Revue Nr. 11 - 18.3.2006, S. 29
 
Kontroverse
Die « Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga » (LNVL) zeigt der gegenwärtigen Remembrement-Politik die rote Karte.

In einer aktuellen Pressemitteilung stoßen die Naturschützer die Kontroverse mit dem „Office National du Remembrement“ (ONR) wieder an (siehe auch Revue 39/2005): Hauptziel der aktuellen Remembrement-Projekte sei nicht die Felderzusammenlegung, sondern „die vom Computer errechnete Anpassung der Landschaft an die moderne Technik“, so die Aussage der LNVL. Sie nennt dafür mehrere Beispiele, unter anderem die Flurneuordnung in Schwebsingen-Kolteschlach (Foto), wo Hänge oben abgeschnitten und unten aufgeschüttet worden seien. Außerdem seien bereits im ersten Betriebsjahr Schäden an den neu angelegten Wegen festzustellen, wofür die Allgemeinheit werde aufkommen müssen. „Befindet sich das Remembrement heute noch in der Legalität?“, fragt die LNVL, die bei verschiedenen ONR-Projekten Verstöße gegen einzelne EU-Direktiven festgestellt haben will. Sie fordert deshalb Landwirtschafts- und Umweltminister auf, die Konformität des Remembrement-Gesetzes und der aktuellen Prozeduren mit der EU-Umweltverträglichkeitsrichtlinie überprüfen zu lassen. Außerdem ließ sie den beiden Ministern ein Positionspapier zum Règlement grand-ducal über Impaktstudien und Kompensationsmaßnahmen zukommen. In letzter Konsequenz fordert die LNVL ein neues Remembrement-Gesetz, das die öffentlichen Interessen berücksichtige. „Der Millionenaufwand an öffentlichen Geldern für das Remembrement ist nur zu verantworten, wenn neben dem Einkommen der einzelnen Betriebe auch öffentliche Interessen gesichert und Gesetze und Direktiven eingehalten werden“, lautet die Forderung der LNVL.
Beatrix Binder