Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga (LNVL)
Ligue Luxembourgeoise pour la Protection de la Nature et des Oiseaux asbl

Dossier Landwirtschaft

Stichworte: Landwirtschaft, Flurneuordnung, Gentechnik, Bodenschutz, Pressemitteilungen, Artikel

Nachhaltiges Unverständnis des Nachhaltigkeitskonzepts?


 
20.3.2008 Die LNVL und Méco fordern ein sofortiges Moratorium für alle Remembrement-Projekte (LNVL, Méco)
15.11.2006 Verfahren zum Flurneuordnungsprojekt Langsur laut LNVL rechtswidrig  (LNVL)
12.10.2006 Naturschutz in der Kulturlandschaft, eine Utopie? (LNVL)
14.6.2006 Plan de développement rural - Landschaftspflegeprämie: für wen?  (LNVL, HFN u.a.)
18.3.2006 LNVL zeigt der gegenwärtigen Remembrement-Politik die rote Karte (Revue)
9.3.2006 Remembrement - heute noch in der Legalität? (LNVL)
13.1.2006 Naturschutz und Landwirtschaft (LNVL)
12.1.2006 Die Forstverwaltung gegen den Rest der Welt? (Wort)
April 2005 Charte de la Plateforme luxembourgeoise pour les politiques agricoles et commerciales durables et solidaires
8.3.2005 Naturschutz und Landwirtschaft - ein Miteinander ist doch möglich (LNVL)
25.2.2005 In wessen Hand gehört das Schicksal des Luxemburger Waldes? (Wort)
Nov. 2004 Dem ONR zum Vierzigsten (LNVL)
29.7.2004 Beweidungsprojekte, eine Chance für die Zukunft (LNVL, Natura)
30.7.2004 NATURA und LNVL: Neue Chancen nutzen für Naturschutz und Landwirtschaft (Journal)
30.7.2004 Extensive Beweidungsprojekte der Forstverwaltung. Ausbau der staatlichen Naturschutzabteilung gefordert (Wort)
30.7.2004 Alle Chancen des neuen Naturschutzgesetzes nutzen (Zeitung)
8.6.2004 Natur- und Landschaftsschutz: weiterhin Fremdworte für die Flurneuordnung (Remembrement) in Luxemburg... (LNVL, Mouvement Ecologique)
Juli 2004 Landwirtschaft für Mensch und Natur  (LNVL, Birdlife International)
April 2001 Aktionsbündnis biologische Landwirtschaft (Biokuh)
2001 Wege zu einer Naturwirtschaft. (Positionspapier LNVL)
1999-2001 Kampagne "Landschaft schmaacht"  (LNVL)
1994 Das Elend der Landwirtschaft und die gesellschaftliche Unfähigkeit, zu handeln (M. Flade)
1992 Avifaunistische Untersuchung im Flurbereinigungsgebiet Flaxweiler (LNVL)
1989 Biologische Landwirtschaft in Luxemburg: Wer blickt da noch durch? (Regulus)
1986 Remembrement - eng Kaz am Sak (Regulus)
1985 Die Flurbereinigung - Für die Natur eher Fluch als Segen (Regulus)


Die
LNVL und Méco fordern ein sofortiges Moratorium für alle
Remembrement-Projekte


Im Laufe der letzten Jahrzehnte wurde die Landwirtschaft intensiviert und rationalisiert. Dies ist an unserer Landschaft nicht ohne Schäden vorbei gegangen, wie z.B. der remembrement (Felderzusammenlegung) zeigt. Um es aber gleich vorneweg zu sagen: wir sind nicht gegen eine Modernisierung der Landwirtschaft oder des Weinbaus, wir verlangen aber, dass dies nach nachhaltigen Kriterien erfolgt.

Die Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga und der Mouvement écologique bezweifeln jedoch die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Remembrement-Projekte. Die hohen Kosten der Projekte, vor allem im Weinbauperimeter sind kaum jemals zu rentabilisieren, nicht einmal durch eine verstärkte Intensivierung und Rationalisierung der Arbeitsschritte im Weinbau, welche durch diese Projekte gefördert werden. Aber auch die Folgekosten, z.b. die Beseitigung der Schäden an Wegen, die auf den künstlich geschaffenen Hängen rutschen, dürfen nicht unterschätzt werden (z.B. im "Kolteschlach", Schwebsingen).

Die Remembrementprojekte werden durch ein Gesetz, dessen Basis aus dem Jahr 1964 stammt, geregelt: dieses Gesetz braucht dringend eine Aktualisierung. So sind mit diesem veralteten Gesetz die aktuellen Standards einer modernen, nachhaltigen Landwirtschaft, wie sie die Gemeinsame Agrarpolitik GAP der Europäischen Union vorgibt und die Verbraucher auch erwarten, nicht zu erreichen. Völlig undemokratisch ist zudem das Wahlsystem. Wir fragen uns, ob dieses Wahlsystem überhaupt verfassungskonform ist. Dies sollte kurzfristig überprüft werden.

Aus Sicht des Landschaftsschutzes sind die aktuellen Projekte im Weinbau als wahre Katastrophen einzuschätzen. Ganze Hänge werden abgetragen, um angeblich eine bessere Bewirtschaftung mit optimaler Hangneigung zu ermöglichen. Die beiden Organisationen haben den Eindruck, dass hier neue Landschaften auf dem Reißbrett entstehen, ohne dass dabei die natürlichen Gegebenheiten respektiert werden. Wir fragen uns auch wie es möglich ist, nach einem Remembrement im Weinbaugebiet noch von Muttererde zu  sprechen.

Aus Sicht des Umweltschutzes stellen sich folgende Probleme: bei mehreren Projekten wurden Tausende Tonnen Bauschutt verwendet. Dies ist unverständlich, da für jede Bauschuttdeponie strenge Auflagen gelten, beim Remembrement jedoch scheinbar unkontrolliert eingebracht wird. Zumindest bei einem Projekt in Schengen wurde nachträglich durch Stichproben festgestellt, dass kontaminierter Boden mit verarbeitet wurde, und zwar nicht für den Wegebau sondern im „Wéngert". Hier wird trotzdem weiterhin Weinbau betrieben! Die beiden Organisationen fragen sich, wie viel kontaminierter Bauschutt liegt noch unerkannt in unserem Weinbaugebiet?

Aus Sicht des Naturschutzes ergeben sich viele Probleme: werden seit kurzem die durch EU-Recht geforderten „Evaluation des Incidences" aufgestellt, so sind diese aus Sicht der LNVL und des Méco nicht ausreichend.

Auch hält sich das ONR (Office Nationale de Remembrement) nachweislich nicht an die Auflagen des Umweltministeriums, bei denen z.B. ökologische Ausgleichsflächen entstehen sollen. Des weiteren werden durch Eingriffe in den Wasserhaushalt und zum Teil immer noch durchgeführte Drainagen weiterhin Feuchtlebensräume zerstört.

