale Folgen der EU-Agrarpolitik
Wertvolle landwirtschaftliche Lebensräume
Rückgang der Kiebitzpopulation
Rote Liste-Arten (Vögel) der Agrarlandschaft
Entwicklung des Mineraldüngerverbrauchs
Geschichte der Agrarpolitik
Gemeisame Agrarpolitik
Flächenstilllegung u. nachwachsende Rohstoffe
Biologischer Landbau in Luxemburg
Qualitätsprodukte u. Selbstvermarktung
Integrierter Landbau: ein Mindeststandard oder mehr?
Wege zur Naturwirtschaft
Landwirtschaftlicher Umsatz in Luxemburg


1. Von der Natur- zur Kulturlandschaft: Die Landwirtschaft schuf Vielfalt
Mitteleuropa war ursprünglich eine größtenteils von Laubbäumen geprägte Waldlandschaft. In diese Naturlandschaft griff der Mensch zunächst nur wenig als Sammler, Jäger und Fischer ein. Vor etwa 11.000 Jahren begann er mit der Domestikation von Tieren und der gezielten Nutzung von Pflanzen.

Ackerbau und Viehzucht benötigen waldfreie Flächen und so führten Waldrodung, Waldweide, Bodenbearbeitung, Be- und Entwässerung, Anbau von Nutzpflanzen, Ausdehnung von Weiden und Vergrösserung der Siedlungen zu einer fortschreitenden Veränderung des Vegetationsbildes. Diese Entwicklung führte schließlich zu der Kulturlandschaft, deren Reste wir heute noch kennen.

Die beschriebene Entwicklung führte, zumindest wenn man Vielfalt als Maßstab nimmt, zu einer ausserordentlichen Bereicherung unserer Landschaften. Denn es entstanden eine Vielzahl neuer landwirtschaftlich genutzter oder halbnatürlicher Lebensräume, die von ursprünglich nur punktuell vorkommenden Arten besiedelt werden konnten. Zusätzlich wanderten andere, bis dahin bei uns nicht vorkommende Arten aus dem Mittelmeer- und Steppenraum ein.

Unsere bäuerlichen Vorfahren waren dazu gezwungen, die landwirtschaftliche Produktion in dem von der Natur abgesteckten Rahmen zu optimieren. Oft ermöglichte ihnen dies nur ein sehr kärgliches Dasein.

Als günstig für die Bodenfruchtbarkeit und die Abwendung von Krankheiten und Schädlingen hatten sich im Laufe der Zeit beispielsweise die Dreifelderwirtschaft mit ihrem Wechsel im einjährigen Turnus von Getreide, Hackfrüchten und Brache sowie standortangepaßte Fruchtfolgen herausgestellt. Andererseits kam es durch die alten Bewirtschaftungsformen zu starken Nährstoffverlagerungen und zur Entstehung von artenreichen, mageren Lebensräumen wie Borstgrasrasen, Heiden, Halbtrockenrasen, Streuwiesen u.s.w. Solche Magerbiotope gehören heute aus der Sicht des Naturschutzes zu den wertvollsten Lebensräumen, ist in ihnen die biologische Vielfalt doch am größten.

2. Industrialisierung der Landwirtschaft und ihre Folgen

Vielfalt verschwindet
Seit Anfang des 20. Jahrhunderts und besonders seit den 50er Jahren kam es zu gewaltigen Fortschritten in der Technik und in der Chemie. Für die Landwirtschaft waren insbesondere die Bereitstellung von Mineraldüngern, Pflanzenschutzmitteln und Maschinen von ausschlaggebender Bedeutung. Gleichzeitig nahmen die Zwänge für die Bauern, die bis dahin praktisch Selbstversorger waren, drastisch zu. Es kam zu folgenden Veränderungen, die zum Teil heute noch anhalten:
  • Die Vergrößerung der Agrar-Parzellen führte zu einer Verarmung der Landschaft an naturnahen Kleinstrukturen, dies geschah entweder schleichend oder im Rahmen von Flurbereinigungen.
  • Durch Entwässerungsmaßnahmen und die nachfolgende Aufdüngung kam es zu einer starken Angleichung der Standorte. Der Intensivierung fielen insbesondere nasse und feuchte, aber auch trockene und magere sowie standörtlich wenig extreme Lebensräume zum Opfer. Neben den oben bereits genannten Biotopen gehören hierzu hauptsächlich auch Glatthaferwiesen und Feuchtwiesen. Ungünstig in Hanglagen oder in Talmulden gelegene Standorte oder solche mit einer geringen Bodenauflage wurden hingegen nicht mehr genutzt, fielen brach, fingen an zu verbuschen oder wurden mit Fichten zugepflanzt, wie viele Talmulden im Ösling.
  • Pflanzenschutzmittel und Wachstumsregulatoren verminderten die Bedeutung einer gesunden Fruchtfolge und ermöglichten eine standort-orientierte Spezialisierung des Kulturpflanzenanbaus. Hierduch kam es zu einem Rückgang der Vielfalt an Kulturarten. Brachen verschwanden weitestgehend aus der Agrarlandschaft.
  • Die vorher größtenteils geschlossenen Nährstoffkreisläufe und neutralen Energiebilanzen machten offenen Systemen mit einem sehr hohen Input an Nährstoffen und Energie Platz.
Soziale Folgen der EU-Agrarpolitik: durch den weiterhin anhaltenden Strukturwandel ist ein Ende der Abnahme der landwirtschaftlichen Betriebe in Luxemburg nicht abzusehen.
1950 1998
Landwirtschaftliche Betriebe 28389 2903
Fläche (ha) 144053 127136
Betriebe mit 2 bis < 5 ha 3399 (29.7%) 299 (11.9%)*
Fläche (ha) 11006 (8%) 1001 (0.8%)*
Betriebe mit > 50 ha 140 (1.2%) 1182 (46.9%)
Fläche (ha) 9249 (6.7%) 101016 (79.7%)
* % - Angaben bezogen auf
alle Betriebe > 2 ha

Auswahl von Lebensräumen die durch landwirtschaftliche Nutzung (Mahd und Beweidung) entstanden oder stark gefördert wurden. Wegen ihrer Seltenheit gehören sie heute für den Naturschutz zu den wertvollsten Lebensräumen:
Glatthaferwiesen
Feuchtwiesen
Pfeifengras-Streuwiesen
gemähte Flach- und Zwischenmoore
Hochstaudenfluren
Grossseggenriede
Halbtrockenrasen
Borstgrasrasen
Kalk-Heiden
Bodensauere Zwergstrauchheiden


Der stumme Frühling: Auswirkungen auf die Vogelwelt
Die Landwirtschaft förderte ursprünglich Pflanzen- und Tierarten der offenen und der halboffenen Landschaft, darunter auch viele Vogelarten. Da die Agrarfläche in den meisten europäischen Ländern den größten Teil der Fläche ausmacht, ist es wenig erstaunlich, daß sie viele Arten, z.T. in extrem hohen Beständen, anzog. In Mitteleuropa sind im Durchschnitt 60-65% der Vogelarten von der landwirtschaftlichen Nutzung abhängig.

