NATURA – Forderungen und Empfehlungen für die kommende Legislaturperiode 2004 - 2009
Kockelscheuer, 1sten Dezember 2003
NATURA als Dachverband von 25 Mitgliedervereinigungen in den Bereichen Ressourcen-, Natur- und Landschaftsschutz wendet sich mit folgenden Forderungen bzw. Empfehlungen an die politischen Parteien Luxemburgs.
NATURA erhofft sich nicht nur, dass unsere Überlegungen  in die einzelnen Wahlprogramme aufgenommen werden sondern dass sie sich auch im nächsten Koalitionsabkommen und Regierungsprogramm wiederspiegeln. Unser besonderes Interesse gilt der Umsetzung aller guten Absichten während der nächsten Legislaturperiode.
Das Koalitionsabkommen von 1999 entsprach weitgehend unseren Erwartungen. An vielen Stellen wurde ausdrücklich auf die Wichtigkeit einer nachhaltigen Entwicklung hingewiesen. In seiner Rede zur Lage der Nation im Jahre 2000 machte sich der Staatsminister sogar zum eindeutigen Verfechter dieser Nachhaltigkeitsstrategie.
Greifbare Ergebnisse was die Umsetzung der schönen Worte betrifft, lassen jedoch bis dato auf sich warten. Dies sowohl was die Programmation der Nachhaltigkeit in der Landesplanung und Raumordnung anbelangt, wie auch eine konsequenten Anwendung der Gesetzgebung in punkto Ressourcen-, Natur- , Landschafts- und Umweltschutz in allen Politik- Ressorts.
Aus diesem Grunde richten wir den dringenden Appell an alle politischen Parteien, weiterhin die folgenden thematischen Prioritäten zu beachten und besonders deren Umsetzung  in der Legislaturperiode 2004-2009 vorzusehen.
  1.  Landesplanung.
NATURA fordert eine reelle Umsetzung der Prinzipien der Nachhaltigkeit in allen Bereichen der sektoralen Politik, besonders aber im Rahmen einer ausgewogenen und effizienten Landesplanung. Hierzu möchte NATURA einmal mehr auf die 12 prioritären Vorschläge bzw. Empfehlungen im Gutachten des Obersten Rates für Landesplanung ( cf „Avis – CSAT: Conseil Supérieur de l’Aménagement du Territoire) vom April 2002 zum aktuellen Landesplanungs-Programm („Programme Directeur de l’Aménagement du Territoire, mai 1999 & mars 2003“) hinweisen.
Die notwendigen und geeigneten Instrumentarien zur konkreten Umsetzung des besagten Landesplanung – Programmes  müssen nun umgehend geschaffen werden. Hierzu müssen die vorgegebenen, adäquaten Indikatoren zur nachhaltigen Entwicklung nicht nur von allen Politikbereichen anerkannt, sondern auch konsequent angewendet werden.
Die Nachhaltigkeitsstrategie eines stabilen Gleichgewichtes zwischen den drei Säulen Ökonomie – Ökologie –  Sozialwesen braucht ein konkretes und verbindliches Aktionsprogramm mit einer thematischen und räumlichen Hierarchie, sowie einer klaren Zeitagenda und einer eindeutigen Kompetenzzuteilung.
Nur dann kann die Politik dem vorgegebenen wie auch geforderten, hohen Anspruch „Besser leben in Luxemburg: zukunftsorientiert und in qualitativ hochwertigen Lebensräumen“ gerecht werden
In diesem Zusammenhang behält auch das noch ausstehende Gesetz über die Koordinationder nationalen Politik zur nachhaltigen Entwicklung eine eindeutige Priorität (cf. Entsprechender Gesetzentwurf N0 5159 vom Mai 2003).
Ebenso wichtig wie eine konkrete Programmation und ein verbindliches Aktionsprogramm der sektoralen Politik-Ressorts in Abstimmung mit dem Landesplanungs-Ministerium erscheint NATURA eine breit angelegte, attraktive und engagierte Öffentlichkeitsarbeit sowie die konsequente Förderung einer aktiven Beteiligung aller Bürger und Bürgerinnen sowohl in den laufenden Planungsprozessen wie bei deren Umsetzung vor Ort.
Positive Erfahrungen bestätigen, dass die konsequente Einbindung der engagierten Zivilgesellschaft in die gestaltenden Planungsprozesse, wie in allen anderen  gesellschaftspolitischen Fragen die Akzeptanz vielschichtiger und weitreichender Entscheidungen verbessert. Darüber hinaus steigert Bürgerpartizipation ebenfalls die positive Streitkultur, die Identifikation und die Solidarität in einer multikulturellen Gemeinschaft.
Konkret  müsste ebenfalls das „Integrative Verkehrs - und Landesplanungskonzept“ fertig gestellt, öffentlich diskutiert und umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang muss auch die Beziehung Stadt – Land, gerade im Zusammenhang mit einer zukünftigen nachhaltigen Siedlungsentwicklung und der damit einhergehenden Problematik der Nachverdichtung, in städtischen und ländlichen Räumen neu und differenzierter definiert werden. Neben einer allgemein Ressourcen – wie flächenschonender Raumordnung sind insbesonders die „interurbanen Grünflächen“ (zones vertes interurbaines) z.B. der Grüngürtel (ceinture verte) der Stadt Luxemburg – hervorzuheben und unbedingt zu bewahren. Im Rahmen eines allgemein zu erstellenden, sektoralen Leitplanes „Natur – und Landschaftsschutz“ ist die Ausarbeitung eines Grünplanes für den Süden des Landes von eminenter Wichtigkeit; allein schon um die Allgemeine Absichtserklärung (DIG) von 1981 zum Natur – und Landschaftsschutz endlich doch noch, zumindest teilweise zu realisieren.
Das im erwähnten Dokument (DIG) von 1981 ebenfalls vorgesehene Naturparkprogramm Obersauer, Our, Müllerthal, Mosel – Dreiländereck und das Landschaftsprogramm Mamer - Eischtal sind ebenfalls unbedingt weiterzuentwickeln. Derartige integrale Konzepte können großräumig und vielseitig sowohl im Interesse einer nachhaltigen regionalen Entwicklung, des diversifizierten Qualitätstourismus einer Region, wie auch im Interesse eines verbesserten und effizienten Natur – und Landschaftsschutzes wirken und so eine entsprechende Wertschöpfung erzielen.