Demnächst stehen Projekte auch innerhalb von Natura-2000 Gebieten an. LNVL und Méco werden sich alle juristischen Schritte vorbehalten, um die Konformität der nationalen und europäischen Gesetzgebung prüfen zu lassen.

Angesichts der Tatsache, dass das ONR zurzeit auf der Agrarfläche und im Weinbaugebiet ausschließlich einer Intensivierung und Rationalisierung der Landwirtschaft und des Weinbaus Vorschub leistet, sind LNVL und Mouvement Ecologique gegen ein Remembrement im Wald unter der jetzigen Gesetzgebung, auch wenn wir eine Parzellenzusammenlegung nicht grundsätzlich in Frage stellen. Mit der derzeitigen Gesetzgebung ist ein Remembrement in unserem empfindlichsten Lebensraum jedenfalls zur Zeit nicht nachhaltig zu gestalten.

In der Konsequenz fordern die LNVL und der Mouvement Ecologique:
  • ein Moratorium für weitere Remembrements-Projekte
  • ein grundsätzliches Überdenken der Remembrementspraxis (ist das Kosten-Nutzen Verhältnis bei Projekten, welche aus vermeintlich wirtschaftlichen Gründen durchgeführt werden, wirklich immer gegeben?)
  • eine Reform des Remembrementgesetzes
  • einen runden Tisch mit allen Akteuren, in dem diese weitere Vorgehensweise besprochen wird.

20.03.2008

Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga asbl.
Mouvement écologique asbl.




 Verfahren zum Flurneuordnungsprojekt Langsur laut LNVL rechtswidrig
Die Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga hat das Office National du Remembrement schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass sie das Verfahren für das Flurneuordnungsprojekt Langsur als legal nicht korrekt betrachtet.
Die seinerzeit bis zum 14. September 2006 ausliegenden Dokumente zur Bodenschätzung enthielten keinerlei Hinweis auf eine Impaktstudie. Diese muss jedoch laut Gesetz zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Teile des Projekts gehören zu einem Natura 2000-Gebiet und sind somit Teil des europaweiten Netzwerks besonders wertvoller Arten und Lebensräume. Die EU-Habitat-Direktive und das nationale Naturschutzgesetz verlangen in diesem Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung über mögliche Auswirkungen auf die Schutzziele des Gebiets. Angesichts des hohen naturschützerischen Werts der Natura 2000-Gebiete wird eine solche Studie sogar für Pläne und Projekte außerhalb eines solchen Gebiets verlangt, wenn sie dessen Schutzziele erheblich beeinträchtigen können. Jurisprudenzen des EU-Gerichtshofs zeugen von der hohen Bedeutung, die die EU-Kommission diesen Gebieten beimisst.
Selbst wenn in Langsur ein nachhaltiges Flurneuordnungs-Projekt geplant wäre, das Natur- und Landschaftsschutz mit einer gewerblichen Nutzung verbindet, würde dies das Office National du Remembrement nicht davon entbinden, die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Arten und Lebensräume der Richtlinien-Anhänge vorher untersuchen zu lassen.
Die LNVL musste wiederholt den laschen Umgang der öffentlichen Instanzen mit den Anforderungen der Habitat-Direktive, einem der wichtigsten Instrumente des Natur- und Artenschutzes, feststellen. Sie wird sich deshalb verstärkt für die Beachtung der Natura-2000-Gebiete einsetzen und notfalls weitere Schritte erwägen.





Naturschutz in der Kulturlandschaft - eine Utopie?

Das neue Naturschutzgesetz, und insbesondere Artikel 17, der aufzeigt, welche Biotope in unserer Kulturlandschaft einen Schutzstatus haben, aber auch der zukünftige „Plan de développement rural“ (PDR) mit der Landschaftspflegeprämie, die den Erhalt einer nachhaltig bewirtschafteten Kulturlandschaft sicherstellen soll, werden zurzeit heftig diskutiert. Während die landwirtschaftliche Seite so wenig wie möglich Auflagen erfüllen will, muss die Naturschutzseite einen enormen Biodiversitätsverlust in unserer Agrarlandschaft feststellen, den es, auch nach dem Willen der Politiker, zu stoppen gilt.

Druck aus Brüssel
Wieso hat eigentlich der Naturschutz überhaupt ein Recht, hier auf landwirtschaftlichem Terrain mitzureden und mitgestalten zu wollen? Landwirtschaftspolitik wird in erster Linie in Brüssel gemacht. Die Gemeinsame Agrarpolitik GAP ist eines der wenigen Felder, in denen die Europäische Union als politische Einheit agiert. Nichtsdestoweniger obliegt es den Ländern nach dem Subsidiaritätsprinzip die nationalen Gesetze im Rahmen der GAP zu verabschieden. Die Prioritäten werden jedoch von der GAP bestimmt, und die sind seit der letzten Reform eben nicht mehr nur in der Produktion zu sehen. Landwirtschaft ist weit mehr als nur Nahrungsmittelproduktion. Deshalb wurden die landwirtschaftlichen Beihilfen von der Produktion losgekoppelt und an die so genannten „Crosscompliance“ Kriterien gebunden. Betriebsprämien erhalten nur noch die Landwirte im vollen Umfang, welche die Mindeststandards für z.B. Wasser-, Tier- und Naturschutz einhalten, und dies im Sinne des Schutzes der Umwelt und der Lebensmittelsicherheit für den europäischen Steuerzahler, der ja diese Gelder schlussendlich zur Verfügung stellt.

Landwirtschaftliche Betriebe müssen überleben !
In Zeiten wo in vielen Luxemburger Betrieben fast 100 % des Einkommens aus eben diesen Prämien bestehen, und wo anderenorts laut darüber nachgedacht wird, ob das europäische Landwirtschaftsbudget nicht drastisch gekürzt werden muss, sollte den Landwirten und ihren Vertretern eigentlich daran gelegen sein, die europäischen Bürger auf ihrer Seite zu wissen. Die Umweltverbände jedenfalls werden als erste gemeinsam mit den Landwirten auf die Straße gehen, um die lebensnotwendigen Prämien so lange zu erhalten, bis die Landswirtschaft ohne sie auskommt. Wir wissen, dass nur möglichst viele wirtschaftlich gesunde Betriebe, die die oben genannten Mindeststandards auch effektiv einhalten, in der Lage sein werden unsere Kulturlandschaft zu pflegen und damit zu erhalten. Großflächige Verbuschung oder bloßes unter Naturschutz-Stellen ist keine Lösung für die Biodiversitätskrise auf unserer Kulturfläche.