Vögel sind zudem gute Zeigerarten für Veränderungen, die in ihren Lebensräumen stattfinden. Heute sind leider viele Bestände derart rückläufig, daß mache Autoren vom Niedergang der Arten sprechen. So wurden in Mitteleuropa beispielsweise Bestandesrückgänge von 83% beim Rebhuhn, 61% bei der Grauammer und 53% bei der Feldlerche festgestellt. Der Bestand des Kiebitzes ist in Luxemburg innerhalb der letzten 10 Jahre um 84% gesunken! Auch die früher als Allerweltsarten bezeichneten Arten, wie etwa die Goldammer, sind betroffen. Allgemein bleibt festzuhalten, daß es offenbar keinen einzigen typischen Feldvogel mehr gibt, der seinen Bestand halten kann.

Als Ursachen hierfür sind zu nennen: die Vergrößerung der Agrar-Parzellen und damit verbunden die Verarmung an Kleinstrukturen, der Anbau von weniger Kulturarten sowie der Einsatz von Pestiziden und Dünger. Dies alles wirkt sich bei vielen Vogelarten besonders negativ auf das so sensible Brutgeschäft aus. Der frühen und häufigeren Bewirtschaftung der Felder und Wiesen fallen viele Gelege zum Opfer. Wenn Jungvögel schlüpfen, genügt das Nahrungsangebot ihren besonders hohen Ansprüchen oft nicht mehr. Auch die Verdichtung der Grasnarben und die gleichzeitige Verarmung der Krautvegetation durch die Düngung bewirken auf vielfältige Weise eine Verschlechterung der Lebensbedingungen vieler Vogelarten, z.B. indem ein Mangel an Insekten entsteht, die auf Blüten angewiesen sind.

Schlußendlich stehen viele Vogelarten am Ende der Nahrungsketten und reagieren deshalb wegen der Anreicherung von Giftstoffen besonders empfindlich auf Pflanzenschutzmittel und Umweltgifte.

Beispiel Kiebitz
Ausserhalb der Brutzeit können bei uns auch heute noch Kiebitze in grossen Trupps beobachtet werden. Diese Vögel stammen aus Osteuropa und suchen wärmere Überwinterungsquartiere auf. Als Brutvogel zeigt der Kiebitz in Luxemburg aber einen alarmierenden Abwärtstrend. Brutbiotope sind Überschwemmungsgebiete und feuchtes Grünland. Trockenlegungen, vorgezogene Mähtermine und die allgemeine Intensivierung der Nutzung haben die Art heute sogar auf Industriebrachen zurückgedrängt.

Brutpaare:
1988     mindestens 215
1998     ca. 50
2000     < 20

(Zahlenangaben nach Bestandsaufnahmen der AG Feldornithologie der LNVL)

Rote Liste-Arten mit Schwerpunktvorkommen in der Agrarlandschaft (ohne ausgestorbene Arten). Daneben zeigen auch zahlreiche ehemals als "Allerweltsarten" betrachtete Arten z.T. starke Rückgangserscheinungen.
vom Aussterben bedroht:
Kornweihe
Wiesenweihe
Wachtel
Wachtelkönig
Bekassine
Rotkopfwürger
stark gefährdet:
Rebhuhn
Kiebitz
Steinkauz
Heidelerche
Schafstelze
Raubwürger
Schwarzkehlchen
Braunkehlchen
Steinschmätzer
Grauammer
gefährdet:
Neuntöter
(nach Weiss J. (1995): Rote Liste der Brutvögel Luxemburgs. Regulus Wiss. Ber., Nr. 15.)
Gefährdung der Ressourcen

Diesen Veränderungen, die sich mehr oder weniger offensichtlich oder aber schleichend vollzogen, fielen nicht nur zahlreiche Lebensräume mit den sie bewohnenden Pflanzen- und Tierarten zum Opfer, sondern sie hatten auch Nachteile für Boden, Wasser und Luft. Diese Ressourcen stellen schlußendlich auch die Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion dar.
Boden
Boden ist die wichtigste Grundlage der landwirtschaftlichen Produktion. Während der direkte Verlust von Agrarfläche durch den Bau von Straßen, Siedlungen, Industriezonen usw. offensichtlich ist, vollzieht sich der Verlust und die Verschlechterung des Bodens unmerklich. Eine langfristige Gefahr stellt der Bodenverlust durch Erosion dar, besonders auf längere Zeit vegetationsfreien Äckern, wie es z.B. beim Maisanbau der Fall ist. Obwohl die Erosionsgefahr mit der Hangneigung zunimmt, setzt Wassererosion bereits bei einer Neigung von 1° ein! Erosionsfördernd sind auch große Agrar-Parzellen und das Fehlen von Hecken.

Vielfältige, z.T. noch nicht absehbare Einflüsse gehen von der Bodenverdichtung durch schwere Maschinen, der Anreicherung von Pestiziden und ihren Abbauprodukten und der übermäßigen Düngung auf den Boden aus. Langfristig dürfte es zu einer zunehmenden Verschlechterung der Bodenfruchtbarkeit kommen.

Entwicklung des Mineraldüngerverbrauchs in Luxemburg
1950/51 1994/95
in T oder reinem Düngerelement
Stickstoffdünger (N)
Gesamtverbrauch (T) 3400 17500
Verbrauch/ha (kg) 23.72 137.65
Phosphatdünger (P2O5)
Gesamtverbrauch (T) 5100 4361
Verbrauch/ha (kg) 35.58 34.30
Kaliumdünger (K2O)
Gesamtverbrauch (T) 3800 4606
Verbrauch/ha (kg) 26.51 36.23
Landschaft
Der Verlust an Freiflächen, also zumeist Agrarflächen, hat aber nicht nur Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Der Landverbrauch verändert auch unsere Landschaften und vermindert die allgemeine Lebensqualität.
In Luxemburg nahm die landwirtschaftliche Nutzfläche zwischen 1950 und 1995 um 17200 ha oder knapp 12% ab. Selbst wenn man die Zunahme der Waldfläche im gleichen Zeitraum (2300 ha oder knapp 2.7% der Waldfläche) abzieht, bleibt ein Flächenverlust von 14900 ha in 45 Jahren. Dies entspricht einem Landverbrauch von fast einem Hektar pro Tag!
Wasser
In Luxemburg stammen 2/3 des Trinkwassers aus dem Grundwasser (Bohrungen und Quellen); 1/3 ist Oberflächenwasser, das am Stausee von Esch-Sauer gewonnen wird. Zwischen 1977 und 1985 ist der Nitratgehalt des SEBES-Wassers von 8 auf 15 mg/l angestiegen, stellenweise wurde im Grund- und Quellenwasser der Grenzwert von 50 mg/l überschritten. Ursache hierfür ist die überhöhte oder falsche landwirtschaftliche Düngung mit mineralischen und organischen Stickstoffen.
Die hohe Nitratbelastung führt auch zur Eutrophierung der Steh- und Fließgewässer. Gravierender noch als das Nitratproblem ist die Belastung des Wassers mit Pestiziden sowie mit Hormonen und Antibiotika, die in der Tierhaltung benutzt werden.
Luft
In der Landbewirtschaftung und der Tierhaltung werden Treibhausgase (Methan, Ammoniak, Kohlendioxid und Lachgas) in die Atmosphäre abgegeben, wenn die abgegebenen Mengen auch weitaus geringer sind als beim Autoverkehr. Die bekannten Folgen Treibhauseffekt und Abbau der Ozonschicht könnten teilweise durch die Landwirtschaft gemindert werden, werden doch beispielsweise etwa 1/3 des Lachgases (Distickstoffoxid) durch überhöhte Stickstoffdüngung freigesetzt. Auch Ammoniak stammt zu ca. 85 % aus den Exkrementen der Viehhaltung und ist an der großflächigen Versauerung und Überdüngung natürlicher Ökosysteme mitbeteiligt. Der Nährstoffeintrag aus der Atmosphäre beträgt heute schon 40 kg Stickstoff pro ha!
Energieverbrauch
Die Energiebilanzen der modernen landwirtschaftlichen Produktionsweisen sind, vor dem Hintergrund niedriger Ölpreise, katastrophal. Gründe hierfür sind der hohe Energieaufwand bei der Mineraldüngerherstellung (in der EU steht Luxemburg heute an dritter Stelle, was den Stickstoffverbrauch angeht, jedoch nur an neunter Stelle, was die Produktivität anbelangt), die weiten Transportwege, der hohe Maschineneinsatz und Konsumgewohnheiten wie der hohe Fleischverzehr. Für die Herstellung eines 200 g-Steaks ist beispielsweise eine Energiemenge notwendig, mit der man sich über eine Stunde lang mit Warmwasser duschen oder sich 21.500 mal rasieren könnte!
Dabei ist die Landwirtschaft ein Wirtschaftszweig, der neben der Forstwirtschaft und dem Fischereiwesen, als einziger die praktisch unbegrenzten erneuerbaren Energien direkt in verwertbare Produkte umwandeln könnte. Ökologisch geführte Betriebe haben gezeigt, daß sie mit der Hälfte der Energie auskommen können.
Gentechnik in der Landwirtschaft
Bereits heute sind eine Vielzahl von technischen Hilfsstoffen (Enzyme) und Zusatzstoffen (Geschmacksstoffe, Vitamine, verschiedene Säuren und Süßstoffe) auf dem Markt und werden bei der Verarbeitung von Lebensmitteln eingesetzt. Mit der Einführung der Gentechnik in die landwirtschaftliche Produktion kommt eine neue Gefahr auf Erzeuger und Verbraucher zu.

