Wissenschaft und Naturschutz
Beweidung des Kalkhalbtrockenrasen Weimericht
Nach den Entbuschungsarbeiten auf den Halbtrockenrasenflächen
Weimericht in Junglinster im Jahre 1998, wurden diese Flächen
nun im Jahr 1999, im Sinne der typischen Halbtrockenrasenflora mit Schafen
beweidet. Durch die Ausweisung von Dauerquadraten, in denen der Einfluss
der Beweidung auf die floristische Artenvielfalt untersucht wird, betreibt
die Stiftung Hëllef fir d'Natur auch wissenschaftliche Forschung
in diesem Gebiet. Die Ergebnisse lassen Schlüsse auf eventuelle positive
oder negative Einflüsse der Schafbeweidung zu, und können gegebenenfalls
zu einer Modifikation der Pflegemaßnahmen herangezogen werden. Jedes
Jahr findet ebenfalls eine Zählung der im Gebiet vertretenen Orchideenarten
statt. Dieses Jahr wurden insgesamt 139 Pflanzenarten, darunter 10 Orchideenarten
erfasst.
Mahd der Feuchtwiesen Neibruch
Wissenschaftliche Forschung wird von der Stiftung Hëllef fir
d'Natur im Gebiet Neibruch in der Gemeinde Grosbous betrieben.
Hier wird untersucht, wie sich die regelmäßige Mahd auf die
Artenvielfalt der Pflanzenwelt auswirkt. Durch die regelmäßige
Mahd werden zudem die Wiesen in dem Gebiet erhalten, welches die ausgedehntesten
Feuchtwiesen mit Spitzblütiger Binse Juncus acutiflorus sowie
die größten Erlenauwald- und Erlenbruchwaldbestände des
Landes beinhaltet.
Wie wissenschaftliche Nachforschungen und praktischer
Naturschutz sich ergänzen können, am Beispiel des Ackerwachtelweizens
Im Rahmen der von der Naturschutzabteilung der Forstverwaltung finanziell
unterstützten Nachforschungen zur Verbreitung seltener Pflanzen Luxemburgs
beteiligte sich die Stiftung Hëllef fir d'Natur an der Untersuchung
der aktuellen Vorkommnisse des Ackerwachtelweizens Melampyrum arvense
(auch: Ackerwildkraut) in unserem Land. Ackerwachtelweizen gehört
zu den Braunwurz-Gewächsen. Mit ihren purpurrot gefärbten Kelchblättern
und ihren meist schwefelgelben purpurrot überlaufenen Blütenblättern
sticht diese Pflanze farblich ins Auge. Fehlt ihr das purpurne Pigment
Anthocyan, sind ihre Blütenblätter weiß gefärbt.
Vor den Zeiten des modernen Ackerbaus war der Ackerwachtelweizen in
Mitteleuropa in den Getreidefeldern und in den Brachen zahlreich vertreten.
Er liebt warme, besonnte, trockene Böden. Auf Grund der Intensivierung
der Landwirtschaft wurde er jedoch auf die Wegränder und Wegböschungen
verdrängt.
Die Überprüfung der Ackerwachtelweizenbestände erfolgte
anhand von historisch belegten Fundorten. Ziel der Untersuchung war es
an erster Stelle herauszufinden, ob der Ackerwachtelweizen an diesen ehemaligen
Standorten noch vorkommt und in welchem Ausmaß. Darüber hinaus
geht es darum die Ursachen des Rückganges dieser Pflanzenart zu definieren
und Maßnahmen vorzusehen, um die verbleibenden Bestände zu erhalten
und ihre Ausbreitung zu fördern.
Insgesamt konnten nur noch 10 solcher Ackerwachtelweizenbestände
ausfindig gemacht werden. Der größte Bestand des Landes konnte
Dank des verständnisvollen Besitzers von der Stiftung gepachtet werden
und kann somit erhalten werden. Mögen diesem Beispiel, in dem wissenschaftliche
Untersuchungen und Naturschutz Hand in Hand gehen, viele andere folgen.
„Cahiers des espèces"
Um die Ursachen des Rückganges der von der Habitatdirektive festgehaltenen
Arten, besser zu verstehen und ihrem Verschwinden entgegenzuwirken, hat
das Umweltministerium den Auftrag vergeben für jede dieser Arten einen
Katalog auszuarbeiten. Dieser Katalog gibt einerseits Auskunft über
die Ökologie der behandelten Arten, sowie die Bedingungen für
eine erfolgreiche Fortpflanzung. Die Kenntnis der historischen und rezenten
Verbreitung soll Aufschluß über den Status dieser europaweit
gefährdeten Arten geben. Es soll herausgefunden werden was auf nationaler
Ebene unternommen werden muß, um diese Arten vor ihrem Aussterben
zu bewahren.
Insgesamt 21 in Luxemburg heimische Arten stehen auf dem Anhang II
der Habitatdirektive: 3 Schmetterlingsarten, 6 Fledermausarten, 5 Fischarten,
2 Amphibienarten, 2 Muschelarten, 1 Raubtierart, 1 Moosart, 1 Farnart.
Weiterhin sind 28 Vogelarten des Anhang I der Vogeldirektive in Bearbeitung.
Die Stiftung Hëllef fir d'Natur hat die „cahiers des espèces"
der beiden Amphibienarten Kammmolch Triturus cristatus und Gelbbauchunke
Bombina variegata ausgearbeitet. Die Gefährdungsursachen dieser
Arten sind allemal bekannt. Unbekannt ist die Individuenzahl der verbleibenden
Populationen. Es erweist sich als notwendig, sowohl die Bestände als
auch den Fortpflanzungserfolg der Populationen näher zu verfolgen:
einige Kammmolchgewässer sind isoliert und folglich könnte auch
ein Problem mangelnder genetischer Durchmischung vorliegen.
Um über ausreichendes Material über die Gelbbauchunke zu
verfügen, ist es notwendig weitere Bestandesaufnahmen durchzuführen.
Temporäre Gewässer (Pfützen...) auf Waldwegen sollen aufgesucht
und auf die Präsenz von Unken überprüft werden. Für
sie liegen in Luxemburg fast keine Beobachtungen vor. Sie ist demnach als
fast ausgestorben anzusehen.
Als Initiative zur Förderung des Kammmolches wurde festgehalten
neue Gewässer im Offenland anzulegen und zwar in nächster Nähe
(500 m – 1 km) von bereits besiedelten Gewässern. Pufferzonen sollen
vorgesehen werden, um die Tümpel vor Düngereinträgen zu
schützen. Selbstverständlich müssen besiedelte Gewässer
unbedingt erhalten bleiben und falls es sich als notwendig erweist, wieder
aufgewertet werden. |
Viele Ackerwildkräuter kommen nur noch vereinzelt
in der Landschaft vor
Der Weiher: ein wichtiger Lebensraum für den Kammmolch.
Schon von fern ist der Ackerwachtelweizen aufgrund seiner
purpurrot gefärbten Kelchblätter auszumachen
Typisch für die Gelbbauchunke sind die herzförmigen
Pupillen
Es sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass unter
keinen Umständen Kammmolche oder Gelbbauchunken aus Gewässern
entwendet werden dürfen, um sie anderswo wieder auszusetzen. Durch
solche, oft gutgemeinte Maßnahmen werden die ohnehin schon kleinen
Bestände zusätzlich geschwächt. In der Regel haben die neu
eingebürgerten Tiere keine Chance zu überleben. Abgesehen vom
Mißerfolg solcher Initiativen, ist es verboten ohne ministerielle
Genehmigung Amphibien zu fangen und mitzunehmen. |
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