NB: Generell möchte sich NATURA den Schlussfolgerungen und Prioritäten des Obersten Rates für Landesplanung (CSAT) vom April 2002 anschließen; eine entsprechende kommentierte Kurzfassung des CSAT - Gutachtens liegt dem NATURA – Forderungskatalog zwecks Konsultation bei.

  1. Öffenlicher Transport
Ein weiterer wichtiger Bereich für NATURA bildet der öffentliche Transport. Wir brauchen dringend ein Generalkonzept für den öffentlichen Transport. Das Konzept BTB,  ein gleichwertiges oder ein fortschrittlicher orientiertes Modell, muss in die Großregion eingebettet werden. Das Programm „Mobilität.lu“ sowie der geplante Ausbau Richtung Kirchberg und Findel sind Ansätze. Die Verbindung Belval - Kirchberg könnte das nationale Rückgrat eines weiteren Ausbaues des Schienennetzes werden. Eine periphere Ringbahn, in der Art „BTB“ um die Stadt Luxemburg, welche die wichtigsten Aktivitätszonen und Schulzentren am Rande der Stadt miteinander verbindet, sollte verhindern dass noch weitere Schnellstraßen im Stadtgebiet gebaut werden müssen.
Die Benutzung der öffentlichen Verkehrmittel müsste kundenfreundlicher organisiert werden ( z.B. Zeitverluste wegen schlecht koordinierten Umsteigmöglichkeiten bei Verspätungen)
Der Tanktourismus nach Luxemburg, mit allen für uns auch nachteiligen Folgen (Stau, Luftverschmutzung, Unfälle, usw.) sollte unterbunden werden, dies vor allem durch eine Automaut, sowie eine Erhöhung der Benzin- und Dieselkraftstoffsteuer. (siehe auch Punkt 5)
  1. Straßen- und Bahnverkehr
Ein Moratorium für den Bau von größeren Straßenbauprojekten müsste beschlossen werden und Geltung haben bis ein Gesamtverkehrskonzept vorliegt. Ohne Bahnanschluss darf  keine neue gewerbliche Aktivitäts- oder auch Schulzone geschaffen werden. Genauso muss auch die Priorität für zukünftige Siedlungsverdichtungen nach der Verfügbarkeit und des Angebotes an öffentlichem Transport ausgerichtet sein (cf. Direktiven des Landesplanungs- Programms sowie des IVL). Etwa 30%  des öffentlichen Transportes (modal split) müssten mittels BTB - artiger Einrichtungen ausgeführt werden.
Aber auch im größeren europäischen Rahmen müssen wir am Ball bleiben. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Achse Brüssel – Luxemburg – Straßburg sollte bis nach Basel verlängert werden. Eine verbesserte Verbindung Metz - Lüttich würde zwei wichtige TGV Strecken untereinander verbinden. Die schon 1855 von Luxemburger Seite vorgeschlagene Verbindung nach Deutschland über Saarbrücken würde uns den Weg zu einem erweiterten Europa über das deutsche IC –Netz eröffnen. Diese Strecke könnte entlang der bestehenden Autobahn gebaut werden.
  1. Naturschutz