Obwohl die Mehrheit der Verbraucher die Verwendung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln ablehnt, haben sie schon lange Einzug in die Nahrungsmittelindustrie gehalten. Bisher wurden in der EU über 1.000 Freisetzungsanträge für gentechnisch veränderte Organismen gestellt. Weltweit sind es mehr als 20.000.

Trotz Kennzeichnungspflicht kann kaum ein Verbraucher erkennen, wie ein Lebensmittel hergestellt worden ist, bzw. bei welcher Verarbeitungsstufe gentechnisch veränderte Produkte zugesetzt worden sind.

Die Folgen von Freilandversuchen sind nicht abzuschätzen oder kontrollierbar. Inwieweit die gentechnisch veränderten Organismen andere Organismen verdrängen, bzw. welche Rolle sie in den Ökosystemen spielen werden, ist unbekannt. Ebenso sind in Lebensmitteln ihre Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen nur schwer abzuschätzen. Das Herstellen von Pflanzen, die gegen die heute bekannten Krankheiten oder Schädlinge resistent sind, ist keine Lösung für den Pflanzenschutz. Resistenzen können schnell vergehen, Abhängigkeiten bleiben meist lange bestehen. Auch ist das Ziel, herbizidtolerante Pflanzen herzustellen äußerst zweifelhaft, wenn hierdurch der Verbrauch von Herbiziden noch gesteigert werden soll.

3. Der internationale Kontext: Welthandel und EU-Politik
Seit dem Abbau von Zöllen und dem Verbot von Mengenbeschränkungen durch die GATT-Verträge (General Agreement on Tariffs and Trade) im Jahre 1947 war es für die einzelnen Länder praktisch nicht mehr möglich, eine eigene, unabhängige Agrarpolitik zu verwirklichen.

Um sich gegen die Weltmarktpreise behaupten zu können, versuchte die EWG seit 1957 die Produktivität zu steigern, was auch schnell erreicht wurde, mit der Konsequenz, daß die Märkte überfüllt und die Kassen leer waren. Seit 1962 nahm die GAP (Gemeinsame Europäische Agrarpolitik) konkretere Formen an. Jährlich fanden Preisverhandlungen statt und ein gemeinsamer Außenschutz wurde aufgebaut, mit dem Resultat, daß hohe Produktionsüberschüsse erzielt wurden.

Im Rahmen der GATT-Verhandlungen übten die USA Druck auf die EU aus und verlangten offene Märkte weltweit.

Die Preisstützungspolitik der GAP verschlang 1997 immer noch 56% des EU-Haushaltes. Trotzdem bleiben die Hauptprobleme ungelöst. Die Überschüsse wurden mit regelrechten Dumpingpreisen auf dem Weltmarkt abgesetzt. Die Preissenkungen können nur Großbetriebe auf den besten Standorten verkraften. Statistisch gesehen muß zur Zeit alle zwei Minuten ein Landwirt in der EU seinen Betrieb einstellen.

Nur ein Bruchteil (etwa 20%) der Endpreise von Grundnahrungsmitteln kommt bei den Bauern an. Den großen Rest streichen Branchen ein, die Getreide oder Fleisch lagern, transportieren und verarbeiten oder durch den blossen Ankauf und Verkauf von Agrarprodukten Gewinne machen. Das Grundübel der Agrarpolitik ist der Umstand, daß nicht in der Landwirtschaft, sondern an der Landwirtschaft verdient wird. Die Welthandelsorganisation (WTO) fordert den Abbau des Preisdumpings und der Exporterstattungen. EU-Agrarkommissar Fischler reagierte in diesem Sinne: Damit kleine und mittlere Betriebe nicht ganz leer ausgehen, setzt die Agenda 2000 auf direkte Ausgleichzahlungen, die an ökologische und soziale Kriterien gebunden werden sollen. Ein durchaus positiver Aspekt, der jedoch den Trend zur Preissenkung und damit das Höfesterben nicht stoppen wird. Nur eine durchgreifende ökologische Kehrtwende würde eine echte Zukunftsperspektive für die Landwirtschaft bedeuten.

Gemeinsame Agrarpolitik
Warum sich die GAP ändern muss
  • Die Berücksichtigung von Umwelt- und Naturschutz muss in der künftigen GAP ein zentrales, und nicht mehr wie bisher ein marginales Problem sein. 
  • Die GAP ist ungenügend ausgerichtet auf jene Landwirte, die sich um den Erhalt und die Pflege von Natur und Umwelt kümmern und eine nachhaltige Landwirtschaft betreiben.
  • Wachsende Erträge und eine grössere betriebliche Effizienz werden zu einer Überschussproduktion an Nahrungsmitteln führen, die im Rahmen der vereinbarten GATT-Handelsgrenzen nur schwer auf den Weltmärkten zu verkaufen sind. Exportsubventionen schaden dem Handel und den Entwicklungsländern und verschwenden Ressourcen.
Wieviel die GAP kostet
  • 1997 verschlang die GAP 41 Milliarden ECU.
  • Der GAP-Haushalt ist damit 312 mal grösser als der Umwelthaushalt.
  • 61% des GAP-Haushaltes werden für die Subventionierung des Getreidesektors und 33% für den Viehsektor aufgewendet, jedoch nur 3% für den Umweltschutz.
  • 80% der Subventionen gehen an 20% der Bauern.
Weichen für die Zukunft
  • Stärkere Betonung umwelt- und sozialpolitischer Ziele
  • Umfassende ganzheitliche Politik für den ländlichen Raum
  • Ersetzen der Produktionsbeihilfen durch neue Beihilfen mit ökologischer und sozialer Zielsetzung
  • Ausweitung der Aufwendungen für ökologische Leistungen
  • Integration von Landwirtschaftspolitik und Politik für den ländlichen Raum
Die LNVL fordert deshalb nachdrücklich dazu auf, dass:
  • der Luxemburger Staat Massnahmen für den Erhalt ländlicher Strukturen, für eine effektive Sozialpolitik, für mehr Umweltschutz und für den Erhalt der biologischen Vielfalt ergreift,
  • in den ländlichen Regionen die Abstimmung der Agrar-, Sozial-, Umwelt- und Regionalpolitik vorangetrieben wird,
  • die Landwirte verstärkt von den bestehenden Agrarumweltprogrammen profitieren und so einen Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz leisten.
Die Milch- und Fleischerzeugung machen 90% des landwirtschaftlichen Umsatzes in Luxemburg aus (Daten von 1997). Da gerade diese Bereiche im Rahmen der GAP streng reglementiert sind, wäre eine grössere Diversifizierung unserer Landwirtschaft mit dem Ziel von der GAP unabhängiger zu werden, wünschenswert.
 
