NATURA – Forderungen und Empfehlungen für
die kommende Legislaturperiode 2004 - 2009
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Kockelscheuer, 1sten Dezember 2003
NATURA als Dachverband von 25 Mitgliedervereinigungen in den
Bereichen Ressourcen-, Natur- und Landschaftsschutz wendet sich mit folgenden
Forderungen bzw. Empfehlungen an die politischen Parteien Luxemburgs.
NATURA erhofft sich nicht nur, dass unsere Überlegungen
in die einzelnen Wahlprogramme aufgenommen werden sondern dass sie sich
auch im nächsten Koalitionsabkommen und Regierungsprogramm wiederspiegeln.
Unser besonderes Interesse gilt der Umsetzung aller guten Absichten
während der nächsten Legislaturperiode.
Das Koalitionsabkommen von 1999 entsprach weitgehend
unseren Erwartungen. An vielen Stellen wurde ausdrücklich auf die
Wichtigkeit einer nachhaltigen Entwicklung hingewiesen. In seiner Rede
zur Lage der Nation im Jahre 2000 machte sich der Staatsminister sogar
zum eindeutigen Verfechter dieser Nachhaltigkeitsstrategie.
Greifbare Ergebnisse was die Umsetzung der
schönen Worte betrifft, lassen jedoch bis dato auf sich warten. Dies
sowohl was die Programmation der Nachhaltigkeit in der Landesplanung und
Raumordnung anbelangt, wie auch eine konsequenten Anwendung der Gesetzgebung
in punkto Ressourcen-, Natur- , Landschafts- und Umweltschutz in allen
Politik- Ressorts.
Aus diesem Grunde richten wir den dringenden Appell
an alle politischen Parteien, weiterhin die folgenden thematischen Prioritäten
zu beachten und besonders deren Umsetzung in der Legislaturperiode
2004-2009 vorzusehen.
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Landesplanung.
NATURA fordert eine reelle
Umsetzung
der Prinzipien der Nachhaltigkeit in allen Bereichen der sektoralen Politik,
besonders aber im Rahmen einer ausgewogenen und effizienten Landesplanung.
Hierzu möchte NATURA einmal mehr auf die 12 prioritären Vorschläge
bzw. Empfehlungen im Gutachten des Obersten Rates für Landesplanung
( cf „Avis – CSAT: Conseil Supérieur de l’Aménagement du
Territoire) vom April 2002 zum aktuellen Landesplanungs-Programm („Programme
Directeur de l’Aménagement du Territoire, mai 1999 & mars 2003“)
hinweisen.
Die notwendigen und geeigneten
Instrumentarien zur konkreten Umsetzung des besagten Landesplanung – Programmes
müssen nun umgehend geschaffen werden. Hierzu müssen die vorgegebenen,
adäquaten Indikatoren zur nachhaltigen Entwicklung nicht nur von allen
Politikbereichen anerkannt, sondern auch konsequent angewendet werden.
Die Nachhaltigkeitsstrategie
eines stabilen Gleichgewichtes zwischen den drei Säulen Ökonomie
– Ökologie – Sozialwesen braucht ein konkretes und verbindliches
Aktionsprogramm mit einer thematischen und räumlichen Hierarchie,
sowie einer klaren Zeitagenda und einer eindeutigen Kompetenzzuteilung.
Nur dann kann die Politik
dem vorgegebenen wie auch geforderten, hohen Anspruch „Besser leben in
Luxemburg: zukunftsorientiert und in qualitativ hochwertigen Lebensräumen“
gerecht werden
In diesem Zusammenhang
behält auch das noch ausstehende Gesetz über die Koordinationder
nationalen Politik zur nachhaltigen Entwicklung eine eindeutige Priorität
(cf. Entsprechender Gesetzentwurf N0 5159 vom Mai 2003).
Ebenso wichtig wie eine
konkrete Programmation und ein verbindliches Aktionsprogramm der sektoralen
Politik-Ressorts in Abstimmung mit dem Landesplanungs-Ministerium erscheint
NATURA eine breit angelegte, attraktive und engagierte Öffentlichkeitsarbeit
sowie die konsequente Förderung einer aktiven Beteiligung aller Bürger
und Bürgerinnen sowohl in den laufenden Planungsprozessen wie bei
deren Umsetzung vor Ort.