Gemeinsame Lösungen suchen
!
Natürlich können Probleme nur gemeinsam gelöst werden. Die neue Europäische Agrarpolitik, aber auch die Europäische Naturschutzpolitik und nicht zuletzt unser Naturschutzgesetz zeigen genug Wege auf, die aus der aktuellen Krise führen können, und dies im Dialog mit den landwirtschaftlichen Behörden und den Interessenverbänden. Landwirtschaftsminister Fernand Boden lud noch vor der Sommerpause die Naturschutzverbände zu einem Meinungsaustausch auf höchster Ebene über den „Plan de développement rural“ (PDR) und die Landschaftspflegeprämie ein. Immerhin wurde daraufhin eine ad-hoc Arbeitsgruppe einberufen, um die Realisierbarkeit der Vorschläge der Umweltverbände zu überprüfen. Nur im Dialog können wir gemeinsam unsere Kulturlandschaft erhalten und gestalten. Die Naturschutzseite hat dies jedenfalls begriffen: bestes Beispiel hierfür ist der „Plan national pour la protection de la nature“, zu dem von Anfang an auch die landwirtschaftlichen Behörden und die Interessenverbände der Landwirtschaft eingeladen waren, um mitzudiskutieren. Schade nur, dass manche Verbände in den Diskussionsrunden und in der Öffentlichkeit lieber polemisieren und mit allen Kräften bremsen, als gemeinsam nach Lösungen aus der Krise zu suchen.
Die „Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga“ setzt sich nach wie vor für eine faire Zusammenarbeit aller Betroffenen ein.


 

Neue Landschaftspflegeprämie:
Chancen für ein Miteinander von Landwirtschaft, Naturschutz und Wasserschutz nutzen !

14. Juni 2006

LuxemburgIm Rahmen der EU-Agrarreform steht zur Zeit die Umsetzung der EU-Verordnung 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (Plan de développement rural – PDR) für den Zeitraum 2007 bis 2013 an. Ein wesentliches Element des PDR stellt die Landschaftspflegeprämie (Prime à l'entretien du paysage) dar. Die Umweltschutz-organisationen Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga, Mouvement Ecologique, Natura, Stiftung Hëllef fir d'Natur, sowie die Naturpark- und Naturschutzsyndikate Naturpark Öewersauer, Naturpark Our, SIAS, SICONA-Ouest und SICONA-Centre haben einen gemeinsamen Vorschlag erarbeitet, wie diese Prämie langfristig erhalten bleiben und gleichzeitig einen substantiellen Beitrag zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und zum Landschaftsschutz liefern könnte. Diese Vorschläge tragen auch dem in Ausarbeitung befindlichen Nationalen Naturschutzplan Rechnung der u.a. eine Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft beinhaltet und der somit nicht losgelöst von den umweltrelevanten Beihilfen für die Landwirtschaft umgesetzt werden kann.

Bisherige Landschaftspflegeprämie aufgrund der neuen EU- Agrarpolitik in Frage gestellt

Durch die neuen Normen für die landwirtschaftliche Betriebsprämie („Eco-conditionnalité", „Cross Compliance“), die bereits vor einem Jahr in Kraft getreten sind, wurde ein wesentlicher Bestandteil der Landschaftspflegeprämie hinfällig (Erhalt der vorhandenen Landschaftsstrukturelemente). Da seitens der EU eine Doppelförderung ausgeschlossen ist, ist eine Anpassung der Landschaftspflegeprämie unerlässlich – entweder kommt es zu einer Kürzung der Beihilfen oder zu einer Erweiterung der Bedingungen. Die Umweltschutz-organisationen und die Naturpark- und Naturschutzsyndikate plädieren dafür, die Landschaftspflegeprämie mit neuen Inhalten zu füllen, die den Betrieben neue Entwicklungschancen bieten und gleichzeitig zum Schutz der Landschaften beitragen.

Die umweltrelevanten Beihilfen für die Landwirtschaft in Luxemburg und ihre jährliche Finanzmittelausstattung (Stand 2004 - Quelle: Plan national pour la protection de la nature):
· Produktionsgebundene Beihilfen, heute Betriebsprämie (Eco-conditionnalité) 28.539.000 €
· Ausgleichszulage (Indemnité compensatoire) 15.876.000 €
· Landschaftspflegeprämie (Prime à l'entretien du paysage) 9.847.000 €
· Agrar-Umweltprogramme (Programmes agri-environnementaux) 1.415.000 €
· Biodiversitätsprogramme (Programmes biodiversité) 947.000 €


Landschaftspflegeprämie erhalten – für die Landwirtschaft und die Biodiversität

Die Landschaftspflegeprämie stellt mit einem Fördervolumen von fast 10 Millionen Euro eine lebenswichtige Einkommenshilfe für viele landwirtschaftliche Betriebe dar, die es zu erhalten gilt. In dem Zusammenhang stellen die Umweltschutzorganisationen und die Naturpark- und Naturschutzsyndikate mit großer Besorgnis fest, dass der Rückgang der landwirtschaftlichen Höfe eher beschleunigt vonstatten geht und dass bei gleichbleibendem Trend einerseits mit einer weiteren Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung auf immer größeren Schlägen und andererseits mit einem großflächigen Rückgang der Landnutzung auf Grenzertragsflächen zu rechnen ist. Eine solche Entwicklung kann aber aus Landschafts- und Naturschutzsicht nicht wünschenswert sein, da naturschutzgerechte Nutzungsformen für die Erhaltung der biologischen Vielfalt von grundlegender Bedeutung sind.

Fortschreitender Rückgang der Landschaftselemente und der Biodiversität in der Agrarlandschaft

Trotz der Bindung verschiedener landwirtschaftlicher Beihilfen an das Kriterium „Erhalt der Landschaftsstrukturelemente“ ging die schleichende Entwertung vieler Landschaften aus verschiedenen Gründen weiter. Eine rezente Studie über den Landschaftswandel zwischen 1962 und 1999, die im Auftrag des Umweltministeriums durchgeführt wurde, zeigt einen erschreckenden Rückgang der Landschaftselemente und naturnahen Flächen auf. So haben in diesem Zeitraum beispielsweise Solitärbäume um 55%, Hecken und Baumreihen um 28%, Feuchtgebiete um 82% und Streuobstwiesen um 58% abgenommen!

Diese Entwicklung hat weitreichende Konsequenzen für die einheimischen Tier- und Pflanzenarten. Während z.B. ca. 55 % der Pflanzen in Luxemburg in Agrarökosystemen vorkommen, liegt der Anteil der gefährdeten Arten hier bei ca. 68 %. Der Anteil gefährdeter Arten in landwirtschaftlichen Flächen ist demnach proportional höher als in anderen Habitaten. Auch der Status der Vögel unserer Offenlandbiotope ist wenig erfreulich. Vergleicht man die Roten Listen der luxemburger Brutvögel von 1995 mit der von 2005 so kann man feststellen dass 5 Offenlandarten nämlich Schafstelze, Braunkehlchen, Grauammer, Wiesenpieper und Feldlerche z.T. katastrophal zurückgegangen sind, 3 Arten weiterhin vom Aussterben bedroht respektiv stark gefährdet sind (Wachtelkönig, Rebhuhn und Kiebitz) und sich lediglich bei Neuntöter und Wachtel die Situation verbessert hat.