in Millionen Franken in %
Gesamtumsatz 7.050 100
davon aus der Milchwirtschaft 3.532 50.1
davon aus Rinder- und Schweinehaltung 2.820 40
davon Getreideanbau 408 5.8
andere 290 4.1
Geschichte der Agrarpolitik: von der Überschussproduktion hin zu ökologischen Leistungen?

1947: General Agreement on Tariffs and Trade (GATT)
unter der Verantwortung der UNO von 23 Staaten (heute 98 Staaten) mit folgender Zielsetzung unterzeichnet:

  • Abbau von Zöllen und Vergünstigungen aller Art im Handel
  • keine Mengenbeschränkungen
  • Einrichtung von Freihandelszonen
  • Hilfe an die Entwicklungsländer und Verzicht der Industrieländer auf Gegenleistungen
1957: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
  • Steigerung der Produktivität durch Förderung der Technik, Rationalisierung
  • Stabilisierung der Märkte
  • Schutz angemessener Verbraucherpreise
Die meisten dieser Ziele wurden schnell in der Landwirtschaft erreicht und überholt. Die Konsequenzen waren überfüllte Märkte und leere Kassen.

1962: Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

Sie besitzt die längste Tradition der gemeinsamen Politiken. Zu Beginn (1962-67) weitgehende Abschottung der Agrarmärkte der 6 Mitgliedstaaten nach aussen, mit der Anhäufung von weiteren Überschüssen als Folge.

1984: Milchquotenregelung

Durch die Milchquotenregelung sollten drastische Preissenkungen verhindert werden. Im Gegensatz hierzu fand beim Getreide ein grosser Preisverfall statt, da die Preise nicht mehr der Kostenentwicklung angepasst wurden.

1992: Überschusssituation spitzt sich bei Getreide und Rindfleisch zu

Druck der USA im Rahmen der GATT-Verhandlungen durch die Forderung nach offenen Märkten und freien Preisen auf dem Weltmarkt. Der Preis der Ölsaaten wird auf Weltniveau gesenkt. Als Ausgleich erhalten die Bauern nun flächenbezogene Beihilfen, d.h. die Beihilfen sind auf die bearbeitete Fläche und nicht mehr wie bisher auf die Produktionsmenge bezogen.
Teilerfolg: Verringerung der Überschüsse und Erhöhung des Anteils in der EU erzeugter Futtermittel in der Tierernährung
Nachteile: immenser Verwaltungsaufwand, Frustration bei den Bauern (Preise entsprechen nicht ihrer Arbeit) und hoher Investitionszwang

1995: Politik von Agrarkommissar Fischler

  • Preisstützung als Instrument der Agrarpolitik scheint wenig geeignet
  • Erhalt eines angemessenen Lebensstandards im ländlichen Raum
  • Erhalt der Kulturlandschaft und des ländlichen Raumes
  • Einfliessenlassen von ökologischen Ideen und Auflagen
Agenda 2000
  • Abbau der Überschüsse
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Einbeziehen von Umweltzielen
  • Förderung des ländlichen Raumes
  • Absenkung der Garantiepreise für die Erzeuger
  • Direkte Einkommensbeihilfen
  • Anbindung der Subventionen an ökologische und soziale Mindeststandards
Flächenstilllegung und nachwachsende Rohstoffe
Seit 1995 gelten in der EU einheitliche, von der Betriebsgrösse abhängige Stilllegungssätze. Diese konjunkturelle Stilllegung wurde allein zur flexiblen Marktentlastung für Getreide und Ölfrüchte eingeführt und ist daher von kurzfristigen politischen Entscheidungen abhängig. Das Prinzip der obligatorischen Stilllegung ist an keine naturschutzorientierten Ziele gebunden. Die Gefahr dabei ist, dass die ertragsschwachen Flächen als Dauerbrache fünf Jahre stillgelegt werden, um sie danach mit hohem Einsatz von Pestiziden und Mineraldüngern wieder in Kultur zu nehmen. Der oft angegebene positive Effekt wird so durch eine erhöhte Nitratauswaschung bei fünfjährigen Brachen neutralisiert.

Für den Artenschutz ist bei der einjährigen Brache der Zeitraum für die Ansiedlung seltener Tier- und Pflanzenarten viel zu kurz.

Auch wurde der erhoffte ökonomische Effekt, nämlich die Reduzierung der Produktion, in den Nachbarländern nicht erreicht, vielmehr wurde auf nicht stillgelegten Flächen eine Intensivierung der Produktion festgestellt.

Mit der Stilllegung ist eine massive Förderung von nachwachsenden Rohstoffen verbunden. Nachwachsende Rohstoffe dürfen ohne Verlust der Prämie auf Stilllegungsflächen und ohne Einschränkung der Verwendung von Pestiziden und Düngemitteln angebaut werden. So wird ein Grossteil dieser Flächen derzeit zum Rapsanbau für die Herstellung von Öl und Diesel genutzt.

Neben der obligatorischen Flächenstilllegung besteht auch eine Flächenstilllegung, mit der gezielt durch längerfristige Nutzungsaufgabe Umwelt- und Naturschutzmassnahmen umgesetzt werden sollen. Diese spielt jedoch im Augenblick eine völlig untergeordnete Rolle.

Die LNVL ist der Meinung, dass eine flächendeckende ökologische Kreislaufwirtschaft mit gezielten Artenschutzprogrammen dem Prinzip der Nachhaltigkeit eher zugute kommt als eine undifferenzierte Stilllegung. Sie ist sowohl ökonomisch wie auch ökologisch die bessere Alternative.

Die LNVL fordert deshalb, dass:

  • ökologisch wirtschaftende Betriebe von der Verpflichtung zur Flächenstilllegung befreit werden,
  • freiwillige Stilllegung nur dann gefördert wird, wenn nachweisbar Ziele des Umwelt- und Naturschutzes verwirklicht werden,
  • nachwachsende Rohstoffe auf Brachen nur in extensiver Wirtschaftsweise angebaut werden dürfen.

  • 4. Alternativen und Visionen
    Landwirtschaft für die Zukunft: die Naturwirtschaft

    Leider hat die GAP bis heute bei der Förderung der Landwirtschaft den Aspekt der naturverträglichen Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen kaum berücksichtigt. Die bisherigen Rahmenbedingungen verhinderten vielmehr eine natur- und sozialverträgliche Landwirtschaft in Europa.