Das neue Naturschutzgesetz sollte noch in dieser Legislaturperiode vom Parlament verabschiedet werden. Der im Gesetz vorgeschriebene nationale Plan für Naturschutz muss das verbindliche Instrument zur Gestion der Habitat- und Vogelschutzzonen, sowie der nationalen Natur- und Landschaftsgebiete werden. Somit könnte die bereits 1981 im Memorial veröffentliche Absichtserklärung ersetzt und ergänzt  werden. Dem Naturwald-Konzept für Luxemburg messen wir eine große Bedeutung bei. Dieses Konzept soll zügig umgesetzt werden. Teile der visierten Waldflächen sollen als Naturschutzgebiete ausgewiesen werden.
Die Landschaftsschutz-Konvention von Florenz könnte in diesem Rahmen umgesetzt werden. Zuerst müsste diese jedoch vom Luxemburger Parlament ratifiziert werden. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Projekte Eisch -  / Mamertal, möchten sie aber endlich umgesetzt sehen. Auch noch andere wichtige Täler müssten in die Schutz-  und Entwicklungsprozedur aufgenommen werden.
Um die gesteckten  Ziele im Bereich Naturschutz und Biodiversität zu erreichen, ist es unbedingt erforderlich auf wissenschaftliche Studien gestützte  Gestionspläne für die bereits geschützten und die noch zu schützenden Gebiete zu erstellen. Nur von  außenstehenden wissenschaftlichen Instanzen vollgezogene Kontrollen können als unabhängige Aussagen über das Erreichen gesteckter Ziele gelten.
Impakt - Studien: bei wichtigen Eingriffen in die Natur müssen zur Regel werden, so wie eine EU – Direktive dies vorschreibt.
Zerstörungen, respektive Beeinträchtigungen der Natur sind unbedingt zu kompensieren.  Wenn dies nicht  möglich ist kann die Idee erwogen werden, finanzielle Kompensierungen in ein Umweltfonds zu zahlen, der dazu dienen soll, wertvolle Naturschutzarbeiten zu finanzieren. Dieses Vorgehen, bereits im Saarland funktionierend, sollte gesetzlich verankert werden.
    5. Energie
Im Bereich der Energieversorgung müssen wir verstärkt erneuerbare Energien fördern (Beispiel: Gemeinden Heinerscheid, Mompach, Préitzerdall, Redange..) Die finanzielle Unterstützung photovoltaïscher Installationen werden vom Publikum geschätzt. NATURA begrüßt deren Anbringen  auf öffentlichen und privaten Gebäuden und hofft auf weitere Unterstützung um somit den Anforderungen und Zielen des Kioto -Protokolls nachzukommen. Untragbar ist jedoch wenn wertvolle Grünlandflächen in intensive Kulturen (z.B. Maisanbau) umgewandelt werden, deren Biomasse dann - nach zweimaliger Subventionierung-  in Biogasanlagen  (die an sich keineswegs zu verwerfen sind !) verwendet  wird. Dieses Vorgehen verstößt krass gegen die elementarsten Grundlagen der nachhaltigen Entwicklung, dies besonders wenn ein Überschuss an Hackschnitzel besser und sinnvoller zu verwerten ist. Der Hanfanbau sollte gefördert werden, zum einen, weil 2 bis 3 Ernten pro Jahr möglich sind und ein andermal, weil diese standortgeeignete und anspruchsgeringe Freilandkultur wesentlich weniger Boden – und Wasserschutzprobleme wegen Düngung und Unkrautbekämpfung verursacht.