Positive Erfahrungen
bestätigen, dass die konsequente Einbindung der engagierten Zivilgesellschaft
in die gestaltenden Planungsprozesse, wie in allen anderen gesellschaftspolitischen
Fragen die Akzeptanz vielschichtiger und weitreichender Entscheidungen
verbessert. Darüber hinaus steigert Bürgerpartizipation ebenfalls
die positive Streitkultur, die Identifikation und die Solidarität
in einer multikulturellen Gemeinschaft.
Konkret müsste
ebenfalls das „Integrative Verkehrs - und Landesplanungskonzept“
fertig gestellt, öffentlich diskutiert und umgesetzt werden. In diesem
Zusammenhang muss auch die Beziehung Stadt – Land, gerade im Zusammenhang
mit einer zukünftigen nachhaltigen Siedlungsentwicklung und der damit
einhergehenden Problematik der Nachverdichtung, in städtischen und
ländlichen Räumen neu und differenzierter definiert werden. Neben
einer allgemein Ressourcen – wie flächenschonender Raumordnung sind
insbesonders die „interurbanen Grünflächen“ (zones vertes interurbaines)
z.B. der Grüngürtel (ceinture verte) der Stadt Luxemburg – hervorzuheben
und unbedingt zu bewahren. Im Rahmen eines allgemein zu erstellenden, sektoralen
Leitplanes „Natur – und Landschaftsschutz“ ist die Ausarbeitung eines Grünplanes
für den Süden des Landes von eminenter Wichtigkeit; allein schon
um die
Allgemeine Absichtserklärung (DIG) von 1981 zum Natur
– und Landschaftsschutz endlich doch noch, zumindest teilweise zu realisieren.
Das im erwähnten
Dokument (DIG) von 1981 ebenfalls vorgesehene Naturparkprogramm
Obersauer, Our, Müllerthal, Mosel – Dreiländereck und das Landschaftsprogramm
Mamer - Eischtal sind ebenfalls unbedingt weiterzuentwickeln. Derartige
integrale Konzepte können großräumig und vielseitig sowohl
im Interesse einer nachhaltigen regionalen Entwicklung, des diversifizierten
Qualitätstourismus einer Region, wie auch im Interesse eines verbesserten
und effizienten Natur – und Landschaftsschutzes wirken und so eine entsprechende
Wertschöpfung erzielen.
NB: Generell möchte sich NATURA den Schlussfolgerungen
und Prioritäten des Obersten Rates für Landesplanung (CSAT) vom
April 2002 anschließen; eine entsprechende kommentierte Kurzfassung
des CSAT - Gutachtens liegt dem NATURA – Forderungskatalog zwecks Konsultation
bei.
-
Öffenlicher Transport
Ein weiterer wichtiger
Bereich für NATURA bildet der öffentliche Transport. Wir brauchen
dringend ein Generalkonzept für den öffentlichen Transport. Das
Konzept BTB, ein gleichwertiges oder ein fortschrittlicher
orientiertes Modell, muss in die Großregion eingebettet werden. Das
Programm „Mobilität.lu“ sowie der geplante Ausbau Richtung Kirchberg
und Findel sind Ansätze. Die Verbindung Belval - Kirchberg könnte
das nationale Rückgrat eines weiteren Ausbaues des Schienennetzes
werden. Eine periphere Ringbahn, in der Art „BTB“ um die Stadt Luxemburg,
welche die wichtigsten Aktivitätszonen und Schulzentren am Rande der
Stadt miteinander verbindet, sollte verhindern dass noch weitere Schnellstraßen
im Stadtgebiet gebaut werden müssen.
Die
Benutzung
der öffentlichen Verkehrmittel müsste kundenfreundlicher organisiert
werden ( z.B. Zeitverluste wegen schlecht koordinierten Umsteigmöglichkeiten
bei Verspätungen)
Der
Tanktourismus nach Luxemburg, mit allen für uns auch
nachteiligen Folgen (Stau, Luftverschmutzung, Unfälle, usw.) sollte
unterbunden werden, dies vor allem durch eine Automaut, sowie eine Erhöhung
der Benzin- und Dieselkraftstoffsteuer. (siehe auch Punkt 5)
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Straßen- und Bahnverkehr
Ein Moratorium für
den Bau von größeren Straßenbauprojekten müsste beschlossen
werden und Geltung haben bis ein Gesamtverkehrskonzept vorliegt. Ohne Bahnanschluss
darf keine neue gewerbliche Aktivitäts- oder auch Schulzone
geschaffen werden. Genauso muss auch die Priorität für zukünftige
Siedlungsverdichtungen nach der Verfügbarkeit und des Angebotes an
öffentlichem Transport ausgerichtet sein (cf. Direktiven des Landesplanungs-
Programms sowie des IVL). Etwa 30% des öffentlichen Transportes
(modal split) müssten mittels BTB - artiger Einrichtungen ausgeführt
werden.