    Die LNVL und ihre deutsche Partnerorganisation NABU sind der Meinung, daß nur ein tiefgreifendes Umdenken in der Agrarpolitik zum Erhalt des ländlichen Raumes, zum Überleben der Bauernschicht, zur Produktion qualitativ hochwertiger Produkte und zum Erhalt der Biodiversität und der Landschaften führen kann. Verschiedene Reformvorschläge im Rahmen der Agenda 2000 sind ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch keine Perspektive für eine flächendeckende umwelt- und sozialverträgliche Landwirtschaft

    Deshalb tritt die LNVL für die Verwirklichung der Naturwirtschaft ein. Der Begriff  “Naturwirtschaft” steht für die notwendige Verbindung von Natur-schutz und Markt-wirtschaft. Naturwirtschaft ist eine Form des Wirtschaftens, die unter Berücksichtigung der Kostenwahrheit generationsverträglich, sozial ausgleichend und der biologischen und kulturellen Vielfalt förderlich ist. Leitgedanke der Naturwirtschaft ist das Wirtschaften im Einklang mit der Natur. Dazu gehört die Kreislaufwirtschaft, worunter eine Bewirtschaftung zu verstehen ist, bei der der Betrieb alles verwertet, was in ihm entsteht, ohne synthetisch hergestellten Dünger zuzukaufen.

    Voraussetzung dafür ist eine gute Fruchtfolge mit hohem Leguminosenanteil. Sie sorgt für eine gute Bodenfruchtbarkeit und beugt Krankheiten vor. Die Fütterung der Tiere erfolgt ausschließlich über betriebseigene Futtermittel. Auf betriebsfremde Futtermittel, wie z.B. Soja, Tapioka, wird verzichtet. Billige Futtermittel, die in Drittweltländern produziert werden (oftmals unter Einsatz bei uns verbotener Pestizide wie DDT) und im Tausch gegen Devisen verkauft werden, verhindern gleichzeitig die Produktion von Grundnahrungsmitteln für die dortige Bevölkerung.

    Gleichzeitig bedingen sie eine durch billige Futtermittel gestärkte Tierhaltung in den Industriestaaten, die zu Überproduktionen führt und die Verarmung in den Produktionsländern der dritten Welt fördert. Die Kreislaufwirtschaft ist nicht nur lokal, sondern global anzuwenden.

    Eine veränderte Agrarkultur

    Der Begriff Agrarkultur umfaßt neben der eigentlichen landwirtschaftlichen Produktion auch ihr soziokulturelles Umfeld. Erste Ansätze gibt es bei der Vermarktung von regionalen Produkten durch Selbstvermarktung. Durch eine regionale Vermarktung wird der Energieverbrauch reduziert, weil die Transportwege von Rohstoffen und von Fertigerzeugnissen kürzer werden. Gleichzeitig müssen vor Ort neue Verarbeitungseinrichtungen geschaffen werden, die Arbeitsplätze schaffen und direkt auf den landwirtschaftlichen Betrieb ausgerichtet sind.

    Zusätzlich können Strukturen zur bäuerlichen Direktvermarktung entstehen, die gleichzeitig auch einer Zentralisierung entgegenwirken. Bauernhöfe sind somit nicht nur Ort der Produktion, sondern haben durch die Einbindung in eine Vermarktungsstruktur, z.B. eine Genossenschaft, eine Erzeugergemeinschaft oder einen Hofladen, direkten Kontakt zum Markt. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für eine marktorientierte Produktion. Eine veränderte Agrarkultur, die dem “Höfesterben” entgegenwirkt, sorgt auch dafür, daß handwerkliche Traditionen und altes Fachwissen erhalten bleiben.

    Erzeugung gesunder Lebensmittel

    Für den Verbraucher ist es selbstverständlich, daß gesunde Lebensmittel produziert werden sollen. Er hat die Wahl zwischen Billigangeboten und teuereren Qualitätserzeugnissen. Dabei sind die Preise aber nicht transparent, weil oft nicht klar ist, worauf der höhere Preis eigentlich basiert: Auf einer besseren Qualität der verwendeten Ausgangsprodukte, einer besseren Verarbeitung oder evt. nur auf einer aufwendigeren Verpackung?

    Der Verbraucher bestimmt durch sein Einkaufsverhalten die Produktionsweisen mit. Hierdurch hat er beispielsweise einen direkten Einfluß auf die Massentierhaltung mit all ihren negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere. Ebenso sind die übermäßige Düngung bei Pflanzen oder der Einsatz von Hormonen bei Tieren die Folge einer Nachfrage, die sich auf Billigprodukte bezieht. Auch auf Saisonalität wird heute kaum mehr geachtet. Tomaten im Winter: aber wo bleibt die Frage nach der Herkunft, den Anzuchtbedingungen und dem Gesundheitswert einer solchen Frucht?

    Vielen Verbrauchern ist der Zusammenhang zwischen dem eigenen Konsumverhalten und der landwirtschaftlichen Produktion nicht bekannt.

    Mit dem Kauf von biologisch produzierten Lebensmitteln erwirbt man nicht nur qualitativ hochwertige Lebensmittel, die sich positiv auf die Gesundheit des Einzelnen auswirken, sondern man hilft auch mit Umweltprobleme zu verringern und die Kulturlandschaft zu erhalten. Demgegenüber verhindert der Griff nach Billigprodukten die Produktion von biologisch angebauten Lebensmitteln und verursacht hohe Folgekosten, die die Gesellschaft tragen muß, wie z.B. beim Nitratproblem.

    Die Produktion von gesunden Lebensmitteln ist eine der wichtigsten Forderungen einer Naturwirtschaft. Gesunde Lebensmittel müssen für alle verfügbar und bezahlbar werden. Allerdings ist es wichtig, auch auf die Ernährungskultur und das Verbraucherverhalten einzuwirken.

    Biologischer Landbau in Luxemburg

    Biologisch arbeitende Betriebe wirtschaften im Sinne der Naturwirtschaft und verwenden keine synthetisch hergestellten Mineraldünger oder Pfanzenschutzmittel.

    In Luxemburg gibt es zwei biologische Anbauverbände:

    • den "Veräin fir biologesch-dynamesch Landwirtschaft", der seine Produkte unter dem Warenzeichen demeter verkauft, und
    • die "Verenegung fir biologesche Landbau", die unter dem Warenzeichen biolabel verkauft.
    Beide Verbände haben Richtlinien ausgearbeitet, nach denen der Anbau zu erfolgen hat. Diese müssen mindestens die Vorgaben der EU-Bioverordnung 2092/91 für den biologischen Pflanzenabau erfüllen. Es ist möglich, unter diesen Richtlinien zu produzieren, ohne einem Verband anzugehören. Alle biologisch wirtschaftenden Landwirte werden mindestens einmal jedes Jahr auf die Einhaltung der EU- und ggf. auf die Verbandsrichtlinien hin kontrolliert.

    Derzeit wirtschaften in Luxemburg 36 Betriebe biologisch und gehören einem der beiden Verbände an. Darunter sind 18 Landwirte, 6 Gärtner, 2 Weinbauern, 2 Obstbauer und 8 Verarbeiter. Sie bearbeiten weniger als 1% der landwirtschaftlichen Nutzfläche.

