Diese dramatische
Entwicklung hängt eng mit der „Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)“ der
Europäischen Union zusammen, die in den letzten 40 Jahren zu einer
intensiveren Landbewirtschaftung geführt hat. Diese Politik hatte
für viele Vogelarten und andere wildlebende Tiere sowie deren Lebensräume
dramatische Folgen.
Die Europäische Landwirtschaftspolitik
verstärkte durch Subventionen und Preisstützungen die Intensivierung
und Spezialisierung der Landwirtschaft. Das Prinzip einer umweltverträglichen
Landwirtschaft in der auch andere Bewohner der Landschaft eine Chance haben,
wurde damit verfehlt.
Unser jetziges System führt
eindeutig zum Artenrückgang auf der einen Seite und zur Aufgabe von
Familienbetrieben in der Landwirtschaft auf der anderen Seite.
Zudem ist die Verteilung
des EU-Budgets für Landwirtschaft nicht gerecht, denn der Großteil
des Budget (40 Milliarden €) d.h. 80 % erreicht nur wenige, d.h. 20
% der intensiv- wirtschaftenden Betriebe.
Dass diese Entwicklung nicht
so weitergehen kann, liegt auf der Hand. Nicht zuletzt, da mit der EU Erweiterung
eine solche Politik nicht mehr zu finanzieren wäre. Erste Schritte
wurden mit der Planung einer neuen Landwirtschaftsreform in der EU gemacht,
die 2006 in Kraft treten soll. Dies ist für alle europäischen
Mitgliedsstaaten eine große Chance, besonders aber für die Osteuropas.
Die Landschaften Osteuropas sind im Vergleich zu unseren westeuropäischen
sehr artenreich. Wird die heutige Landwirtschaftspolitik auch auf Osteuropa
angewendet, so bedeutet dies den Verlust der letzten Rückzugsgebiete
bereits bedrohter Vögel. Denn die Beziehung zwischen intensiver Landwirtschaft
und dem Artenrückgang wurden in mehreren Europäischen Studien
nachgewiesen.
Was wurde bis jetzt getan?
Im Sommer 2003 wurden von
den Landwirtschaftsministern der Europäischen Union wichtige Punkte
festgesetzt, um eine Veränderung herbeizuführen.
Das Kernelement dieser Reform
ist, Beihilfen und Zuschüsse nicht mehr von der Erntemenge abhängig
zu machen.
Das heißt, die Zuschüsse
richten sich nicht danach wie viel ein Landwirt geerntet hat oder wie viele
Tiere er hat. Somit wird indirekt keine Intensivierung mehr gefördert.
Direktzahlungen an einen
landwirtschaftlichen Betrieb werden abhängig gemacht von bestimmten
ökologischen Standards und der „Guten Landwirtschaftlichen Praxis“.
Nur ein kleiner Teil der
Direktzahlungen (etwa 5%) wird für die ländliche
Entwicklung ausgegeben. Dies reicht unserer Meinung nicht aus, um die Biologische
Vielfalt zu erhalten.
Mit der Aktion „Landwirtschaft
für Mensch und Natur“ möchte die Lëtzebuerger Natur-
a Vulleschutzliga weitere Zerstörungen von Lebensräumen und
das Artensterben in der offenen Kulturlandschaft stoppen und sucht auch
Ihre Unterstüzung, um eine umweltfreundliche Landwirtschaft in Europa
zu ermöglichen, denn auch die Meinung der Verbraucher ist in diesem
Reformprozess gefragt und wichtig.
Sie können mit dieser
Postkarte
einen wichtigen Beitrag dazu leisten.