Da unser Straßenverkehr noch immer die größte Quelle des Kohlendioxid- und Stickstoffoxidausstoßes darstellt, sollte er so weit und so schnell wie möglich durch Schienen- und Schifffahrttransport ersetzt werden. Hierbei würden Autobahnmaut sowie Erhöhung der Kraftstoffpreise eine wesentliche Rolle spielen.

  6. Wasserschutz

Drei legislative Brocken müssen in der nächsten Legislaturperiode in punkto nationaler Wasserwirtschaft -und Gewässerschutzpolitik bewältigt werden. Es handelt sich um

-  die neue EU – Wasser Rahmenrichtlinie (Directive communautaire 2000/60/CE du 23 octobre 2000). Die europäische Richtlinie fordert die Mitgliederstaaten auf bis zum Jahre 2012 die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, damit bis 2015 alle Gewässer (Ober- und Grundwasser ) wieder in einem guten ökologischen Zustand sind.

- die durch das Regierungsabkommen von 1999 beschlossene Bündelung aller wasserwirtschaftspolitischen Zuständigkeiten unter einem Ministerium mit der Einrichtung einer zentralen Wasserwirtschaftsverwaltung

- eine schon seit Jahren geforderte Revision des Fischereigesetzes.

NATURA besteht auf einem verstärkten Umweltministerium (siehe Punkt 8) . Wasser und Wasserschutz sollen wieder vom Innenministerium zum Umweltministerium zurückgebracht werden. Die biologischen Aspekte des Wasserschutzes sollen der Forstverwaltung in einer verstärkten „natürlichen Umwelt – Verwaltung“ zurückgegeben werden (siehe Punkt 8).

Um das gesteckte Ziel „Alle Gewässer in gutem ökologischem Zustand bis 2015“müssen 10 jährige Planungskonzepte erstellt werden mit der Angabe der nötigen finanziellen Mittel und der menschlichen Ressourcen.

Ein revidiertes Fischereigesetz würde eine ökologische Bewirtschaftung der Gewässer erleichtern.

Dem Quellenschutz muss endlich die notwendige Aufmerksamkeit zuteil kommen. Eine Zusammenarbeit der zuständigen Instanzen soll die wichtigsten Quellenschutzzonen ausweisen und zusammen mit dem Landwirtschaftsministerium  die negative Auswirkung der Landwirtschaft (toxische Substanzen, zu viele Nährstoffe) auf unsere gefährdeten Trinkwasserreserven vermindern.

Eine vorrangige Verbesserung der Wasserqualität von Alzette, Mittel- und Grenzsauer soll es erlauben, ein seit Jahren bestehendes in der sommerlichenTouristensaison dekretiertes Badeverbot an der Grenzsauer aufzuheben sowie die Genießbarkeit von Fischen zu gewährleisten. So würde ein publikumswirksames Zeichen für eine Verbesserung der Qualität unserer Gewässer gegeben. Polizeiliche Maßnahmen müssen auf den beiden Seiten der deutsch-luxemburgischen Grenzgewässer dieselben sein, um die Koordination  in den internationalen Grenzwasserkommissionen zu bekunden.

Wissenschaftliche Studien sollen prüfen ob die gegen das Hochwasser geplanter Maßnahmen mit dem Natur – und Landschaftsschutz vereinbar sind.

Bei Jagd und Fischerei sowie dem Tierschutz im Allgemeinem sind nicht nur Naturschutzaspekte, Prinzipien der nachhaltigen Nutzung und naturnahe Tierhaltungsregeln mit schonender Tötungspraxis vorrangig, sondern auch noch ethische Überlegungen wie Erhalt des Erbgutes, Respekt für die Natur und Wahrung der Rechte auf ein gesundes Leben für Tiere und Pflanzen.

