Telecran 14.12.1999
 
Naturschutz

 “Falsche Aufteilung“

 Umweltschutzorganisationen bezweifeln, dass das Landwirtschaftsministerium die richtige Adresse für Artenschutz ist

 pa5103.gifNatur- und Vogelschutzliga sowie Mouvement écologique werfen der Regierung vor, das Umweltministerium zu Gunsten des Landwirtschaftsministeriums zu stark auszuhöhlen. 

Laut großherzoglichem Erlass ist der Umweltminister aufgrund der Ressortverteilung zuständig für den Umweltschutz, also die Rettung, Erhaltung und Pflege der natürlichen Lebensräume und Landschaften. Grundlage seiner Arbeit ist das Naturschutzgesetz von 1982. Auf dieser rechtlichen Grundlage soll auch ein neues großherzogliches Reglement fussen, das sich mit der Biodiversität befasst. Es wird als Ausführungsbestimmung benötigt, um eine ganze Reihe von EU-Richtlinien und internationalen Konventionen in die Praxis umzusetzen, die Luxemburg einhalten muss.
 

21 Millionen Franken

Laut Staatsbudget 2000 sollen im ersten Jahr seiner Gültigkeit bereits 21 Millionen F für Projekte verteilt werden. Nutznießer werden Eigentümer und Bewirtschafter - Privatpersonen, aber auch Gemeinden - von naturschützerisch wertvollen Parzellen, sofern sie Maßnahmen durchführen. So weit, sei alles erfreulich, betonen die Naturschützer. Der Haken sei die Verteilung der Mittel im Haushaltsentwurf: Dort stehen 4/5 der Gelder nämlich zur Vergabe auf den Konten des Landwirtschaftsministeriums. Das bezeichnen die Kritiker als “falsche Aufteilung“. 

Nachdem bereits die Wasserwirtschaftskompetenz mitsamt der Budgetmittel ins Innenministerium ausgelagert worden sei, würde so das zweite Schlüsselressort aus dem Umweltministerium gelöst werden. Das käme einer fast kompletten Aushöhlung gleich. 

Dabei sei es enorm wichtig, eine eigenständige Naturschutzpolitik in Luxemburg zu erhalten, legten Pit Mischo, Vorsitzender der Natur- und Vogelschutzliga, und Théid Faber, Vorsitzender des Mouvement écologique, ihren Standpunkt auf einer Pressekonferenz dar. Sie kündigten an, notfalls vor dem Verwaltungsgericht Klage einzureichen. Ihr juristisches Argument: Nur der rechtlich zuständige Minister, also der für Umwelt, kann auch die volle Verantwortung für Ausführungsbestimmungen tragen.
 

Petition von 275 Landwirten

Von der Aussicht auf eine Zusammenarbeit zwischen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium in einer Kommission, lassen die Naturschützer sich nicht beschwichtigen. Sie empfinden dies als unnötige Doppelarbeit, warnen vor aufgeblähten Verwaltungsvorgängen, überforderten Beamten im Landwirtschaftsdienst sowie Kompetenz-wirrwarr und kritisieren die untransparente Vorgehensweise. Verwunderlich finden sie auch, dass sich der Landwirtschaftsminister vor einer gemeinsamen Datenbank scheut. 

In einer Petition haben sich auch 275 Landwirte für eine alleinige Kompetenz des Umweltministers in Sachen Biodiversität ausgesprochen. 

ub