    Qualitätsprodukte und Selbstvermarktung

    In Luxemburg besteht bereits eine ganze Reihe von Projekten, die die Produktion und Selbstvermarktung von Nischen- oder/und Qualitätsprodukten zum Ziele haben. Die meisten dieser Projekte gehen auf Eigeninitiativen der Landwirte zurück, viele wurden im Rahmen der beiden Naturparke an der Obersauer und an der Our realisiert. Einige Beispiele:

    • Téi vum Séi
    • Véi vum Séi
    • Buchweizen- und Hanf-Programm der BEO (Bauereninitiativ fir d'Eisleck an d'Our)
    • Braugersten-Programm des SYCOPAN (Syndicat intercommunal du Parc Naturel de la Haute-Sûre)
    • Haff-Fleesch
    • u.a.
    Aus der Sicht des Naturschutzes sind diese Projekte umso wertvoller, je extensiver die Bewirtschaftung erfolgt.

    Es bleibt zu hoffen, dass die Vermarktung von diesen Produkten und von den Produkten aus dem Bio-Anbau (Veräin fir biologesch-dynamesch Landwirtschaft Lëtzebuerg a.s.b.l.; Verenegung fir biologesche Landbau a.s.b.l.) mit der Eröffnung der geplanten Vermarktungsstruktur für Bioprodukte Ökopolis einen weiteren Aufschwung erfahren wird.

    Integrierter Landbau: ein Mindeststandard oder mehr?

    Wesentliche Kennzeichen des integrierten Landbaus sind eine Düngung, die auf Grundlage von Boden- und Pflanzenanalysen durchgeführt wird und ein Pflanzenschutz, der nach dem Schadschwellenprinzip funktioniert. Weitere Massnahmen betreffen die Fruchtfolge, Sortenwahl und Bodenbearbeitung. Damit ist der integrierte Landbau eigentlich eine verantwortungsbewusst und fachgerecht durchgeführte Form der konventionellen Landwirtschaft. Der integrierte Landbau verzichtet allerdings nicht auf Mineraldünger und chemische Verfahren des Pfanzenschutzes. Es bestehen jedoch keine bindenden Richtlinien.


    Die Nachhaltigkeit der Ressourcen
    Nachhaltigkeit heißt in erster Linie die Produktionsfaktoren Boden, Wasser, Luft und Energie so einzusetzen, daß sie durch die landwirtschaftliche Produktion nicht geschädigt oder definitiv verbraucht werden. Geschieht das nicht, dann ist die landwirtschaftliche Produktion langfristig gefährdet oder es entstehen hohe Folgekosten etwa bei der Boden- und Gewässersanierung.

    Die Landwirtschaft kann einen nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen leisten, denn sie produziert nachwachsende Rohstoffe und ist in der Lage, die meisten ihrer Produktionsrückstände wieder in die eigenen Stoffkreisläufe zurückzuführen. Im Sinne der Naturwirtschaft muß der Fremdenergieeinsatz deutlich verringert werden. Der Viehbesatz der Betriebe muß mit der bearbeiteten Agrarfläche harmonieren, um günstige Nähr1stoff- und Energiebilanzen realisieren zu können.

    Erhalt der biologischen Vielfalt
    Um die biologische Vielfalt erhalten zu können, ist es notwendig, sie sich bewußt zu machen! Durch die moderne Landwirtschaft ist die biologische Vielfalt im landwirtschaftlichen Betrieb sowie auf den Feldern und Äckern durch mehrere Faktoren bedroht:
    Wege zur Naturwirtschaft
    Umsetzung der Naturwirtschaft
    Für die Verwirklichung der Naturwirtschaft lassen sich folgende Leitlinien in Bezug auf eine zukunftsorientierte Landwirtschaft formulieren:
  • gerechte Verteilung von Arbeit und Einkommen
  • nachhaltige Nutzung und Nutzbarkeit aller Ressourcen
  • Förderung hochwertiger und gesunder Nahrungsmittel
  • Erhalt und Förderung biologischer und kultureller Vielfalt
  • Was muss also konkret durch die Naturwirtschaft erreicht werden?
  • Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum
  • Beendigung der Produktion von Überschüssen
  • Vermeidung von unnötigen Transportströmen
  • Herbeiführen der Kostenwahrheit
  • Reduzierung der Umweltfolgekosten
  • Tiergerechter Umgang mit den Nutztieren bei Haltung und Transport
  • Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide
  • Schaffung von vor- und nachgelagerten Betrieben
  • Diversifizierung der landwirtschaftlichen Einkommen
  • Aufbau von regionalen Märkten mit Qualitätsprodukten
  • Öffnung der Landwirtschaft auf die Gesellschaft mit der Möglichkeit zusätzlicher Einkommen ("tourisme rural", "fermes pédagogiques" u.a.)
  • Förderung des biologischen Landbaus
  • Massnahmen hin zu einer Naturwirtschaft:
  • Abschaffung produktbezogener Fördermassnahmen und Ersatz durch Flächenprämien
  • Umverlagerung der Preisstützungsprämien auf Prämien für ökologische Produktionsmethoden
  • ökologische Mindeststandards für alle landwirtschaftlichen Aktivitäten
  • finanzielle Unterstützung für Betriebe, die verbesserte Energie- und Nährstoffbilanzen und eine geschlossene Kreislaufwirtschaft anstreben
  • Reduzierung des Viehbesatzes
  • Förderung des Dauergrünlandes
  • bessere Zusammenarbeit der zuständigen Verwaltungen für Naturschutz und Landwirtschaft sowie der lokal und regional engagierten Akteure
  • Weiterbildungsprogramme für Landwirte im ökologischen Bereich
  • bessere Aufklärung über die bestehenden Subventionen im Umweltbereich
  • Andere Verwendung bestehender Mittel

    Das im Jahre 1998 durchgeführte Audit über Naturschutz in Luxemburg hat gezeigt, dass viele Geldmittel in den Agrarsektor fliessen, dass ihre Verwendung aber zum grossen Teil für den Naturschutz negative Folgen hat. Als Beispiele können genannt werden:

  • Drainage von 2.700 ha Landwirtschaftsfläche seit 1945
  • Flurbereinigungsmassnahmen
  • "Unterhalt" der Gewässer und der Feldwege
  • Für den Erhalt und die Förderung von Hecken ungünstiger Berechnungsmodus bei den Stilllegungsprämien. 
  • Etwa 1 Milliarde Franken an öffentlichen Geldern werden dem landwirtschaftlichen Sektor zugeführt. Mit diesem Geld liesse sich bei richtiger Anwendung eine Neuorientierung hin zu einer Naturwirtschaft bewirken. Die LNVL verlangt deshalb nicht mehr Gelder für den Naturschutz im Agrarbereich, sondern verlangt eine andere Verwendung der bestehenden Finanzmittel hin zu Subventionen, die an ökologische Auflagen und bessere Kontrollmechanismen gebunden sind. In der neuen GAP ist diese Politik bereits teilweise vorgezeichnet.

    5. Naturschutz in der Agrarlandschaft
    Naturschutz und Landwirtschaft sind kein unüberbrückbarer Gegensatz. Solange die Biodiversität im Agrarraum aber abnimmt, ist die Landwirtschaft nicht nachhaltig. Auch eine weitgehende Extensivierung auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen reicht alleine nicht aus, die Biodiversität zu erhalten oder zu fördern. Notwendig ist zusätzlich der Erhalt, die Pflege und die Wiederherstellung von naturnahen Landschaftselementen und ehemalig extensiv genutzten Lebensräumen.