  1. Landwirtschaft
Die zukunftsorientierte Landwirtschaft muss mit den Anliegen des Ressourcen - sowie des Natur- und Landschaftsschutzes in Einklang gebracht werden. Die Förderung und Verbesserung der Biodiversität  soll durch gezielte gemeinschaftliche (EU) und nationale  Unterstützung verstärkt werden. Neben der traditionellen bäuerlichen Landwirtschaft, der regionalen Nischenproduktion oder des integrierten Landbaues, ist die Biolandwirtschaft noch stärker als gegenwärtig zu fördern, um so dem in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie angestrebten 5 – 10%igen Produktionsanteil gerecht zu werden.
Die stark subventionierten und somit die Dritte Welt schädigenden Exporte landwirtschaftlicher Produkte sollen auf einige standorttypische Nahrungsmittel beschränkt werden.
Ansonsten soll eine größere Unabhängigkeit von Importwaren aus dem Ausland angestrebt werden, besonders im Fleisch- ,Gemüse- , Obst – und Honighandel. Regionale, auf eine artgerechte Weise gezüchtete und behandelte Bioprodukte, für die auch die Union des Consommateurs wirbt, sollen durch regionale Qualitätslabel kontrolliert werden.
Für genmanipulierte Pflanzen und Tiere sowie für die davon abgeleiteten Produkte muss weiterhin an einem Moratorium festgehalten werden, zum Schutz der Gesundheit der Konsumenten und zur Bewahrung der Biodiversität in der Natur.
   8.Umweltministerium
Eine unserer wichtigsten Forderungen ist die Schaffung eines starken und effizienten Umweltministeriums. Die Zersplitterung der Kompetenzen in diesem Bereich muss unbedingt unterbunden werden. Wasser und Wasserschutz gehören zurück ins Umweltministerium. Fischerei und der ökologische Teil der Renaturierung der Gewässer müssen wieder in eine reformierte Forstverwaltung zurückgeführt werden. Diese Verwaltung sollte zu einer Verwaltung der „natürlichen Umwelt“ (environnement naturel) ausgebaut werden. Ein Schulterschluss mit der Ackerbauverwaltung ist zu suchen um somit Natur- und Landschaftsschutz optimal zu gestalten. In diesem Sinne muss auch das „Office du remembrement“ reformiert werden.
  1. Umwelterziehung, wissenschaftlicher Naturschutz
Die Umwelterziehung soll weiterhin auf allen schulischen Ebenen von der niedrigsten bis zur höchsten, in den klassischen sowie in den professionellen Lehrgängen angeboten werden, damit jede(r) SchülerIn mit einer guten Umwelterziehung aus der Schule kommt. Die schulische Ausbildung soll weiterhin mit außerschulischen, naturnahen Übungen verbunden werden in gut ausgerüsteten, über das Land verteilten, ökologischen Jugendzentren.
In einigen vorherigen Punkten haben wir bereits auf die absolute Notwendigkeit eines wissenschaftlichen Naturschutzes hingewiesen. Mit der Entwicklung der post-sekundären Lernrichtungen in einer Universität Luxemburg, unterstützt NATURA jede Förderung der fundamentalen und angewandten Forschung über die Tier- und Pflanzenwelt Luxemburgs. Damit sollen tiefere Kenntnisse auf diesen Gebieten erlangt werden um so die täglichen Probleme besser zu erkennen und zu lösen.
Wissenschaftliche Studien der Pflanzen- und Tierwelt müssen weiterhin von staatlicher, eventuell privater Seite in Labors auf Universitätsebene unterstützt werden. Das verhindert, nicht spezialisierte Büros im In - und Ausland bei speziellen Problemen heranzuziehen.
    10. Verfassung, Steuern
Sowohl in der nationalen wie in der europäischen Verfassung sind die beiden Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung sowie der Tierrechte  zu verankern. Das Recht für jeden Bürger auf eine gesunde und vielseitige Natur und Umwelt, muss ebenfalls schon auf dieser Ebene festgehalten werden.
Ein Umbau  unserer Steuergesetzgebung, um derselben ökologische Ausrichtungen zu geben, muss ein Ziel der nächsten Regierung sein.
    11. Partizipation der zivilen Gesellschaft

Zwischen 2 Wahlgängen ist es für den Luxemburger Bürger schwierig auf kommunaler und noch schwieriger auf nationaler Ebene, die politischen Entscheidungen mit zu beeinflussen. Höchst bedenkliche Entscheidungen und Entwicklungen muss er ohne Gegenwehr schlucken um eventuell erst bei dem nächstem Wahlgang seinem Unwillen Luft zu machen.