Aktuelle Regelung ist ungerecht und für naturfreundliche Betriebe unattraktiv

Die Veränderungen in der Landschaft werden nicht von allen landwirtschaftlichen Betrieben gleichermaßen verursacht. Während viele Landwirte nicht nur Landschaftselemente erhalten, sondern sogar neue anlegen, haben andere in den letzten Jahrzehnten ihre Betriebsflächen weitgehend ausgeräumt! Mit der bisherigen Regelung beziehen trotzdem beide die gleiche Landschaftspflegeprämie. Hinzu kommt dass der "naturfreundliche" Betrieb selbst bei kleinen Eingriffen mit dem Naturschutzgesetz in Konflikt geraten kann und gegebenenfalls Prämienabzüge hinnehmen muss, während der Betrieb ohne Natur weder gegen die Bestimmungen des Naturschutzgesetzes noch die Kriterien der Förderrichtlinie verstösst. Die bisherige Regelung ist daher ungerecht. Zudem ist es damit, wie erwähnt, nicht gelungen die Landschaftserosion aufzuhalten geschweige denn ausgeräumte Landschaften zu optimieren.

Plädoyer für einen Richtungswechsel bei der Landschaftspflegeprämie – im Interesse von Landwirtschaft, Landschafts- und Wasserschutz

Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga, Mouvement Ecologique, Natura, Stiftung Hëllef fir d'Natur, Naturpark Öewersauer, Naturpark Our, SIAS, SICONA-Ouest und SICONA-Centre treten dafür ein, dass die Neufassung der Landschaftspflegeprämie als Chance für einen neuen Ansatz in der Förderpolitik genutzt wird, der zugleich gerechter und wirksamer ist und auf längere Sicht die Spannungen zwischen Landwirtschaft und Natur-, Landschafts- und Wasserschutz entschärft. Dadurch würde die Landschaftspflegeprämie einen wirksameren Landschaftsschutz gewährleisten und die Beihilfe langfristig erhalten bleiben, womit den Interessen von Naturschutz und Landwirtschaft gleichermaßen gedient wäre.

Die Umweltschutzorganisationen und die Naturpark- und Naturschutzsyndikate schlagen in Anlehnung an ähnliche Programme in Frankreich, Großbritannien und Österreich, ein zweistufiges Instrumentarium vor, das statt die Zerstörung von Landschaftselementen abzustrafen, vielmehr das Vorhandensein von Landschaftselementen belohnt und die Prämie an das Vorhandensein eines Mindestanteils an naturnahen Flächen in den Betrieben bindet.

1. Mindestbeitrag zum Landschafts- und Gewässerschutz als Voraussetzung zum Erhalt der Landschaftspflegeprämie

Um die Landschaftspflegeprämie in Zukunft auch gegenüber dem Steuerzahler (und der EU) zu rechtfertigen, erachten die Umweltschutzorganisationen und die Naturpark- und Naturschutzsyndikate es als notwendig dass jeder Nutznießer dieser Gelder auch einen konkreten Mindestbeitrag zum Landschaftsschutz leisten muss und schlagen deshalb vor dass die Auszahlung der Landschaftspflegeprämie an das Vorhandensein eines Mindestanteils von 5 % naturnaher Flächen, davon 3 % Landschaftselemente, pro Betrieb gebunden wird.

Der genannte Mindestanteil naturnaher Flächen ist keine unerreichbare Forderung - bereits heute wird dieser Mindestanteil im Landesdurchschnitt erfüllt. In verschiedenen Gemeinden erreicht der Anteil naturnaher Flächen in der Agrarlandschaft einen Anteil von 10%, in einigen Gemeinden sogar über 20 %. Die meisten Landwirte könnten diese Kriterien also ohne allzu große Probleme erfüllen, ein Teil der Betriebe, die bisher keinen Beitrag zum Landschaftsschutz leisteten, müssten aber zusätzliche Flächen zur Verfügung stellen, wenn sie diese Prämie weiterhin erhalten wollen. Dies würde gerade in ausgeräumten Landschaften zu einer Verbesserung der Situation führen.

Definitionen: Landschaftselemente und andere ökologische Ausgleichsflächen

Landschaftselemente
- Hecken, Einzelbäume, Baumreihen, Hochstammobstbäume, Feldgehölze
- Feuchtgebiete, Quellaustritte
- Raine, Grasstreifen
- Uferrandstreifen an Fliessgewässern und stehenden Gewässern
- Buntbrachen in Äckern, Feldlerchenlebensinseln, Ackerrandstreifen
- Trockenmauern
- Naturwege

Andere flächige, ökologische Ausgleichsflächen
- Grünland mit hohem ökologischem Wert: Glatthaferwiesen, Sumpfdotterblumenwiesen, Pfeifengraswiesen, Trockenrasen, extensive Weiden
- Ackerbrachen


2. Neue Landschaftspflegeprämie "PLUS" als Honorierung zusätzlicher Leistungen

Um die landschaftliche und biologische Vielfalt zu erhalten ist der Mindestanteil von 5% ungenügend – namhafte Ökologen fordern einen Anteil von 10-15% naturnaher Flächen in der Agrarlandschaft, wenn die EU-Vorgabe "Stop der biologischen Erosion bis 2010" erreicht werden soll. Um die notwendigen Landschaftsverbesserungen langfristig zu erreichen, gilt es daher die Landwirte als aktive Partner zu gewinnen. Die Leistungen derjenigen die bereits heute einen Anteil von über 5% naturnaher Flächen in ihrem Betrieb haben sollten entsprechend gewürdigt werden und darüber hinaus gilt es neue Anreize zu schaffen um zusätzliche Flächen oder Landschaftselemente anzulegen.

Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga, Mouvement Ecologique, Natura, Stiftung Hëllef fir d'Natur, Naturpark Öewersauer, Naturpark Our, SIAS, SICONA-Ouest und SICONA-Centre schlagen deshalb die Einführung einer Landschaftspflegeprämie "PLUS" vor, die Betriebe, die im Landschaftsschutz besonders aktiv sind, entsprechend höher honoriert. Vorbild könnte hier das "Environmental Stewardship" aus Großbritannien sein, das auch dem Aspekt Arbeitserschwernis Rechnung trägt, also z.B. Strukturelemente, die die Bewirtschaftung stärker erschweren auch höher entlohnt.

Für eine schrittweise Umsetzung

Die Umweltschutzorganisationen und die Naturpark- und Naturschutzsyndikate sind davon überzeugt dass das vorgeschlagene Konzept zu einer kohärenteren Politik im Bereich Landwirtschaft-, Naturschutz- und Wasserschutz beitragen würde und es letztendlich zu einer Abnahme der Konflikte (z.B. bei Flurneuordnungsverfahren) führen würde. Sie begrüssen daher dass Umweltminister Lux die Idee in den Entwurf zum Nationalen Naturschutzplan aufgenommen hat, umso mehr sich das zweistufige Konzept optimal in die neuen Rahmendingungen der EU-Agrarpolitik einfügt und bereits in anderen Mitgliedsstaaten umgesetzt wurde.

