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Wie erkennt man echte Bio-Lebensmittel?

Immer mehr Verbraucher möchten sich bewußt gesund ernähren und achten auch beim Einkaufen auf die Umweltverträglichkeit der Produkte und ihrer Herstellungsweise.

Die Marketing-Verantwortlichen der Agroindustrie haben bereits darauf reagiert und locken den Verbraucher mit Worten wie kontrolliert, integriert, extensiv, umweltfreundlich, naturnah usw, um ihm solch eine Umweltverträglichkeit zu suggerieren. Doch was steckt genau hinter diesen Begriffen und worauf sollte man achten, wenn man echte Bio-Lebensmittel möchte?

Um den zunehmenden Mißbrauch der Begriffe ‘Öko’ oder ‘Bio’ zu verhindern wurde 1991 die EG-Verordnung zum ökologischen Landbau vom Ministerrat der EG verabschiedet. Durch detaillierte Kontrollen bei Erzeugern, Verarbeitern und Importeuren soll erreicht werden, daß nur solche Produkte als biologisch oder ökologisch verkauft werden, die im Einklang mit den Vorschriften dieser Verordnung erzeugt wurden, so daß auch nur da ‘Bio’ draufsteht, wo auch ‘Bio’ drin ist. Bisher ist jedoch nur der ökologische Pflanzenbau in der Verordnung geregelt.

Bei Produkten mit mindestens 95% Öko-Zutaten darf der eigentliche Name des Produktes eine Öko-Kennzeichnung tragen (z.B. Bio-Müsli).Außerdem muß dann auf diesen Produkten stehen, daß sie aus ökologischer Landwirtschaft stammen. Bei Mischprodukten (mit Zutaten aus konventionellem und ökologischem Landbau) darf ab dem 1.1.1998, wenn weniger als 70 % der landwirtschaftlichen Zutaten aus ökologischem Anbau stammen, kein Öko-Hinweis auf der Verpackung erfolgen. Bei einem Anteil von mehr als 70 % Öko-Landbauzutaten darf der Hinweis vorne auf der Verpackung erfolgen, der jedoch eine gesetzlich vorgeschriebene Form einhalten muß. Aus der Zutatenliste muß deutlich hervorgehen, welche Zutaten aus ökologischem Anbau stammen.

Außerdem muß jedes pflanzliche Produkt, wenn es nach dem 1.1.1997 in der EU verpackt wurde, die Kennnummer der zuständigen Kontrollstelle tragen. Sie sieht in Luxemburg so aus: LU-01/02/.... Hiermit wird garantiert, daß das Produkt nach den Regeln der obengenannten EG-Verordnung erzeugt wurde. In Luxemburg erfolgt die Überwachung dieser Kontrollen durch den Pflanzenschutzdienst der ASTA.

Beim Einkauf von ökologischen Produkten kann der Verbraucher sich jedoch auch an den Warenzeichen der anerkannten ökologischen Landbauverbänden orientieren. Diese garantieren, daß nicht nur die Vorschriften der EG-Verordnung eingehalten wurden, sondern ebenfalls die meist strengeren Produktionsweisen denen die Mitglieder (Landwirte, Bäcker, Metzger und Verarbeiter) dieser Verbände unterliegen.
 
In Luxemburg gibt es 2 ökologische Landbauverbände: der ‘Veräin fir biologesch-dynamesch Landwirtschaft Lëtzebuerg asbl’, mit dem Warenzeichen Demeter und die ‘Vereenegung fir biologesche Landbau Lëtzebuerg asbl’ mit dem Warenzeichen BioLabel.    
Andere, in Luxemburg auf ausländischen Bio-Produkten befindliche Warenzeichen von Öko-Landbauverbänden sind u.a.: Bioland, ANOG, Naturland, ECOVIN (Deutschland); bio-garantie, Nature et Progrès (Belgien); Ab (Agriculture biologique) (Frankreich); BiO TOP (Israel); EKO (Niederlande).

Andere Bezeichnungen wie : Aus extensiver Landwirtschaft; Aus kontrolliertem Anbau; Aus integriertem Anbau; Aus umweltschonendem Vertragsanbau u.v.a., sind keine klar definierten Produktbezeichnungen, sondern deuten auf sehr unterschiedliche Formen der konventionellen Landwirtschaft hin, mit einem mehr oder weniger eingeschränkten Gebrauch von chemisch-synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Diese Werbung mit Umweltaspekten ist daher mit Vorsicht zu genießen.

Weitere Auskünfte über Bio-Landwirtschaft in Luxemburg:
- ASTA; Service de la protection des végétaux;16, route d’Esch B.P.1904 L-1019 Luxembourg; Tél:45 71 72-353/218/224; Fax:45 71 72-340.
- Veräin fir biologesch-dynamesch Landwirtschaft Lëtzebuerg asbl; 12, rue Neuve L-9188 Vichten; Tél:35 59 61; Fax:35 02 45.
- Vereenegung fir biologesche Landbau Lëtzebuerg asbl; Haus vun der Natur, route de Luxembourg L-1899 Kockelscheuer; Tél:29 04 04; Fax:29 05 04.

Literatur:
- EG-Verordnung 2092/91 des Rates vom 24.Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel.
- Hoffmann, Manfred:Lebensmittelqualität. SÖL-Sonderausgabe Nr.62 (1996).
- Kallenbach, Ute: Vollwert-Ernährung und Öko-Landbau. SÖL-Sonderausgabe Nr.25 (1991).
-SÖL-Infoblätter: Die EG-Öko-Verordnung; Ökologische Landwirtschaft: eine Einführung; Wie erkennt man echte Bio-Lebensmittel. Stiftung Ökologie und Landbau (1997).

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