    Während verschiedene Landschaftselemente, wie etwa Bäume, oft nur in langen Zeitabständen Pflegeeingriffe erfordern, kann die Pflege beispielsweise von Hecken im Rahmen von Heckenpflegeprogrammen von Gemeinden erfolgen. Die auf eine landwirtschaftliche Nutzung zurückgehenden Lebensräume, z.B. Feuchtwiesen oder Trockenrasen, können am besten durch die Wiederaufnahme der Nutzung, durch die sie ursprünglich entstanden sind, geschützt werden. Dies ist nur im Rahmen von entsprechenden Förderprogrammen möglich. Hier müssen Staat und Gemeinden ihre Pflicht übernehmen. In jedem Fall sollte versucht werden, die Pflege mit einer Nutzung zu verbinden.

    Landschaftselemente

    Bäume, Baumgruppen, Baumreihen

    Solitärbäume und Baumgruppen oder -reihen haben eine sehr hohe landschaftsgestalterische Bedeutung. Bäume werden je nach Art von sehr vielen Insekten bewohnt. Auf Eichen wurden beispielsweise bei Untersuchung auf verschiedene systematische Insektengruppen über 300 pflanzenfressende Arten gefunden. Bäume sind Sitzwarte und Ruhe- oder Brutplatz von vielen Vogelarten, die wiederum in den Nutzflächen auf Nahrungssuche gehen und dort auch viele Schädlinge erbeuten.
    Hecken, Waldränder
    Hecken wurden früher vielfältig genutzt: als Quelle von Brennholz, Beeren und als Bienenweide. Die Pflege erfolgte im weniger arbeitsintensiven Winter. Heute stellen Hecken leider noch immer für viele Landwirte ein bloßes Hindernis dar.

    Dabei spielen sie, wie die meisten der naturnahen Landschaftselemente, eine bedeutende Rolle als Ausgleichsflächen, von denen vielfältige postive Wirkungen in die Nutzflächen hinein ausgehen. So stellen sie ein lebenswichtiges Refugium für Nützlinge dar, die von der Hecke aus Schädlinge in den Nutzflächen erbeuten. Diese stillen Helfer verrichten ihre Arbeit leider unauffällig. Ihre Bedeutung ist aber wissenschaftlich belegt. Hecken haben vielfältige weitere Funktionen: Sie schützen vor Wind und Erosion und gestalten die Landschaft. Als lineare Kleinbiotope spielen sie eine bedeutende Rolle im Biotopverbund.

    Am wertvollsten sind Hecken mit möglichst vielen einheimischen Gehölzarten, die eine gemischte Altersstruktur aufweisen. Mehrere Kleinhecken sind wertvoller als eine einzelne Großhecke. Die Heckenpflege müßte jedem umweltbewußten und ökologisch geschulten Landwirt ein besonderes Anliegen sein. Ähnliche Vorteile wie Hecken bieten auch die nah verwandten Waldränder, vor allem wenn dem Strauchmantel noch ein Krautsaum vorgelagert ist.

    Feldgehölze
    Im Gegensatz zu Hecken sind Feldgehölze nicht linear, sondern flächig ausgebildet. Im Biotopverbund kommt ihnen eher die Funktion von Trittsteinbiotopen zu, die vielen Tierarten die Nutzung und Durchquerung der ansonsten intensiv genutzten Landschaft erst ermöglichen. Besonders wertvoll sind Feldgehölze, die einen Saum-, Mantel- und Kernbereich aufweisen. Bei ausreichender Größe sind sie nicht nur Lebensraum von Heckenarten sondern im waldähnlichen Kernbereich leben dann auch Tierarten, die man normalerweise nur in Wäldern antrifft.
    Grünwege
    Der Zerschneidungseffekt von Grünwegen mit vergrasten oder verbuschten Randstreifen und einem Grünstreifen zwischen den Fahrspuren, die von Rohboden, Muttergestein oder Schotter gebildet werden können, ist geringer als derjenige von breiten asphaltierten Feldwegen, die unmittelbar an die Nutzflächen angrenzen. Derart gestaltete Wege weisen eine Vielzahl an Mikrostandorten und Nischen auf. An weniger benutzten Grünwegen kann sich unter Umständen eine reiche Krautvegetation einstellen, die einer vielfältigen Wirbellosenfauna einen Lebensraum bietet.
    Feldraine
    Feldraine mit Gras- und Staudenstreifen gehören zu den Lebensräumen, die quantitativ und qualitativ im Rahmen von Flurbereinigungen, der Vergrößerung der Agrar-Parzellen oder der allgemeinen landwirtschaftlichen Intensivierung stark zurückgegangen sind. Im Vergleich zum Rückgang von Hecken geschah und geschieht dieser Rückgang unauffällig. Dabei wurde durch floristische Untersuchungen gezeigt, daß an Feldrainen in Abhängigkeit des Standortes und der Nutzung sehr viele verschiedene Pflanzenarten vorkommen können, die vielen Tierarten einen Teil- oder Ganzjahreslebensraum bieten. Im Rahmen des Biotopverbundes stellen entsprechend ausgebildete Feldraine außerdem wichtige Vernetzungselemente in der Agrarlandschaft dar.
    Fließgewässer und Ufervegetation
    Gräben, Bäche und Flüsse und ihre Saum- und Uferbereiche sind besonders wertvolle und schützenswerte Lebensräume. Sie durchfließen ganze Landschaften und stellen deswegen wichtige Vernetzungselemente im Biotopverbund dar. An Flachlandbächen und an Flüssen sind nicht nur die eigentlichen Naßlebensräume wichtige Biotopelemente, sondern auch die temporären Sand-, Schlamm- oder Kiesbänke sowie die spezifische Vegetation. In Bezug auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen sind besonders die Tolerierung von Mäandern und die Abgrenzung beidseitiger ungenutzter Pufferstreifen und Gehölzbänder als Schutzmaßnahmen zu nennen.
    Stehende Gewässer und Ufervegetation
    Natürlich entstandene Weiher und vom Menschen angelegte Teiche sind bei entsprechender Nährstoffarmut und guter Sauerstoffversorgung des Wassers wertvolle Lebensräume mit reicher Insekten-, Amphibien- und Vogelfauna. Zu ihrem Schutz gehört vor allem die Abgrenzung von Pufferstreifen und eine Verbesserung der Wasserqualität.

    Zu den stehenden Gewässern zählen auch die oft nur zeitweise Wasser führenden Tümpel, die überall in Geländesenken entstehen können. Sie sollten nicht verfüllt werden, denn das sich im Frühjahr wegen der geringen Wassertiefe schnell erwärmende Wasser ist Lebensraum vieler spezialisierter Insekten sowie Strudelwürmer und Krebse und bevorzugtes Laichgewässer verschiedener Amphibienarten.

    Ehemals extensiv genutzte Lebensräume

    Gedüngte Futterwiesen

    Die früher weit verbreiteten zweischürigen Glatthaferwiesen mit ihren verschiedenen standortabhängigen Ausprägungen sind heute selten geworden. Sie gehören zu den artenreichsten Typen von Wirtschaftsgrünland mit vielfältigem Blühaspekt. Durch die Überführung in Intensivgrünland oder durch Umbruch wurden Glatthaferwiesen fast vollständig verdrängt. Sie können am ehesten durch die ehemalige Nutzungsweise erhalten oder gefördert werden, zu der auch eine Erhaltungsdüngung, am besten mit Stallmist, gehört.

    Feuchtwiesen besiedelten all die Standorte, die für die Entwicklung von Glatthaferwiesen zu feucht waren. Die schlechte Befahrbarkeit im Frühjahr bis in den Sommer hinein wirkte einer verstärkten Düngung und hohen Nutzungfrequenzen entgegen. So wurden Feuchtwiesen oft lediglich zweimal gemäht und gelegentlich gedüngt. Die meisten Feuchtwiesen wurden durch Eingriffe in den Wasserhaushalt melioriert. Die verbliebenen Reste müssen unbedingt erhalten bleiben und durch extensive Mahd oder Beweidung weiterhin genutzt werden.