Die Unterzeichner hoffen dass es in den nächsten Wochen zu einem intensiven und partnerschaftlichen Dialog zwischen allen Akteuren kommen wird, wie es übrigens auch in der EU-Verordnung gefordert wird. In dem Zusammenhang halten es die Umweltschutzorganisationen und die Naturpark- und Naturschutzsyndikate für notwendig, dass sich auch die Abgeordnetenkammer mit diesem wichtigen Dossier befasst.

Die Umweltschutzorganisationen und die Naturpark- und Naturschutzsyndikate sind davon überzeugt dass das vorgeschlagene Konzept nach einer Vorbereitungsphase sowohl auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe als auch technisch auf der Ebene der zuständigen Verwaltungen in spätestens zwei Jahren umsetzbar ist. Sie sind des weiteren davon überzeugt, dass die genannten Vorschläge die Bemühungen von Landwirtschaftsminister Fernand Boden für eine naturnahe, regionale Qualitätsproduktion unter Berücksichtigung von Natur- und Wasserschutz unterstützen würde und fordern daher die Regierung auf, die Landschaftspflegeprämie an einen Mindestbeitrag zum Landschafts- und Gewässerschutz zu binden, sowie eine neue Landschaftspflegeprämie PLUS als Honorierung von darüber hinausgehrenden Umweltleistungen ab 2009 einzuführen.

Naturschutz und Landwirtschaft

        Zum Beitrag im „d'Wort“ vom Donnerstag 12. Januar 2006 „Konflikt zwischen Landwirtschaft und Naturschutz“ stellt die Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga folgendes fest:
        In der Tat gibt es zwischen Naturschützern und der Landwirtschaft Konflikte. Jedoch, diese auf eine „rigorose Auslegung des Naturschutzgesetzes“ durch die Forstverwaltung zu reduzieren würde heißen, die Augen vor den Tatsachen verschließen. Bewiesenermaßen ist die „moderne“ (d.h. intensive) Landwirtschaft in Mitteleuropa für den Rückgang vieler Arten verantwortlich (Biodiversitätskrise). In Luxemburg bemühen sich zur Zeit Naturschutz und Landwirtschaft innerhalb des „plan national pour la protection de la nature“ Wege aus dieser Krise zu suchen und einen Aktionsplan für die nächsten 5 Jahre aufzustellen. Gleichzeitig wird versucht auf Ministerebene zum allerersten Mal gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

        Tatsächlich stellen sich Probleme auf zwei völlig verschiedenen Ebenen: einerseits rein administrative Probleme, andererseits die grundsätzliche Einführung des Nachhaltigkeitsprinzips auch in die Landwirtschaft. Dabei zeigt gerade die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) Lösungen und Chancen auf, die in vielen Europäischen Ländern von offizieller Seite massiv unterstützt werden. Leider wird dies in Luxemburg nur sehr zögerlich und minimalistisch umgesetzt (siehe z.B. Cross Compliance und Förderung der Biolandwirtschaft). Dies mag direkt mit den verhärteten Fronten auf administrativer Ebene zusammenhängen. Die Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga sieht die Chancen auf eine konstruktive Zusammenarbeit zurzeit immer noch als sehr gut. Grundlagen jeder Diskussion sind aber das neue Naturschutzgesetz vom Januar 2004, sowie die Europäischen Richtlinien über Naturschutz und Landwirtschaft, die in Luxemburg erst zum Teil in nationales Recht umgesetzt wurden. An dieser Gesetzgebung führt nun mal kein Weg vorbei.

        Dabei warten wir gerade beim „Remembrement“ seit Jahren auf ein Großherzogliches Reglement, das die Umweltbelange innerhalb einer Felderzusammenlegung zu einem sehr frühen Zeitpunkt berücksichtigt, und die notwendigen Umweltverträglichkeitsstudien festlegt. Zurzeit wird die Naturschutzverwaltung erst einbezogen, wenn die Planung praktisch fertig ist. Dies ist frustrierend für den Naturschutz und für das ONR und vor allem für die betroffenen Bauern und Winzer, da zu diesem Zeitpunkt fast immer erhebliches Konfliktpotential gefunden wird und diese Pläne wegen Nichtberücksichtigung des Naturschutzgesetzes gekippt werden müssen. Hier wird jedoch von Seiten des Naturschutzes nicht willkürlich gehandelt, sondern nur geltendes Recht umgesetzt! Die Vorgehensweise des ONR steht im Widerspruch zu geltenden Europäischen Richtlinien. Die LNVL ist prinzipiell für Felderzusammenlegungen, auch im Bereich des Weinbaus. Gerade hier gibt es Pilotprojekte für umweltverträgliche Weinbau-Remembrements, die vor Jahren von Landwirtschaftsminister Boden hoch gelobt und dann vergessen wurden. Eine gemeinsame Planung von Anfang an wird jedoch jede Felderzusammenlegung zu einem Erfolg für die Landwirte und den Naturschutz machen. Dies gilt übrigens nicht nur für Felderzusammenlegungen, sondern prinzipiell für alle Projekte mit Impakt auf Natur- und Landschaftsschutz.

        Was die Renaturierung von Fluss- und Bachläufen angeht, wird hier einerseits die Europäische Vogelschutz- und Habitatdirektive (gemeinsam als Natura 2000 bekannt), andererseits die Wasserrahmenrichtlinie (die in Luxemburg mit erheblicher Verspätung umgesetzt werden wird) konkretisiert, wobei gerade im Roeserbann dieses Projekt von einem Großteil der Bevölkerung getragen wird. Man kommt eben nicht an der Feststellung vorbei, dass gerade Überschwemmungsgebiete eine sehr hohe Biodiversität aufweisen, die mit konventioneller Landwirtschaft nicht vereinbar ist. Und auch in Mamer gibt es sehr wohl viele Stimmen aus der Bevölkerung, die das Experiment „Mamer Brill“ willkommen heißen, wie die Umfrage von RTL klar zeigte. Die teilweise Einbetonierung des Faulbachs wurde übrigens ohne die notwendige Genehmigung durchgeführt, ganz so als ob ein Verstoß gegen das Naturschutzgesetz immer noch von einigen Leuten als Kavaliersdelikt angesehen wird.
        Schlussendlich kann der Umweltminister in all diesen Fällen nichts anderes tun als geltendes Recht durchsetzen.

Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga


Naturschutz und Landwirtschaft - ein Miteinander ist doch möglich 

Mitte Februar hatten in einer Pressemitteilung „Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga“ und „Mouvement écologique“ zusammen mit der „Centrale paysanne“, dem „Fräie Lëtzebuerger Bauereverband“, den „Jongbaueren a Jongwënzer“ und der „Baueren-Allianz“ zu mehr Miteinander statt Gegeneinander im Naturschutz in der Luxemburger Kulturlandschaft aufgerufen. Letzte Woche legte die „Centrale paysanne“ in einem Alleingang nach, um mit dem völligen Verriss der Auslegung von Artikel 17 des neuen Naturschutzgesetzes das Kind mit dem Bad auszuschütten.