Seit Jahrzehnten haben unter anderem auch die  Naturschutzorganisationen  die heikle und undankbare Rolle von „ Wachhunden“ übernommen und machen in diesem Zusammenhang  auf Fehlentwicklungen und - endscheidungen aufmerksam.

Seit der Konferenz von Rio 1992 ist das eigene und aktive Mitwirken der Bürger und Bürgerinnen in Umweltsachen im Agenda 21 offen angefragt. NATURA begrüßt alle positiven Bürgerinitiativen und wünscht sich noch eine breitere Mitarbeit der Bürger auch bei Problemen die sie nicht hautnah berühren. Bemerkenswerte Verbesserungen in der  Lebensqualität sind durch die Miteinbeziehung der Bürger bei größeren Änderungsvorhaben möglich. Wir möchten hier an die europäische Konvention von Aarhus erinnern, welche den Zugang zur Information, die Partizipation der Öffentlichkeit und den Zugang zur Justiz in punkto Natur- und Umweltschutz auf europäischer Ebene behandelt. Die Ratifizierung dieses Instrumentariums in Luxemburg muss in der nächsten Legislaturperiode durchgesetzt werden um jede Beschneidung der freien öffentlichen Aussprache zu verhindern.

NATURA richtet die dargelegten Forderungen und Empfehlungen  an alle politischen Parteien Luxemburgs. An die einzelnen Kandidaten und Mandatsträger richtet sie zusätzlich einen spezifischen Fragebogen mit der Bitte um eine persönliche  Stellungsnahme zu den einzelnen Themenbereichen.

Der NATURA – Verwaltungsrat

 

Froen un all Kandidate fir an D’Chamber

Jo
nee
enthalend
 
 Si Dir derfir oder dergeent datt:
 
 
 
  1.  
de Prinzip vun der nohalteger Entwécklung an d’Constitutioun
ageschriwe get
 
 
 
  1.  
e projet de loi gestémmt get, deen de nationale Plang fir nohalteg Entwécklung festschreiwt, d.h. contraignant mécht
 
 
 
  1.  
eng Ökotax op Plastik- a Metallverpakungen als consigne soll agefouert gin
 
 
 
  1.  
eng Ökosteier op de Waasserverbrauch - sozial gestaffelt - agefouert get
 
 
 
  1.  
eng Ökosteier op den Energieverbrauch – ausser den erneierbaren – agefouert get
 
 
 
  1.  
bis 2010 20% vun eisem Energieverbrauch agespuert gin
 
 
 
  1.  
bis 2010 10% vun eisem elektresche Stroum aus erneierbaren Energie gewonne gin
 
 
 
  1.  
den Energieverbrauch vun den öffentleche Gebaier bis 2020 em 30% erofgesat get
 
 
 
  1.  
bis 2010 d’Emissioune vun de Stickstoffoxyden em 70% erofgesat gin am Verhältnes zu 1990
 
 
 
  1.  
bis 2010 30% vun dem Persouneverkéer iwert den öffenlechen Transport gemaach gin
 
 
 
  1.  
keng nei Autobunn méi gebaut get
 
 
 
  1.  
d’biologesch Landwirtschaft bis 2010 winnistens 5% vun der landwirtschaftlecher Fläch soll anhuelen
 
 
 
  1.  
e Quelleschutzgesetz ausgeschafft get, dat d’Basis vum Ausweise vu Waasserschutzgebidder stellt
 
 
 
  1.  
bis 2010 winnistens 5% vun eisem territoire als „réseau national de biodiversité“ deklaréiert gin
 
 
 
  1.  
eis Uelzecht op hirer ganzer Längt soll renaturéiert gin
 
 
 
  1.  
de Flächeverbrauch d.h.de jährlechen Zouwuess vun der Buedemversigelung op d’Halschent soll reduzéiert gin
 
 
 
  1.  
keng nei Industriezon a kee neie Wunnlotissement ueni Entsuergung vum Ofwaasser an Abannen un den öffentlechen Trasnport soll erlabt gin

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