Aber auch im größeren
europäischen
Rahmen müssen wir am Ball bleiben. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene
Achse Brüssel – Luxemburg – Straßburg sollte bis nach Basel
verlängert werden. Eine verbesserte Verbindung Metz - Lüttich
würde zwei wichtige TGV Strecken untereinander verbinden. Die schon
1855 von Luxemburger Seite vorgeschlagene Verbindung nach Deutschland über
Saarbrücken würde uns den Weg zu einem erweiterten Europa über
das deutsche IC –Netz eröffnen. Diese Strecke könnte entlang
der bestehenden Autobahn gebaut werden.
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Naturschutz
Das neue Naturschutzgesetz
sollte noch in dieser Legislaturperiode vom Parlament verabschiedet werden.
Der im Gesetz vorgeschriebene nationale Plan für Naturschutz
muss das verbindliche Instrument zur Gestion der Habitat- und Vogelschutzzonen,
sowie der nationalen Natur- und Landschaftsgebiete werden. Somit könnte
die bereits 1981 im Memorial veröffentliche Absichtserklärung
ersetzt und ergänzt werden. Dem Naturwald-Konzept für
Luxemburg messen wir eine große Bedeutung bei. Dieses Konzept soll
zügig umgesetzt werden. Teile der visierten Waldflächen sollen
als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden.
Die
Landschaftsschutz-Konvention
von Florenz könnte in diesem Rahmen umgesetzt werden. Zuerst müsste
diese jedoch vom Luxemburger Parlament ratifiziert werden. In diesem Zusammenhang
begrüßen wir die Projekte Eisch - / Mamertal, möchten
sie aber endlich umgesetzt sehen. Auch noch andere wichtige Täler
müssten in die Schutz- und Entwicklungsprozedur aufgenommen
werden.
Um die gesteckten
Ziele im Bereich Naturschutz und Biodiversität zu erreichen, ist es
unbedingt erforderlich auf wissenschaftliche Studien gestützte
Gestionspläne für die bereits geschützten und die noch zu
schützenden Gebiete zu erstellen. Nur von außenstehenden
wissenschaftlichen Instanzen vollgezogene Kontrollen können als unabhängige
Aussagen über das Erreichen gesteckter Ziele gelten.
Impakt - Studien:
bei wichtigen Eingriffen in die Natur müssen zur Regel werden, so
wie eine EU – Direktive dies vorschreibt.
Zerstörungen, respektive Beeinträchtigungen
der Natur sind unbedingt zu kompensieren. Wenn dies nicht möglich
ist kann die Idee erwogen werden, finanzielle
Kompensierungen
in
ein Umweltfonds zu zahlen, der dazu dienen soll, wertvolle Naturschutzarbeiten
zu finanzieren. Dieses Vorgehen, bereits im Saarland funktionierend, sollte
gesetzlich verankert werden.
5. Energie
Im Bereich der Energieversorgung müssen
wir verstärkt erneuerbare Energien fördern (Beispiel: Gemeinden
Heinerscheid, Mompach, Préitzerdall, Redange..) Die finanzielle
Unterstützung photovoltaïscher Installationen werden vom Publikum
geschätzt. NATURA begrüßt deren Anbringen auf öffentlichen
und privaten Gebäuden und hofft auf weitere Unterstützung um
somit den Anforderungen und Zielen des Kioto -Protokolls nachzukommen.
Untragbar ist jedoch wenn wertvolle Grünlandflächen in intensive
Kulturen (z.B. Maisanbau) umgewandelt werden, deren Biomasse dann - nach
zweimaliger Subventionierung- in Biogasanlagen (die an sich
keineswegs zu verwerfen sind !) verwendet wird. Dieses Vorgehen verstößt
krass gegen die elementarsten Grundlagen der nachhaltigen Entwicklung,
dies besonders wenn ein Überschuss an Hackschnitzel besser und sinnvoller
zu verwerten ist. Der Hanfanbau sollte gefördert werden, zum einen,
weil 2 bis 3 Ernten pro Jahr möglich sind und ein andermal, weil diese
standortgeeignete und anspruchsgeringe Freilandkultur wesentlich weniger
Boden – und Wasserschutzprobleme wegen Düngung und Unkrautbekämpfung
verursacht.
