ach näheren Erkundigungen, die wir sofort einzogen, erfuhren wir,
dass "der glückliche Schütze" (sic!), ein Herr Z. aus E., das
seltene Tier beim Cruchtener Tunnel erlegt habe, "weil er den Vogel nicht
kannte". Unter diesen Umständen können wir höchstens sprechen:
"Herr, verzeihe ihm, denn er wusste nicht, was er tat." Auffallend aber
ist immerhin die Erscheinung, dass, wenn "was der Bauer nicht kennt, das
frisst er nicht", der Jäger in der Regel umgekehrt handelt, nämlich,
gerade das herunterknallt, was er nicht kennt.
Der luxemburgische Gesetzgeber stellt jedes Jahr ungezählte Summen
zur Verfügung zur Erhaltung der historischen und der natürlichen
Schönheiten des Landes, und er ist dafür aufrichtigst zu beglückwünschen.
Denn die Opfer, die ein Volk zu diesem Zwecke bringt, sind der Massstab,
an dem des Stand seiner Zivilisation bemessen werden kann. Die seltensten
Formen der vollkommensten Naturschönheiten, die auf dem Aussterbeetat
stehenden Vogelarten, dürfen indes ruhig hingemordet werden, ohne
dass die Übeltäter zur Rechenschaft gezogen werden können.
"Sie kannten ja den Vogel nicht." Es ist einfach skandalös und
unerhört, dass diejenigen, denen der Wildbestand des Landes zur rationellen
Ausbeute überlassen wurde, ungestraft vernichten dürfen, "was
sie nicht kennen". Neben den Uhu kommt der Reiher, der Schwarzspecht, der
Eisvogel zu liegen. In andern Ländern verlangt man, dass derjenige,
der einen Jagderlaubnisschein haben will, sich zuerst einer Prüfung
unterziehen müsse. Hierzulande aber tun Jagdhüter den Mund auf
und sprechen: "Unser Jagdgesetz sagt nichts vom Vogelschutz, also darf
der Jagdberechtigte alle Vögel schiessen!!" (Namen stehen zur Verfügung.)
Und bei solch krasser Unwissenheit sollen Natur- und Vogelschutzbestrebungen
praktische Erfolge haben können? Unterdessen aber warten wir auf ein
Vogelschutzgesetz, warten - warten. |