1 ) Biodiversität ja - aber konkret
Die Erhaltung der Artenvielfalt muss endlich aus dem Reißbrettstadium herauskommen. Es genügt leider nicht, in Verordnungen und Verwaltungsvorschriften Gebiete einzugrenzen und schwer umsetzbare Prinzipien aufzustellen. Die Erhaltung von Biodiversität, zu der sich die Politiker seit Rio (1992) verpflichtet haben, verlangt intelligente Planung und Erfolgskontrolle.
Konkrete Maßnahmen:
Das Jahr 2003 wurde zum internationalen Jahr des Süßwassers erklärt. Auch in Luxemburg gehört das Wasser zu den wichtigsten Lebensgrundlagen, die langfristig abgesichert werden müssen. Kein Weg führt daran vorbei: Wasserwirtschaft muss nachhaltig sein. Die umweltrelevanten Bereiche der nationalen Wasserwirtschaft gehören ebenso in den Verantwortungsbereich des Umweltministers wie die Kernbereiche Luftqualität, Bodenschutz, Abfallwirtschaft und Naturschutz. Der LNVL fordert deshalb entschieden, die Wasserschutzkompetenzen wieder dem Umweltministerium zu unterstellen.
Die vielfältigen Gewässernutzungen und Einflussfaktoren wie Wasserentnahme, Abwassereinleitung, Badebetrieb, Einspülung von Düngern und Pestiziden aus den landwirtschaftlichen Flächen, Bachlaufbegradigungen usw. haben die Wasserqualität und die Gewässerstruktur bereits nachteilig verändert.
Konkrete Maßnahmen:
Nach der Stilllegung von Betrieben und Industrieanlagen sind immer wieder erhebliche Boden- und Grundwasserverunreinigungen festzustellen, bedingt durch den sorglosen Umgang mit Gefahrstoffen oder durch unbeabsichtigte Zwischenfälle. Gerade die Sanierung und Wiederherstellung größerer Flächen werden wegen der emi-nenten Kosten über Jahrzehnte hinweg nicht ernsthaft in Angriff genommen. Die Firmen und Grundstückseigentümer belassen den traurigen Zustand der Brachen, bis mit Hilfe öffentlicher Zuschüsse und politisch motivierter Flächenvermarktungsaktionen die Sanierungsplanung und die Flächenrevitalisierung möglich werden. Das Verursacherprinzip bleibt dabei auf der Strecke.
Die in den betrieblichen Genehmigungsverfahren bereits teilweise praktizierte Vorge-hensweise, die neuen Betriebe zu verpflichten, im Falle der Außerbetriebnahme die Fläche wieder in einen annehmbaren Zustand zu versetzen, ist ein Anfang. Insbe-sondere müssen nicht mehr benötigte Anlagen sofort rückgebaut und naturfremde Stoffe in sicherer Weise entsorgt werden. Die natürlichen Funktionen des Bodens sind wieder herzustellen in Anpassung an die Nachfolgenutzung der Fläche. Wird eine Fläche nicht in einer bestimmten Frist für bauliche oder betriebliche Zwecke genutzt, ist sie in einen naturnahen Zustand zu versetzen. Diese Verpflichtung wird dazu führen, dass Industriebrachen nicht ungenutzt liegen bleiben. Dadurch werden nicht fortwährend land- oder forstwirtschaftliche Flächen in Industrie- oder Gewerbegebiet umgewandelt und unaufhörlich Landschaft verbraucht.
Bei der Konzepterstellung zur Revitalisierung der Industriebrachen müssen ausrei-chend Grünflächen vorgesehen werden.
Konkrete Maßnahmen:
Unser Boden ist die Lebensgrundlage für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen sowie ein unverzichtbarer Bestandteil des Naturhaushaltes. Auch als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie als Rohstofflagerstätte erfüllt der Boden wichtige Funktionen. In dieser Logik ist es also unumgänglich, nicht nur die Lebensräume und ihre spezifischen Tier- und Pflanzengesellschaften zu schützen, sondern vor allem auch deren Basis, den Boden selbst. Dabei gilt es nicht nur die direkten Schadwirkungen auf die Böden zu unterbinden, sondern vor allem Vorsorgemaßnahmen zu treffen, damit die wichtigen Bodenfunktionen wie Wasser- und Nährstoffkreisläufe in einem intaktem Zustand erhalten bleiben.
Sowohl in Deutschland, Frankreich oder den Niederlanden gibt es spezifische Gesetzgebungen zum Schutz des Bodens. In der Schweiz wurde der Bodenschutz im Umweltschutzgesetz aufgenommen; bei unserm Nachbarn Belgien besteht eine „Direction de la protection des sols“. In Luxemburg wird zwar die Wichtigkeit des Erhaltes eines gesunden Bodens anerkannt und in der Forschung und Ausbildung von Land- und Forstwirten, Ökologen und Landschaftsgestaltern wird die Wichtigkeit der verschiedenen Funktionen des Bodens doziert, aber eine umfassende Gesetzgebung zu einem konkreten Bodenschutz gibt es zur Zeit noch nicht.
Wir möchten die Regierungsmitglieder an dieser Stelle daran erinnern, dass die letzte Regierungserklärung ein Bodenschutzgesetz vorgesehen hat. Der Bodenschutz ist legislatorisch und verwaltungsmäßig fest zu installieren:
Konkrete Maßnahmen:
Seit 1994 ist das Erstellen
einer ökologischen und landschaftlichen Impaktstudie im Falle einer
Flurneuordnung vorgeschrieben (Art 24bis des Gesetzes betreffend die Flurneuordnung).