Worum geht es eigentlich? Im Zentrum steht die Wende in der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik, die festlegt, dass Direktzahlungen an den landwirtschaftlichen Betrieb an bestimmte Auflagen gebunden sind (Cross Compliance) wie die Einhaltung grundlegender Anforderungen betreffend Landschafts- und Naturschutz, Grundwasserschutz, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz. Die Subvention ist nicht mehr an die Produktionsmenge gebunden. Dies ist im Interesse des Verbrauchers, der Umwelt und auch der Bauern. Neben der Einhaltung mehrerer europäischer Rechtsvorschriften müssen die Landwirte den Erhalt des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes ihrer Nutzflächen garantieren. Dieser Punkt wird von den einzelnen Mitgliedstaaten, allerdings im engen Rahmen, selbst festgelegt.

Zentrum der aktuellen Auseinandersetzung ist der Schutz der Landschaftselemente, die sowohl im Rahmen der „Cross Compliance“ als auch in der Auslegung von Artikel 17 des Naturschutzgesetzes behandelt werden. Dabei stehen zurzeit zwei Modelle zur Diskussion. 
Die Naturschutzverwaltung beruft sich in ihrer Variante auf das Naturschutzgesetz und möchte dieses eins zu eins in der „Cross Compliance“ umgesetzt sehen. Aufgrund vieler schlechter Erfahrungen der Verwaltung mit Verlusten an Lebensräumen in unserer Landschaft wird eine konsequente Anwendung des Gesetzes angestrebt, was natürlich mit hohem Zeitaufwand und Einsatz der zuständigen Beamten (Förster) verbunden wäre.
Die Biologischen Stationen haben, im Auftrag des Umweltministeriums, ein Modell ausgearbeitet, bei welchem der Landwirt, in einem gesetzlich engen Rahmen, selbst entscheidet, wo z.B. Hecken neu angelegt werden können, und wo sie stören. Dabei muss jedoch ein Mindestprozentsatz von Naturstrukturen garantiert sein. Auch wenn dies auf den ersten Blick sehr liberal erscheint, können unserer Meinung nach neue Strukturelemente nur im kooperativen Naturschutz entstehen.

Die LNVL ist sich der Notwendigkeit bewusst, dass es für die Anwendung des Naturschutzgesetzes klare Richtlinien geben muss und dass Interpretationsspielräume sich in Grenzen halten müssen. Wir bedauern, dass die „Centrale Paysanne“ mit ihrer am 28. Februar geäußerten Haltung die Diskussion erschwert. Wir erwarten von den Bauernverbänden als politische Kräfte einen positiveren Umgang mit dem Schutz der natürlichen Umwelt. Massenveranstaltungen dieser Art tragen nicht zu einer objektiven Meinungsbildung bei. 

Die LNVL möchte nach wie vor zur Versachlichung der Naturschutzdiskussion beitragen und stellt sich ein Modell vor, bei dem eine größtmögliche Akzeptanz aller Betroffenen erreicht wird.

Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga


 
Dem ONR zum Vierzigsten

Zur Broschüre „40 Jahre Office National du Remembrement“ (ONR) möchte die Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga (LNVL) ein paar Denkanstöße beisteuern. 

Auch die LNVL sieht die Felderzusammenlegung als wichtige Maßnahme, um den wenigen landwirtschaftlichen Betrieben, die wir in Luxemburg noch haben (werden), eine effizientere Bewirtschaftung zu erlauben. Die Kulturlandschaft wird jedoch nicht nur landwirtschaftlich genutzt, sondern dient gleichzeitig auch als Erholungslandschaft für den Menschen und als einmaliger, schützenswerter Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten. Deshalb müssen wir als Naturschutzorganisation einen kritischen Blick auf den großen Eingriff in die Natur werfen, den eine Flurneuordnung immer bedeutet, und für ein nachhaltiges Konzept in Übereinstimmung mit heutigen ökologischen Erkenntnissen und im Sinne der Nachhaltigkeit eintreten.

Das erste „Flurbereinigungsgesetz“ aus dem Jahr 1964 war im Geist der damaligen Zeit rein wirtschaftlich ausgerichtet, das ökologische Bewusstsein  in dem neu geschaffenen Amt und bei den Bauern noch nicht entwickelt, und so wurde bis vor nicht all zu langer Zeit die Flur im wahrsten Sinne des Wortes  „bereinigt“ - nämlich von Hecken, Bäumen und Feldrainen.
1994 wurde dem Gesetz eine ökologischere Ausrichtung gegeben: Artikel 24bis schreibt für jedes „Remembrement“ eine Impaktstudie vor. Ein Règlement grand-ducal soll dessen Inhalt und Ausführung definieren. Eine Impaktstudie stellt nicht nur ein Inventar vorhandener Naturelemente auf, sondern untersucht den ökologischen Schaden des Eingriffs in die Landschaft und schreibt Kompensationsmaßnahmen für nicht vermeidbare Schäden fest. Bis heute hat es eine so umfassende Impaktstudie zu keinem Remembrement-Projekt gegeben.

Der Landwirtschaftsminister lobt im Vorwort das ONR für das Einbeziehen der „Anliegen des Naturschutzes in der Planung und Umsetzung, wie es die Bilanzen der Impaktstudie eindeutig belegen“ und für die „Beachtung der nachhaltigen Entwicklung“.
Demnach müssten vor allem auch nachhaltige Landwirtschaftsformen im Rahmen des „Remembrement“ gefördert werden. Leider sind nach Angaben des ONR nach den letzten Flurneuordnungen nur 36 ha, also 0,7 % der Gesamtfläche von 5000 ha, zur extensiven Bewitrtschaftung vorgesehen.. Dagegen wurden 200 ha bewirtschaftete Flächen, also 4% der „remembrierten“ Gesamtfläche, trocken gelegt (die dadurch verursachten Beeinträchtigungen angrenzender, zum Teil ökologisch wichtiger Flächen nicht eingerechnet).
Bei näherem Hinsehen fällt die Öko-Bilanz also eindeutig negativ, oder wie in der Broschüre definiert, eindeutig zugunsten der Ökonomie aus. Dabei könnten allein im Perimeter Mompach mehrere Kilometer Grünland längs der Bäche für solche innovativen und nachhaltigen Projekte wie extensive Beweidung genutzt werden.
Die LNVL stellt für eine Vervollständigung der Bilanz gerne weitere Daten zur Verfügung, wie etwa das Verschwinden der Grauammer aus ihrem letzten in Luxemburg bekannten Brutgebiet  nach der Flurneuordnung in Bürmeringen.
In punkto Naturschutz begrüßt die LNVL selbstverständlich die Heckenpflanzungs-Initiative des ONR. Allerdings werden neu gepflanzte Hecken Jahrzehnte brauchen, um den ökologischen Wert der gerodeten Hecken zu erreichen.