Da unser Straßenverkehr noch
immer die größte Quelle des Kohlendioxid- und Stickstoffoxidausstoßes
darstellt, sollte er so weit und so schnell wie möglich durch Schienen-
und Schifffahrttransport ersetzt werden. Hierbei würden Autobahnmaut
sowie Erhöhung der Kraftstoffpreise eine wesentliche Rolle spielen.
6.
Wasserschutz
Drei legislative Brocken müssen
in der nächsten Legislaturperiode in punkto nationaler Wasserwirtschaft
-und Gewässerschutzpolitik bewältigt werden. Es handelt sich
um
- die neue EU – Wasser Rahmenrichtlinie
(Directive communautaire 2000/60/CE du 23 octobre 2000). Die europäische
Richtlinie fordert die Mitgliederstaaten auf bis zum Jahre 2012 die erforderlichen
Maßnahmen einzuleiten, damit bis 2015 alle Gewässer (Ober- und
Grundwasser ) wieder in einem guten ökologischen Zustand sind.
-
die durch das Regierungsabkommen von 1999 beschlossene Bündelung aller
wasserwirtschaftspolitischen Zuständigkeiten unter einem Ministerium
mit der Einrichtung einer zentralen Wasserwirtschaftsverwaltung
-
eine schon seit Jahren geforderte Revision des Fischereigesetzes.
NATURA besteht auf einem verstärkten
Umweltministerium (siehe Punkt 8) . Wasser und Wasserschutz sollen wieder
vom Innenministerium zum Umweltministerium zurückgebracht werden.
Die biologischen Aspekte des Wasserschutzes sollen der Forstverwaltung
in einer verstärkten „natürlichen
Umwelt – Verwaltung“
zurückgegeben werden (siehe Punkt 8).
Um das gesteckte Ziel „Alle Gewässer
in gutem ökologischem Zustand bis 2015“müssen 10 jährige
Planungskonzepte
erstellt werden mit der Angabe der nötigen finanziellen Mittel und
der menschlichen Ressourcen.
Ein revidiertes Fischereigesetz würde
eine ökologische Bewirtschaftung der Gewässer erleichtern.
Dem
Quellenschutz muss endlich die
notwendige Aufmerksamkeit zuteil kommen. Eine Zusammenarbeit der zuständigen
Instanzen soll die wichtigsten Quellenschutzzonen ausweisen und zusammen
mit dem Landwirtschaftsministerium die negative Auswirkung
der Landwirtschaft (toxische Substanzen, zu viele Nährstoffe) auf
unsere gefährdeten Trinkwasserreserven vermindern.
Eine vorrangige Verbesserung der Wasserqualität
von Alzette, Mittel- und Grenzsauer soll es erlauben, ein seit Jahren bestehendes
in der sommerlichenTouristensaison dekretiertes Badeverbot
an der
Grenzsauer aufzuheben sowie die Genießbarkeit von Fischen
zu gewährleisten. So würde ein publikumswirksames Zeichen für
eine Verbesserung der Qualität unserer Gewässer gegeben. Polizeiliche
Maßnahmen müssen auf den beiden Seiten der deutsch-luxemburgischen
Grenzgewässer dieselben sein, um die Koordination in
den internationalen Grenzwasserkommissionen zu bekunden.
Wissenschaftliche Studien sollen prüfen
ob die gegen das Hochwasser geplanter Maßnahmen mit dem Natur
– und Landschaftsschutz vereinbar sind.
Bei Jagd und Fischerei sowie dem Tierschutz
im
Allgemeinem sind nicht nur Naturschutzaspekte, Prinzipien der nachhaltigen
Nutzung und naturnahe Tierhaltungsregeln mit schonender Tötungspraxis
vorrangig, sondern auch noch ethische Überlegungen wie Erhalt des
Erbgutes, Respekt für die Natur und Wahrung der Rechte auf ein gesundes
Leben für Tiere und Pflanzen.