Das ist ohne Zweifel ein Fortschritt, aber vor allem auf dem Papier, weil
dies nämlich keineswegs zwingend zu Resultaten führen muss. Was
nützt eine Impaktstudie, wenn die Flur schon vor der Flurneuordnung
so ausgeräumt ist, dass es nichts oder kaum etwas zu „kompensieren“
gibt?
Hier liegt jedoch der Ansatzpunkt
zu einer Neuausrichtung der Flurneuordnung, deren Leitbild einerseits eine
Aufhebung agrarstruktureller Nachteile wäre, andererseits aber auch
- gleichberechtigt – eine nachhaltige Entwicklung der Landschaft. Die Flurneuordnung
der Zukunft muss demnach neben Strukturverbesserungen für die Landwirtschaft
ebenso konsequent den Erhalt der Tier- und Pflanzenwelt sowie der traditionellen
Kulturlandschaft anstreben.
Hierfür ist es allerdings
notwendig, dass sich die öffentliche Hand über einen Naturschutzfonds
geeignete Flächen aneignet als Kerngebiete und als Bindeglieder eines
Biotopverbunds. Es müsste allerdings ein verbindliches Konzept für
derartige Beschlüsse und sogar eine neutrale Kontrollinstanz für
die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen geben. Die derzeitige
Aufteilung der Kompetenzen im Bereich Kompensationsmaßnahmen zwischen
Landwirtschaftsminister, der ja wohl eher die Interessen der Landwirtschaft
vertreten muss, und dem Umweltminister lässt die Schwierigkeiten bei
der Umsetzung erahnen!
Bedauerlicherweise sind
in der Deklaration des Landwirtschaftsministers zum nationalen Plan für
nachhaltige Entwicklung im Kontext des PDR 2000-2006 (plan de développement
rural), die zwar einigen argen Missständen im Agrarsektor beikommen
will, die vorhersehbaren negativen Folgen von Flurneuordnungen noch immer
kein Thema. Im Moment stehen jedoch fast 20 laufende Projekte unter diesem
Stern! Das Hauptziel von Flurneuordnungen, wirtschaftliche Stärkung
der Landwirtschaft, scheint bei der heutigen EU-Marktsituation kaum erreichbar.
Es stellt sich die Frage, ob agrarstrukturelle Nachteile nicht auf andere
Weise preiswerter hätten ausgeglichen werden können (bis 2001
wurden immerhin rund 3 Milliarden Franken für Flurneuordnungen ausgegeben).
Die Flurbereinigung wird sich, um nicht gänzlich ihre Berechtigung
zu verlieren, mehr und mehr auf landschaftspflegerische Maßnahmen
konzentrieren müssen.
Konkrete Maßnahmen:
„Nach uns die Sintflut“ wäre
unverantwortlich.
Solange es gravierende Defizite
unserer Erziehungspolitik im Bereich von umweltbewusstem Denken und Handeln
geben wird, bleibt verantwortungsbewussten Bürgern nichts anderes
übrig, als eigenständig und mit kleinsten Mitteln dem entgegenzuwirken.
Die Jugendarbeit der LNVL
vermittelt entsprechend hohe soziale, ethische und pädagogische Werte,
die unsere Gesellschaft auch in Zukunft braucht. Wir fordern deshalb eine
wesentliche Unterstützung unserer Jugendarbeit durch den Staat.
Konkrete Maßnahmen:
Die Mitglieder der LNVL erbringen jährlich Tausende von ehrenamtlichen Arbeitsstunden im Dienste der Öffentlichkeit. Doch die Teilnahme an wichtigen Seminaren und politischen Diskussionsrunden, die während der Arbeitszeit stattfinden, bleibt weiterhin durch das Fehlen einer beruflichen Freistellung erschwert.
Konkrete Maßnahmen:
Das Wissen um unsere Umwelt ist die Grundlage jeder Meinungsbildung und Entscheidungsfindung über umweltpolitische Themen. Jeder Bürger muss die Möglichkeit haben, auf Informationen über unsere Umwelt zugreifen zu können. Anfang 2003 wurde in der Europäischen Richtlinie 2003/4/EG die Umsetzung der Aarhuskonvention in eine gemeinschaftsrechtlich verbindliche Form eingeleitet. Diese EU-Direktive muss von den Mitgliedsstaaten bis spätestens Februar 2005 in nationales Recht umgesetzt werden.
Konkrete Maßnahmen:
Die Politik sollte zumindest den öffentlichen Verwaltungen etliche grundlegende Konzepte, auch ohne ausführliche Gesetzgebung, vorschreiben, wie z.B.:
Internationale Verträge, wie der Europarat-Vertrag zum Landschaftsschutz (Florenz 2000) dürfen nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern sollten konsequent in der Landesplanung berücksichtigt werden (und natürlich auch ratifiziert werden).
Auch die Optik des 700.000 Einwohner-Staates ist kein Freipass für eine hemmungslose Zersiedlung der Landschaft.
Konkrete Maßnahmen:
Die LNVL stellt fest, daß die bestehenden Verwaltungsstrukturen im Bereich Naturschutz den allerwichtigsten Aufgaben im Naturschutzbereich nicht gerecht werden können.
Konkrete Maßnahmen: