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Wie erkennt man echte
Bio-Lebensmittel?
Immer mehr Verbraucher möchten sich bewußt gesund ernähren
und achten auch beim Einkaufen auf die Umweltverträglichkeit der Produkte
und ihrer Herstellungsweise.
Die Marketing-Verantwortlichen der Agroindustrie
haben bereits darauf reagiert und locken den Verbraucher mit Worten wie
kontrolliert, integriert, extensiv, umweltfreundlich, naturnah usw, um
ihm solch eine Umweltverträglichkeit zu suggerieren. Doch was steckt
genau hinter diesen Begriffen und worauf sollte man achten, wenn man echte
Bio-Lebensmittel möchte?
Um den zunehmenden Mißbrauch der
Begriffe ‘Öko’ oder ‘Bio’ zu verhindern wurde 1991 die EG-Verordnung
zum ökologischen Landbau vom Ministerrat der EG verabschiedet. Durch
detaillierte Kontrollen bei Erzeugern, Verarbeitern und Importeuren soll
erreicht werden, daß nur solche Produkte als biologisch oder ökologisch
verkauft werden, die im Einklang mit den Vorschriften dieser Verordnung
erzeugt wurden, so daß auch nur da ‘Bio’ draufsteht, wo auch ‘Bio’
drin ist. Bisher ist jedoch nur der ökologische Pflanzenbau in der
Verordnung geregelt.
Bei Produkten mit mindestens 95% Öko-Zutaten
darf der eigentliche Name des Produktes eine Öko-Kennzeichnung tragen
(z.B. Bio-Müsli).Außerdem muß dann auf diesen Produkten
stehen, daß sie aus ökologischer Landwirtschaft stammen. Bei
Mischprodukten (mit Zutaten aus konventionellem und ökologischem Landbau)
darf ab dem 1.1.1998, wenn weniger als 70 % der landwirtschaftlichen Zutaten
aus ökologischem Anbau stammen, kein Öko-Hinweis auf der Verpackung
erfolgen. Bei einem Anteil von mehr als 70 % Öko-Landbauzutaten darf
der Hinweis vorne auf der Verpackung erfolgen, der jedoch eine gesetzlich
vorgeschriebene Form einhalten muß. Aus der Zutatenliste muß
deutlich hervorgehen, welche Zutaten aus ökologischem Anbau stammen.
Außerdem muß jedes pflanzliche
Produkt, wenn es nach dem 1.1.1997 in der EU verpackt wurde, die Kennnummer
der zuständigen Kontrollstelle tragen. Sie sieht in Luxemburg so aus:
LU-01/02/.... Hiermit wird garantiert, daß das Produkt nach den Regeln
der obengenannten EG-Verordnung erzeugt wurde. In Luxemburg erfolgt die
Überwachung dieser Kontrollen durch den Pflanzenschutzdienst der ASTA.
Beim Einkauf von ökologischen Produkten
kann der Verbraucher sich jedoch auch an den Warenzeichen der anerkannten
ökologischen Landbauverbänden orientieren. Diese garantieren,
daß nicht nur die Vorschriften der EG-Verordnung eingehalten wurden,
sondern ebenfalls die meist strengeren Produktionsweisen denen die Mitglieder
(Landwirte, Bäcker, Metzger und Verarbeiter) dieser Verbände
unterliegen.
In Luxemburg gibt es 2 ökologische
Landbauverbände: der ‘Veräin fir biologesch-dynamesch Landwirtschaft
Lëtzebuerg asbl’, mit dem Warenzeichen Demeter und die ‘Vereenegung
fir biologesche Landbau Lëtzebuerg asbl’ mit dem Warenzeichen BioLabel. |
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Andere, in Luxemburg auf ausländischen
Bio-Produkten befindliche Warenzeichen von Öko-Landbauverbänden
sind u.a.: Bioland, ANOG, Naturland, ECOVIN (Deutschland); bio-garantie,
Nature et Progrès (Belgien); Ab (Agriculture biologique) (Frankreich);
BiO TOP (Israel); EKO (Niederlande).
Andere Bezeichnungen wie : Aus extensiver
Landwirtschaft; Aus kontrolliertem Anbau; Aus integriertem Anbau; Aus umweltschonendem
Vertragsanbau u.v.a., sind keine klar definierten Produktbezeichnungen,
sondern deuten auf sehr unterschiedliche Formen der konventionellen Landwirtschaft
hin, mit einem mehr oder weniger eingeschränkten Gebrauch von chemisch-synthetischen
Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Diese Werbung mit Umweltaspekten
ist daher mit Vorsicht zu genießen.
Weitere Auskünfte über Bio-Landwirtschaft in Luxemburg:
- ASTA; Service de la protection des végétaux;16,
route d’Esch B.P.1904 L-1019 Luxembourg; Tél:45 71 72-353/218/224;
Fax:45 71 72-340.
- Veräin fir biologesch-dynamesch
Landwirtschaft Lëtzebuerg asbl; 12, rue Neuve L-9188 Vichten; Tél:35
59 61; Fax:35 02 45.
- Vereenegung fir biologesche Landbau
Lëtzebuerg asbl; Haus vun der Natur, route de Luxembourg L-1899 Kockelscheuer;
Tél:29 04 04; Fax:29 05 04.
Literatur:
- EG-Verordnung 2092/91 des Rates vom
24.Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende
Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel.
- Hoffmann, Manfred:Lebensmittelqualität.
SÖL-Sonderausgabe Nr.62 (1996).
- Kallenbach, Ute: Vollwert-Ernährung
und Öko-Landbau. SÖL-Sonderausgabe Nr.25 (1991).
-SÖL-Infoblätter: Die EG-Öko-Verordnung;
Ökologische Landwirtschaft: eine Einführung; Wie erkennt man
echte Bio-Lebensmittel. Stiftung Ökologie und Landbau (1997). |