-
Landwirtschaft
Die zukunftsorientierte
Landwirtschaft muss mit den Anliegen des Ressourcen - sowie des Natur-
und Landschaftsschutzes in Einklang gebracht werden. Die Förderung
und Verbesserung der Biodiversität soll durch gezielte
gemeinschaftliche (EU) und nationale Unterstützung verstärkt
werden. Neben der traditionellen bäuerlichen Landwirtschaft, der regionalen
Nischenproduktion oder des integrierten Landbaues, ist die
Biolandwirtschaft
noch stärker als gegenwärtig zu fördern, um so dem in der
nationalen Nachhaltigkeitsstrategie angestrebten 5 – 10%igen Produktionsanteil
gerecht zu werden.
Die stark subventionierten
und somit die Dritte Welt schädigenden Exporte landwirtschaftlicher
Produkte sollen auf einige standorttypische Nahrungsmittel beschränkt
werden.
Ansonsten soll eine größere
Unabhängigkeit
von Importwaren aus dem Ausland angestrebt werden, besonders im Fleisch-
,Gemüse- , Obst – und Honighandel. Regionale, auf eine artgerechte
Weise gezüchtete und behandelte Bioprodukte, für die auch die
Union des Consommateurs wirbt, sollen durch regionale
Qualitätslabel
kontrolliert
werden.
Für
genmanipulierte
Pflanzen und Tiere sowie für die davon abgeleiteten Produkte muss
weiterhin an einem Moratorium festgehalten werden, zum Schutz der Gesundheit
der Konsumenten und zur Bewahrung der Biodiversität in der Natur.
8.Umweltministerium
Eine unserer wichtigsten
Forderungen ist die Schaffung eines starken und effizienten
Umweltministeriums.
Die Zersplitterung der Kompetenzen in diesem Bereich muss unbedingt unterbunden
werden. Wasser und Wasserschutz gehören zurück ins Umweltministerium.
Fischerei und der ökologische Teil der Renaturierung der Gewässer
müssen wieder in eine reformierte
Forstverwaltung zurückgeführt
werden. Diese Verwaltung sollte zu einer Verwaltung der „natürlichen
Umwelt“ (environnement naturel) ausgebaut werden. Ein Schulterschluss
mit der Ackerbauverwaltung ist zu suchen um somit Natur- und Landschaftsschutz
optimal zu gestalten. In diesem Sinne muss auch das „Office du remembrement“
reformiert werden.
-
Umwelterziehung, wissenschaftlicher Naturschutz
Die
Umwelterziehung
soll weiterhin auf allen schulischen Ebenen von der niedrigsten bis zur
höchsten, in den klassischen sowie in den professionellen Lehrgängen
angeboten werden, damit jede(r) SchülerIn mit einer guten Umwelterziehung
aus der Schule kommt. Die schulische Ausbildung soll weiterhin mit außerschulischen,
naturnahen Übungen verbunden werden in gut ausgerüsteten, über
das Land verteilten, ökologischen Jugendzentren.
In einigen vorherigen
Punkten haben wir bereits auf die absolute Notwendigkeit eines wissenschaftlichen
Naturschutzes hingewiesen. Mit der Entwicklung der post-sekundären
Lernrichtungen in einer Universität Luxemburg, unterstützt NATURA
jede Förderung der fundamentalen und angewandten Forschung über
die Tier- und Pflanzenwelt Luxemburgs. Damit sollen tiefere Kenntnisse
auf diesen Gebieten erlangt werden um so die täglichen Probleme besser
zu erkennen und zu lösen.
Wissenschaftliche Studien
der Pflanzen- und Tierwelt müssen weiterhin von staatlicher, eventuell
privater Seite in Labors auf Universitätsebene unterstützt werden.
Das verhindert, nicht spezialisierte Büros im In - und Ausland bei
speziellen Problemen heranzuziehen.
10.
Verfassung,
Steuern
Sowohl in der nationalen
wie in der europäischen Verfassung sind die beiden Prinzipien
der nachhaltigen Entwicklung sowie der Tierrechte zu verankern. Das
Recht für jeden Bürger auf eine gesunde und vielseitige Natur
und Umwelt, muss ebenfalls schon auf dieser Ebene festgehalten werden.
Ein Umbau unserer
Steuergesetzgebung,
um
derselben ökologische Ausrichtungen zu geben, muss ein Ziel der nächsten
Regierung sein.