Vorrang haben bei Remembrement-Projekten nach wie vor Strukturverbesserungen und Produktivitätssteigerungen. Während die EU laut über die durch intensive Landwirtschaft  verursachten ökologischen und ökonomischen Belastungen für kommende Generationen nachdenkt, werden in Luxemburg weiterhin Arrondierung der Parzellen, Wegebau und Bodenmeliorationen zu 90% mit Steuergeldern finanziert, ohne Bindung an Vorschriften wie Anpassung an die Landschaft, Biotopverbund und Hochwasserschutz.

Auch wenn im Vergleich zu den 80er Jahren viele Verbesserungen erzielt wurden, ist eine wirklich gleichberechtigte Berücksichtigung von landwirtschaftlichen und naturschützerischen Interessen bisher nicht festzustellen.

80% der Weinbauflächen sind bereits „remembriert“. Die Arbeitserleichterung ist enorm, was die LNVL  begrüßt. Nachdem in den 90er Jahren ONR und Forstverwaltung gemeinsam Pilotprojekte bei Grevenmacher durchführten, die naturschützerisch wie auch landschaftsästhetisch überzeugen, wurden die dort angewandten behutsamen und nachhaltigen Methoden schon in Schwebsingen nicht mehr umgesetzt. Während laut ONR die Mosellandschaft nur „im mikrokosmischen Maßstab“ verändert wird und die natürlich gewachsenen Weinbergsubstrate nur „teilweise aufgelockert“ werden, würden wir, bei allem Respekt, die aktuellen Eingriffe doch als sehr landschafts-verändernd beschreiben. Davon kann sich jeder überzeugen, der die massiven Erdbewegungen sieht. Was da wohl von einem natürlich gewachsenen Boden übrig bleibt?

Aus diesen Überlegungen heraus hegt die LNVL größte Bedenken in Bezug auf geplante Waldflurneuordnungen. Immerhin handelt es sich beim Wald um ein äußerst sensibles und kompliziertes Ökosystem, das eine weit  umsichtigere Herangehensweise benötigt als die vom ONR praktizierten Methoden.

Es ist absolut wahr, dass „die angestrebte Symbiose von Ökonomie und Ökologie nur Gewinner kennt“. Dies kann aber nur funktionieren, wenn die Flurneuordnungen auf der Basis der Gleichberechtigung von Landwirtschaft und Naturschutz geplant und ausgeführt werden. Bei Ausgaben von jährlich 2,5 Millionen Euro sollte das Allgemeinwohl, und somit auch der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, absolute Priorität haben. Dies umso mehr, als das Flurneuordnungsgesetz dieses Gemeinwohl in Artikel 1 ausdrücklich als Ziel nennt. 

Um dies zu erreichen schlägt die LNVL als dringendste Maßnahmen vor:

- das Schaffen einer Koordinierungszelle ONR-Forstverwaltung; 
- die Schaffung eines Fonds unter der Verantwortung des Umweltministeriums, um den Ankauf von schützenswerten Flächen zu ermöglichen sowie Flächen, die später für die ökologische Aufwertung der Landschaft gebraucht werden;
- das Ausarbeiten eines Reglements über Inhalt und Ausführung von Impaktstudien, in Anpassung an europäische Direktiven und das Naturschutzgesetz. Hierzu hat die LNVL bereits Vorschläge erarbeitet;
- das Überarbeiten des Gesetzes zur Flurneuordnung unter Berücksichtigung der internationalen Konventionen und des allgemein anerkannten Prinzips der Nachhaltigkeit, nach dem die Wirtschafts-, die Sozial- (Familienbetriebe) und die Umweltaspekte gleich gewichtet werden.

Wir hoffen auf eine intensive Zusammenarbeit zwischen ONR, Forstverwaltung und LNVL, damit die ökologischen Ansätze, die wir durchaus (an)erkennen, auch weiter entwickelt werden können und freuen uns auf die erste ökologische Felderzusammenlegung. In diesem Sinne: alles Gute zum Jubiläum!

Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga asbl

 

 
Beweidungsprojekte: eine Chance für den Naturschutz

Die intensive Nutzung von Grünlandflächen, insbesondere die Trockenlegung von Feuchtgrünland, haben viele Pflanzen- und Vogelarten an den Rand des Aussterbens gebracht. So gehören zum Beispiel das Braunkehlchen oder die Bekassine zu den in Europa am stärksten gefährdeten Vogelarten des landwirtschaftlichen Lebensraumes. Das Wiederherstellen von Feuchtgrünlandbereichen, verbunden mit einer extensiven Nutzung dieser Flächen, wird sich positiv auf die Vogelwelt und die Biodiversität auswirken.
Aus diesem Grund begrüßen LNVL und Natura das Projekt der extensiven Beweidung zwischen Frisingen und Hellingen, sowie ebenfalls das für den Erhalt der Feuchtwiesen wichtige Projekt der Forstverwaltung bei Mensdorf. Zahlreiche rezente Studien haben bewiesen, dass solche Projekte sich positiv auf den Erhalt und die Förderung der Biodiversität auswirken.
In Zukunft sollten durch weitere Projekte (z.B. im Alzettetal) deutliche Akzente zum Erhalt und der Wiederherstellung von Feuchtgrünland gesetzt werden. Beweidungsprojekte sind jedoch nur ein Aspekt zur Aufwertung landwirtschaftlich genutzter Flächen: genauso wichtig sind u.a. der Erhalt von Hecken oder extensiv genutzter Mähwiesen. Dies kann nur unter Einbeziehung der Landwirtschaft geschehen, wobei sämtliche Partner in die Diskussionen einbezogen werden müssen.

LNVL und NATURA  fordern: Ausbau des staatlichen Naturschutzdienstes
Aus politischer Sicht fordert die LNVL seit Jahren, dass der Naturschutz eine effiziente Verwaltungsstruktur braucht. Dies beinhaltet u.a. eine personelle Aufstockung des Naturschutzdienstes, sowie die Schaffung regionaler Strukturen, einschließlich einer überregionalen Koordination in den Bereichen Forstwirtschaft, staatlicher Naturschutz und Gemeindenaturschutzsyndikate.
LNVL und NATURA werden sich für den Erhalt der Biodiversität einsetzen und dabei in Zukunft auch weiterhin mit der Forstverwaltung und deren Naturschutzdienst zusammenarbeiten.