    Ungedüngte Mager- und Trockenrasen sowie Streuwiesen
    Extrem trockene sowie verschiedene feuchte oder nasse Standorte wurden über lange Zeiträume landwirtschaftlich genutzt, ohne daß eine Rückführung von Nährstoffen erfolgte. Durch diese Aushagerung entstanden verschiedene, aus der Sicht des Naturschutzes, sehr wertvolle Lebensräume, deren Reste ausnahmslos erhalten werden müssen. Hierzu gehören z.B. Halbtrockenrasen, Heiden, Borstgrasrasen, Streuwiesen und Kleinseggenriede.

    Diese Lebensräume können am besten durch eine Pflege erhalten oder gefördert werden, die der ehemaligen Nutzung gleichkommt. In jedem Fall sollte versucht werden, die Pflege mit einer Nutzung zu verbinden. Esparsetten-Halbtrockenrasen sind beispielsweise durch Mahd entstanden, während Wacholder-Halbtrockenrasen auf eine Beweidung mit Schafen zurückzuführen sind. Im Gegensatz hierzu dienten Streuwiesen nicht der Futtergewinnung. Sie wurden einmal im Spätsommer oder Herbst zur Gewinnung von Einstreu gemäht. Obwohl durch die späte Mahd nur vergleichsweise wenig Nähstoffe entzogen wurden, magerten auch diese Standorte über die langen Nutzungszeiträume hindurch aus.

    Feuchtbrachen
    Von Mädesüß oder anderen Hochstauden geprägte Pflanzenbestände entwicklen sich bandartig an Gräben und Bachufern oder flächig auf brachfallenden Feucht- und Streuwiesen. Die blütenreiche Vegetation bedingt eine vielfältige Fauna, zu der neben Insekten auch Spinnen, Amphibien und spezialisierte Vogelarten gehören. Um das Aufkommen von Gehölzen oder eine Ausbreitung der Hochstaudenflur zu verhindern oder z.B. die Rückführung in eine Feuchtwiese einzuleiten, können Hochstaudenfluren, je nach Entwicklungsziel, in verschiedenen Zeitabständen gemäht werden. In keinem Fall dürfen diese selten gewordenen Pflanzengesellschaften durch Trockenlegung, Aufforstung usw. zerstört werden.
    Obstwiesen
    Mit hochstämmigen Obstbäumen bestandene Wiesen prägen vor allem im Osten Luxemburgs und im unteren Sauertal das Landschaftsbild mit. Diese kulturhistorisch wichtigen Lebensräume besitzen für den Naturschutz einen sehr großen Wert, weil sie einer Vielzahl von Insekten und Vogelarten einen Lebensraum bieten. Besonders wertvoll sind Bestände mit alten Bäumen und einem gewissen Totholzanteil, da sie vielen Höhlenbrütern Nistgelegenheiten bieten. Der Erhalt der Obstwiesen setzt eine Schnittpflege und eine rechtzeitige Verjüngung der Bäume voraus. Die Vermarktung des einheimischen Obstes sollte noch stärker vorangetrieben werden.
    Weinbergsterrassen
    Kleinparzellierte Weinberge mit Trockenmauern und vergleichsweise extensiver Nutzung weisen artenreiche Lebensgemeinschaften mit zahlreichen wärmeliebenden Arten auf. Zu ihrem Schutz gehören der Erhalt der Trockenmauern, die Extensivierung der Nutzung sowie die Förderung des biologischen Weinbaus.
    Segetalvegetation
    Durch die intensive Bewirtschaftung der Äcker wurde die Ackerbegleitflora (Segetalflora) sehr stark zurückgedrängt. Für den Schutz der Ackerwildkräuter spielen Ackerrandstreifen zumindest kurz- oder mittelfristig eine große Bedeutung. Sie sollen weiterhin gefördert werden.
    Brachen
    Bei der früher üblichen Dreifelderwirtschaft waren einjährige Brachen weit verbreitet. Heute stellen Acker- und Grünlandbrachen bei einer ansonsten intensiven Bewirtschaftung wichtige Refugien für verschiedene Wildtiere, wie z.B. Rebhühner dar.
    6. Instrumente

    Förderprogramm für umweltgerechte und den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren (EU 2078/92)

    A) Landschaftspflegeprämie: kein naturschutzrelevanter Impakt
    B) Agrarumweltprogramm: Extensivierungsmaßnahmen

    Beispiele für geförderte Leistungen sind:
    biologische Landwirtschaft 6 000 F/ha
    7 000 F/ha in den 2 ersten Umstellungsjah.
    Verringerung des Viehbesatzes 10 000 F/GVE (Großvieheinheit)
    Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland 9 000 F/ ha
    Anlage von extensiven Streifen entlang von Wegen, Hecken, Ufern … 133 F/ar
    Pflege von Hecken 14 F/m
    Neuanpflanzung von Hecken 400 F/ar
    Pflege von Bongerten 12 000 F/ha
    Erhalt von Blumenwiesen/Trockenrasen 12 000 F/ha
    Zucht von reinrassigen Ardennerpferden 5 000 F/Hengst oder Stute

    Informationen: ASTA, Service Agri-environnement, B.P. 1904, L-1019 Luxembourg, Tel.: 457172-226

    Règlement grand-ducal instituant un ensemble de régimes d'aides pour la sauvegarde de la diversité biologique (Biodiversitätsreglement)

    Dieses zur Zeit der Drucklegung (Oktober 2000) noch nicht verabschiedeten Reglement zielt in erster Linie auf den Schutz von naturschützerisch wertvollen Lebensräumen und von bedrohten Tier- und Pflanzenarten ab. Gefördert werden beisplesweise:

    Das Programm zur Förderung der Biodiversität sieht eine Vielzahl von Leistungen mit fein abgestimmten und genau definierten Nutzungsauflagen und den entsprechenden Entlohnungen vor.

    Informationen erhält man beim Ministère de l'Environnement, 18 montée de la Pétrusse, L- 2918 Luxemburg, Tel.: 478 68 24.

    Règlement grand-ducal du 22 octobre 1990 concernant les aides pour l'amélioration de l'environnement naturel (Beihilfen zur Verbesserung der natürlichen Umwelt)

    Beispiele für geförderte Leistungen sind:
     
    Pflanzung von Hecken 2 000 F/ar
    Pflanzung von Einzelbäumen (mind. 10 Bäume) 500 F/Baum
    Pflanzung von Hochstammobstbäumen 750 F/Baum
    Anlage von Waldrandstreifen 2 000 F/ar
    Anlage und Unterhalt von wertvollen Lebensräumen 50% der Kosten

    Gefördert werden nur Maßnahmen, die in der Grünzone erfolgen.

    Informationen erhält man bei der Administration des Eaux et Forêts, Service de la conservation de la Nature, 67 rue Michel Welter, L-2730 Luxembourg, Tel.: 40 22 01

    Weitere wichtige rechtliche Bestimmungen, Förderinstrumente und Unterlagen:

    Literatur:

    BirdLife International (1997): A future for Europe's rural environment. Brussels.
    Naturschutzbund Deutschland e.V. (1998): Agrarpolitisches Grundsatzprogramm. Bonn.
    Statec (1999): Annuaire statistique 1998 du Luxembourg.


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