11.
Partizipation der zivilen Gesellschaft
Zwischen 2 Wahlgängen
ist es für den Luxemburger Bürger schwierig auf kommunaler und
noch schwieriger auf nationaler Ebene, die politischen Entscheidungen mit
zu beeinflussen. Höchst bedenkliche Entscheidungen und Entwicklungen
muss er ohne Gegenwehr schlucken um eventuell erst bei dem nächstem
Wahlgang seinem Unwillen Luft zu machen.
Seit Jahrzehnten haben
unter anderem auch die Naturschutzorganisationen die heikle
und undankbare Rolle von „ Wachhunden“ übernommen und machen in diesem
Zusammenhang auf Fehlentwicklungen und - endscheidungen aufmerksam.
Seit der Konferenz von
Rio 1992 ist das eigene und aktive Mitwirken der Bürger und Bürgerinnen
in Umweltsachen im Agenda 21 offen angefragt. NATURA begrüßt
alle positiven Bürgerinitiativen und wünscht sich noch eine breitere
Mitarbeit der Bürger auch bei Problemen die sie nicht hautnah berühren.
Bemerkenswerte Verbesserungen in der Lebensqualität sind durch
die Miteinbeziehung der Bürger bei größeren Änderungsvorhaben
möglich. Wir möchten hier an die europäische Konvention
von Aarhus erinnern, welche den Zugang zur Information, die Partizipation
der Öffentlichkeit und den Zugang zur Justiz in punkto Natur- und
Umweltschutz auf europäischer Ebene behandelt. Die Ratifizierung dieses
Instrumentariums in Luxemburg muss in der nächsten Legislaturperiode
durchgesetzt werden um jede Beschneidung der freien öffentlichen Aussprache
zu verhindern.
NATURA
richtet die dargelegten Forderungen und Empfehlungen an alle politischen
Parteien Luxemburgs. An die einzelnen Kandidaten und Mandatsträger
richtet sie zusätzlich einen spezifischen Fragebogen mit der
Bitte um eine persönliche Stellungsnahme zu den einzelnen Themenbereichen.
Der NATURA – Verwaltungsrat
Froen un all Kandidate fir an D’Chamber
Jo
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nee
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enthalend
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Si Dir derfir oder dergeent datt:
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de
Prinzip vun der nohalteger Entwécklung an d’Constitutioun
ageschriwe get
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e
projet de loi gestémmt get, deen de nationale Plang fir nohalteg
Entwécklung festschreiwt, d.h. contraignant mécht
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eng
Ökotax op Plastik- a Metallverpakungen als consigne soll agefouert
gin
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eng
Ökosteier op de Waasserverbrauch - sozial gestaffelt - agefouert get
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eng
Ökosteier op den Energieverbrauch – ausser den erneierbaren – agefouert
get
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bis
2010 20% vun eisem Energieverbrauch agespuert gin
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bis
2010 10% vun eisem elektresche Stroum aus erneierbaren Energie gewonne
gin
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den
Energieverbrauch vun den öffentleche Gebaier bis 2020 em 30% erofgesat
get
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bis
2010 d’Emissioune vun de Stickstoffoxyden em 70% erofgesat gin am Verhältnes
zu 1990
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bis
2010 30% vun dem Persouneverkéer iwert den öffenlechen Transport
gemaach gin
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keng
nei Autobunn méi gebaut get
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d’biologesch
Landwirtschaft bis 2010 winnistens 5% vun der landwirtschaftlecher Fläch
soll anhuelen
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e
Quelleschutzgesetz ausgeschafft get, dat d’Basis vum Ausweise vu Waasserschutzgebidder
stellt
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bis
2010 winnistens 5% vun eisem territoire als „réseau national de
biodiversité“ deklaréiert gin
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eis
Uelzecht op hirer ganzer Längt soll renaturéiert gin
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de
Flächeverbrauch d.h.de jährlechen Zouwuess vun der Buedemversigelung
op d’Halschent soll reduzéiert gin
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keng
nei Industriezon a kee neie Wunnlotissement ueni Entsuergung vum Ofwaasser
an Abannen un den öffentlechen Trasnport soll erlabt gin
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Natura Haus
vun der Natur Kräizhaff, route de Luxembourg, L-1899 Kockelscheuer
Tel. 29 04 04 - Fax. 29 05 04 - Email:
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