LNVL - Centrale ornithologique


Erfassung der brütenden Wasservögel an den Stillgewässern Luxemburgs.

1. Einleitung
Die LNVL hat sich in den letzten drei Jahren viel mit dem Thema Landwirtschaft beschäftigt und in Zusammenarbeit mit der Stiftung Hëllef fir d'Natur die Dreijahreskampagne „Liewen op der Gewan" durchgeführt. Als Symbolvögel wurden Feldlerche, Goldammer und Braunkehlchen ausgesucht und Ankaufprojekte für die diesbezüglichen Vogelarten wurden durchgeführt. So brütet zum Beispiel ein Grossteil der Braunkehlchen-Population Luxemburgs in den Reservaten der Stiftung Hëllef fir d'Natur.
Für die nächsten drei Jahre wurde das Thema Wasser ausgewählt; der Vogel des Jahres 2001 ist bekanntlich der Haubentaucher. Aus diesem Grund wird die Feld AG ihre Bestandsaufnahme des Jahres 2001 an die Kampagne anschließen und eine Erfassung der brütenden Wasservögel auf den Stillgewässern durchführen. Die Studie wird in Zusammenarbeit und mit der Unterstützung des Naturhistorischen Museums durchgeführt und wird es erlauben einen nationalen Plan zum Schutz der Weiher zu erstellen. Die Stiftung Hëllef fir d'Natur hat zusammen mit den Sektionen der LNVL in den letzten 20 Jahren mehr als 140 Weiher angelegt.
Die Feldarbeiten werden in den Monaten April-Juli 2001 durchgeführt. Dabei werden die Gemeindegrenzen als Gebietsgrenzen dienen. Ein Erfassungsbogen und eine genaue Anleitung sollen die Aufnahme der Beobachtungen erleichtern. Verantwortlich für die Planungsphase sind R. Streicher und P. Lorgé. Die Feldarbeiten werden von den Mitarbeitern der AG Feldornithologie der LNVL übernommen.

2. Zielarten
Zielarten sind der Zwergtaucher und das Blässhuhn. Daneben sollen die Bestände von Haubentaucher, Höckerschwan, Teichhuhn, Stock-, Knäk- und Reiherente erfasst werden. Weitere Brutvögel der Gewässer wie z.B. Teichrohrsänger, Wasserralle und Fischadler sollen selbstverständlich auch gemeldet werden. Auch ist es interessant, die Vogelarten zu notieren, die das Gewässer als Nahrungsbiotop nutzen.

3. Methode und Zeitraum
Die Kartierung findet zur Brutzeit statt, deshalb sollten Störungen weitestgehend vermieden werden. Jedes Brutrevier soll erfasst werden (Revierkartierung). Auf eine gezielte Nestersuche wird aus Schutzgründen verzichtet. Da verschiedene Gewässer schwer zu überblicken sind, bleibt es den Bearbeitern freigestellt, wie lange sie sich an den einzelnen Gewässern aufhalten. Da jedoch der Zwergtaucher sehr versteckt lebt und seine Anwesenheit vor allem im April durch den trillernden Ruf zu erkennen ist, sollte man sich pro Begehung mindestens 15 Minuten am Gewässer aufhalten.
Da die Methode der Revierkartierung gewählt wurde, ist es ratsam auf der Rückseite des Meldebogens eine Skizze des
Gewässers anzulegen und die Reviere darauf einzuzeichnen. Diese Skizze sollte bei jeder Begehung aktualisiert werden. Dies ist vor allem bei der Erfassung des Blässhuhns von Nutzen. Zur Bestandseinschätzung (Zähleinheit ist das Brutrevier) werden folgende Kriterien für ein Territorium benutzt:
(1) Einzelvogel / Paar am Uferstreifen,
(2) Revierstreitigkeiten zweier Paare/
(3) Rufe nicht sichtbarer Vögel.
Die Geländearbeiten werden in den Monaten April bis Juli ausgeführt. Es soll eine Begehung der Gewässer pro Monat durchgeführt werden. Vor allem Stock- und Reiherente können noch bis in den Monat September Jungvögel führen. Größere oder nur schwer zu kartierende Gewässer sollen mehrfach auf brütende Wasservögel abgesucht werden.

4. Der Erfassungsbogen
Alle Beobachtungen sollen, mit den dazugehörigen Daten auf den Erfassungsbogen eingetragen werden. Auch Negativkontrollen sollen aufgeschrieben werden (wenn möglich mit der Ursache).
Die Erfassungsbogen sollen bis Anfang September an die Centrale Ornithologique zurückgeschickt werden.
Alle Beobachtungen von Hauben- und Zwergtaucher, Reiher- und Knäkente, sowie vor allem die Bruten aller Arten sollen zusätzlich auf Beobachterkarten eingetragen werden.
Benötigtes Material, wie z.B. Karten, können bei der COL bestellt werden, Tel: 29 04 04 309.
 
WICHTIG: Wenn bei der Bearbeitung einer Gemeinde Zeitprobleme auftreten, dann soll auch schnellstmöglich bei der COL bescheid gegeben werden. Gemeinden welche nicht von einem Bearbeiter übernommen wurden, werden gemeinsam an ein oder mehreren Wochenenden bearbeitet werden.