Neues Naturschutzgesetz umsetzen und Naturschutzarbeit koordinieren
Das Jahr 2004 markiert das 25-jährige Bestehen der EU-Vogelschutzrichtlinie: in Luxemburg hat es also fast 25 Jahre gedauert, bis diese Schutzgebiete im Rahmen des neuen Naturschutzgesetzes  ausgewiesen wurden. Für die Natura-2000-Gebiete fordern LNVL und NATURA die Umsetzung von Schutzplänen (plans de gestion) und das Einführen besonderer Schutzprogramme für bedrohte Arten wie zum Beispiel Wachtelkönig oder Heidelerche. Das Naturschutzgesetz muss nun konkret umgesetzt werden, wofür man nicht nur eine neue Verwaltungsstruktur braucht, sondern auch eine wissenschaftliche Koordination.
Deshalb fordern LNVL und NATURA die schnellstmöglichste Verabschiedung des neuen Gesetzes zur  „Promotion du partenariat entre l’Etat et les syndicats de communes ainsi que le renforcement de la démarche scientifique en matière de la protection de la nature“, das von der vorherigen Regierung bereits ausgearbeitet worden ist. Dieses Gesetz beinhaltet u.a. die Schaffung eines „Observatoire de l’Environnement“, das die Koordination der im Naturschutz bevorstehenden Arbeiten übernehmen soll und zwar unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Daten.

Lëtzebuerger  Natur- a Vulleschutzliga LNVL asbl                                                                              NATURA asbl


 
Natur- und Landschaftsschutz: weiterhin Fremdworte für die Flurneuordnung (Remembrement) in Luxemburg...

Allzu oft mussten sich die Naturschutzorganisationen bereits mit den mehr als zweifelhaften Vorgehensweisen des „Office National du Remembrement“ (O.N.R.) befassen. Diese Verwaltung hat als Aufgabe, durch eine Umverteilung der landwirtschaftlichen Flächen auf die einzelnen Betriebe eine einfachere Bewirtschaftung und eine bessere Wirtschaftlichkeit zu ermöglichen. Natürlich ist dazu die Einwilligung der Landbesitzer erforderlich. Problematisch ist aber, dass, gemäß Gesetz, bereits das Nichterscheinen zu einer vom O.N.R. einberufenen Versammlung als „Einwilligung“ ausgelegt wird!
Doch eine aus ökonomischer Sicht korrekt durchgeführte Felderzusammenlegung kann absolut verheerend aus Naturschutzsicht sein, wenn dadurch die Vernetzung der Biotope in der Landschaft in Frage gestellt wird. Hecken, Brachestreifen, Wiesenraine, Feuchtwiesen / -gebiete, ganze Gruppen von Obstbäumen und andere wichtige Elemente verschwinden aus der Landschaft, werden isoliert oder in weniger „störende“ Ecken „verlegt“. So verlieren Tiere und Pflanzen ihre letzten Rückzugsgebiete in einer durch die landwirtschaftliche Industrialisierung ohnehin bereits weitgehend ausgeräumten Landschaft. Maschinengerechte, strukturlose, monotone Kultursteppen ersetzen die ehemals vielgestaltige, unverwechselbare, im Laufe von Jahrhunderten entstandene Kulturlandschaft.
Einwände des Naturschutzdienstes der Forstverwaltung oder der Naturschutzorganisationen gegen diese einseitig auf  wirtschaftliche Rentabilität ausgerichtete „Remembrements“ werden regelmäßig mit dem Hinweis auf ein paar „umgetopfte“ Hecken oder neu angelegte Tümpel zurückgewiesen. Diese können jedoch nie eine vernetzte natürliche Landschaft ersetzen.
Allein in dieser Legislaturperiode prangerten die Naturschützer mehrmals  öffentlich massive Fehlentwicklungen bei „Remembrements“ an. „Herausragend“ war diejenige in Flaxweiler mit massiver Biotopzerstörung (2000), wobei nicht einmal adäquate Kompensierungen vorgesehen wurden. Problematisch war auch das Dossier „Kolteschlach“ (Schwebsingen), wo mit Erdbewegungen großen Umfanges die Landschaft umgestaltet wurde. Die Genehmigung dafür wurde trotz Einwände von Naturschutzseite erteilt – wobei der Minister jedoch formal zusicherte, in Zukunft müsse bei Flurbereinigungsprojekten eine Impaktstudie seitens unabhängiger Fachleute – wie sie das Gesetz vorschreibt! - erstellt werden.
Im Falle der anscheinend 2,5 Millionen teuren Flurbereinigung Mompach-Herborn darf die Wirtschaftlichkeit angezweifelt werden. In der Tat wäre mit dieser Summe eine nachhaltige, also ökonomische und ökologische, Flurneuordnung möglich gewesen, durch die Nutzung der im Biodiversitätsreglement definierten Aufgaben im Sinne einer umweltgerechten Landwirtschaft. Dies wäre sowohl den Landwirten wie auch der Landschaft von Nutzen gewesen.
All diesen Fallbeispielen haftet das gleiche Problem an: eine Studie über den Zustand der natürlichen Umwelt und den Impakt der geplanten Projekte seitens einer unabhängigen Stelle gibt es nicht - Naturschutzaspekte werden kaum berücksichtigt – das Umweltministerium wird nur unzureichend eingebunden: Der Forstverwaltung werden die Dossiers erst zugestellt, wenn die Prozeduren schon weit fortgeschritten sind.
Auch musste man in der Vergangenheit öfter feststellen, dass „im Eifer des Gefechtes“ begangene Eingriffe, die eigentlich einer Genehmigung bedurft hätten und demnach „illegal“ waren, nachträglich genehmigt wurden.
Ein ähnliches Fallbeispiel bahnt sich gerade jetzt wieder an: die Waldflurneuordnung in Tarchamps. Auch hier wurde wieder nicht korrekt verfahren, also ohne vorausgehende unabhängige Impaktstudie, ohne ausreichende Berücksichtigung von Naturschutzaspekten (Beispiel: neue Wege z.B. durch ein Feuchtgebiet). Besitzer werden einzeln „bearbeitet“, um deren Zustimmung zu erreichen u.a.m. Auch das Umweltministerium wurde nicht im notwendigen Maß eingebunden. Zitiert sei ein Auszug aus einem Brief des „Conseil Supérieur de la Nature“ an den Umweltminister, in dem angeprangert wird, dass das ONR dieses Projekt initiiert habe: „... sans préconcertation officielle avec les services du Ministère de l’Environnement.“
Die „Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga“ sowie der „Mouvement Ecologique“ befürchten, dass hier erneut vollendete Tatsachen geschaffen und durch ein rein wirtschaftlich orientiertes  „Remembrement“ Landschaft und Wald auf unzulässige Art und Weise zerstört werden.
Die „Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga“ sowie der „Mouvement Ecologique“ erwarten vom Umwelt- bzw. Landwirtschaftsminister, dass:
- ein Moratorium für das Dossier Tarchamps ausgesprochen und bis auf weiteres keine Genehmigung erteilt wird;
- umgehend eine Debatte über die Vorgehensweise bei der Flurbereinigung geführt wird und ggf. die Gesetze im Sinne eines “remembrement écologique“ reformiert werden;
- bei solchen Projekten im Vorfeld die gesetzlich vorgeschriebene Impaktstudie von einem unabhängigen, nicht in die Planung oder die Umsetzung implizierten Studienbüro erstellt wird.

Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga
Mouvement écologique


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